LICON Miteigentümer GmbHLiquidated

04155 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 24843
Previous
Vivacon Erwerber Portfolio XXVII./2007 GmbH
Registered
6/20/2007
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesVenture capital investment companies
Purpose
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere Übernahme einer Kommanditeinlage bei der Vivacon Immobilien Portfolio XXVII./2007 GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln.

History

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Management

NameRole
Thorsten Knab
since 4/4/2013
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

LICON Miteigentümer GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 510,00 510,00
I. Finanzanlagen 510,00 510,00
B. Umlaufvermögen 22.443,88 22.304,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.587,14 20.955,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 856,74 1.348,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.953,88 22.814,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.115,71 16.854,52
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.145,48 2.661,62
III. Jahresfehlbetrag 4.738,81 5.483,86
B. Rückstellungen 10.710,00 5.950,00
C. Verbindlichkeiten 128,17 10,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.953,88 22.814,52

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010

LICON Miteigentümer GmbH, Leipzig

A. Allgemeines

Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbHG aufgestellt worden.

Von den Erleichterungen des § 264 Abs. 1 S. 4, § 274a und § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 war das Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BilMoG) zwingend für alle Gesellschaften anzuwenden. Im Anhang sind keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche ihre Begründung in der Gesetzesänderung finden, enthalten. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neu geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgte gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich, mit Ausnahme der Änderungen durch das BilMoG, im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss und der Vorjahresabschluss der Gesellschaft wurden von der Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Passiva

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung in Höhe von 5,1 % an der LICON Marianum GmbH & Co. KG, Leipzig, (vormals: Projektgesellschaft Marianum mbH & Co. KG, Leipzig und zuvor: Vivacon Immobilien Portfolio XXVII./2007 GmbH & Co. KG, Köln) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 510,00. Das Eigenkapital der LICON Marianum GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2010 EUR -2.694.381,58, der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr beträgt EUR 547.094,11 und resultiert im Wesentlichen aus nicht aktivierungsfähigen Vertriebs- und Projektkosten in der Vorbereitungsphase des Bauträgerobjektes Marianum Neuss, welche durch künftige Projekterlöse gedeckt werden.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden, wie im Vorjahr, nicht. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand wurde in Höhe von 1 % der Bemessungsgrundlage vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich die Gesellschafterin LICON Wohnbau GmbH, Leipzig.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Abschluss- und Prüfungskosten.

Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus dem Sicherungsvertrag mit der Volksbank Stormarn eG, Bad Oldesloe, für die in Anspruch genommenen Darlehen, in Höhe der Rahmenkreditzusage von bis zu EUR 9,5 Mio.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht.

Geschäftsführung

Herr Florian Scholze, Kaufmann, Leipzig (bis 11. November 2010)
Herr Peter Wolf, Kaufmann, Leipzig (bis 15. Februar 2011)
Herr Jürgen Henning, Kaufmann, Fort Myers/USA (ab 15. Februar 2011)

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Licon Wohnbau GmbH, Leipzig, (kleinster und größter Kreis von Unternehmen) einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Leipzig, den 11. April 2012

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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