VSP Holding
GmbH
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.373.242,50 |
2.419.855,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.188.392,50 |
2.235.005,50 |
| II.
Finanzanlagen |
184.850,00 |
184.850,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.855.220,98 |
4.549.237,89 |
| I.
Vorräte |
79.666,25 |
2.356.710,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.626.234,97 |
1.377.234,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.149.319,76 |
815.292,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.363,98 |
1.653,62 |
| Aktiva |
5.229.827,46 |
6.970.747,01 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.251.692,24 |
3.940.297,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.350.000,00 |
3.350.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
440.297,10 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
311.395,14 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
440.297,10 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
211.266,13 |
| B.
Rückstellungen |
83.477,15 |
113.508,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
894.658,07 |
2.916.941,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
885.733,07 |
2.908.016,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.925,00 |
8.925,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.629,25 |
8.071,34 |
| Passiva |
5.229.827,46 |
6.970.747,01 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Firmenname laut Registergericht: VSP Holding
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hildesheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hildesheim
Register-Nr.: 202238
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der VSP Holding GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB erstellt. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.
Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die bezogenen
Leistungen, die auf die abzurechnenden und
weiterbelastbaren Nebenkosten der Mieter der Gesellschaft
entfallen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen
wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
In den ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene
Unternehmen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr von 646,9 T€ (Vorjahr
0,0 T€) enthalten.
In den ausgewiesenen Sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr von 10,1 T€
(Vorjahr 0,0 T€) enthalten.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich
bei folgendem Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit zu
einem anderen Posten:
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber |
2,6 |
€ |
| Gesellschaftern |
(VJ: 8,1 |
€) |
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 67,9 T€ (Vorjahr:
138,5 T€) und Verbindlichkeiten von über einem
Jahr von 702,0 T€ (Vorjahr: 2.607,9 T€)
enthalten.
Sämtliche erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 91,2 T€ (Vorjahr:
106,3 T€) und Verbindlichkeiten von über einem
Jahr von 8,9 T€ (Vorjahr: 8,9 T€)
enthalten.
Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren betragen 415,7 T€ (Vorjahr: 489,5
T€).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 10,0
T€ (Vorjahr: 19,7 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte und
selbstschuldnerische Bürgschaften besichert.
Gewinn- und Verlustrechnung
3.4
Zinsen aus verbundenen Unternehmen (§ 284 Abs. 1,
§ 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB)
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in
Höhe von 58,7 T€ (Vorjahr:
26,6 T€) enthalten.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum
durchschnittlich 7 (Vorjahr: 8) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Hildesheim, den 1. August 2022
VSP Holding GmbH
(Joachim Nothdurft)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2022
festgestellt.
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