LWN Lufttechnik GmbH
Hühndorfer Höhe 7, 01723 Wilsdruff, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Aleksander Michal Pinda since 8/21/2019 | Managing Director |
Reiner Johann Giesbert since 1/3/2005 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
RONDOT INTERNATIONAL S.A.S | 65.00% |
LWN Lufttechnik GmbHSelf-held cycle | 35.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
HoldingsBeta
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
LWN Lufttechnik GmbHWilsdruffJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abzug gebracht. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Im Einzelnen werden in die Herstellungskosten Material- und Personaleinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Von den Vorräten wurden die erhaltenen Anzahlungen gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen abgesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgebildet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern werden grundsätzlich gemäß § 274 HGB für temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Schulden im handelsrechtlichen Jahresabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen erfasst. Vom Aktivierungswahlrecht auf die sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde Gebrauch gemacht. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen, in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden grundsätzlich in einem passivisch gebildeten Sonderposten erfasst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Wirtschaftsgüter. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. Die zukünftigen Verpflichtungen werden basierend auf versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Im Übrigen werden der Berechnung die biometrischen Wahrscheinlichkeitswerte der Richttafeln 2018G von Prof. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus der Altersversorgungsverpflichtung dienen, wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung saldiert. Das Deckungsvermögen ist gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Wertansätze der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitabhängigen durchschnittlichen Marktzinssatz, welcher von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 27.120,50 einbezogen. Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 8.669. Dieser Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 HGB als ausschüttungsgesperrter Betrag zu berücksichtigen. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Wilsdruff, 25. April 2024 gezeichnet: Reiner Giesbert, Geschäftsführer gezeichnet: Aleksander Pinda, Geschäftsführer
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