FF Wohnbau GmbH
Same addressBuying and selling of own non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Benno Forstner since 4/24/2026 | Board Member |
Igor Kazar since 8/3/2022 | Board Member |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Forstner Holding AGRoßbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Registergericht: Landshut Handelsregisternummer: HRB 13357 Grundkapital und Aktien: Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt EUR 50.000,00 und ist in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Vorstand: Herr Igor Kazar Aufsichtsrat: Herr Josef Tischler, Rechtsanwalt / Steuerberater, Arnstorf Herr Hans-Peter Zeitler, Steuerberater, Osterhofen Herr Sebastian Kahlert, Rechtsanwalt, Passau Auf die Angaben der Vorstandsbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Geschäftsführung geht von der Fortführung des Unternehmens aus. (going concern.) Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. In den Gewinnrücklagen ist die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG in Höhe von 5.000,00 € enthalten. Für Beteiligungserträge gilt: Die phasengleiche Vereinnahmung von Beteiligungserträgen führt nach § 272 Abs. 5 HGB zu einer Ausschüttungssperre. Der Differenzbetrag zwischen Anspruch und Zahlung ist in die Rücklage einzustellen. (Einstellung in andere Gewinnrücklagen) Anteilsbesitz: Bei der Gesellschaft lagen am Bilanzstichtag folgende Beteiligungen vor:
Gem. § 286 Abs. 3 HGB wurde auf die restlich geforderten Angaben des § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a verzichtet. (Eigenkapital/ Ergebnis GJ) C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte grundsätzlich mit dem Nennbetrag. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung und Einzelwertberichtigung war nicht notwendig. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Ausnahme Beteiligungserträge: phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen bei der Muttergesellschaft. Die Umrechnung erfolgte zum Devisenkassmittelkurs am Beschlusstag. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände Forderungen/ sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital / Grundkapital von 50.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern/Aktionären und verbundenen Unternehmen (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern/Aktionären bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:
Es bestehen dabei keine Sicherheiten. Gegenüber den verbundenen Unternehmen bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmmen haben dabei folgende Restlaufzeiten:
Es bestehen dabei keine Sicherheiten. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Angaben nicht notwendig, da nicht für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstiges: Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind bis zum Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. E. Sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Igor Kazar Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 0 Arbeitnehmer.
Münchsdorf, 25.09.2024 Igor Kazar _________________________ _________________________ Ort, Datum Name des Geschäftsführers Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.9.2024. |
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