Stadtbau GmbH Burglengenfeld
Same addressDevelopment of building projects for residential buildings
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Johannes Ortner since 8/10/2021 | Managing Director |
Reiner Beck since 7/21/2016 | Managing Director |
Alois Kolbeck since 1/20/2009 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Stadtwerke Burglengenfeld AdöR | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Bulmare GmbHBurglengenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Bulmare GmbH wurde am 21.04.2004 errichtet und unter HRB Nr. 3494 am 11.05.2004 in das Handelsregister B des Amtsgerichtes Amberg eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb eines Ganzjahresbades sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Eröffnung des Ganzjahresbades erfolgte am 17.12.2005. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25.000 €, alleiniger Gesellschafter sind die Stadtwerke Burglengenfeld. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bulmare stellt eine wichtige Freizeiteinrichtung in der Stadt Burglengenfeld dar und ist weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt. In der näheren Umgebung existiert keine vergleichbare Einrichtung. Erst in Regensburg gibt es ein gleichartiges Bad. Die Wettbewerbssituation des Bulmare ist daher als gut anzusehen. 2. Geschäftsverlauf und Lage Die noch in den ersten Quartalen des Jahres 2022 festzustellenden Corona-Beschränkungen waren im Jahr 2023 nicht mehr gegeben. Verzeichnete die Bulmare GmbH 2022 noch rund 224.000 Besucher (Umsatz 2 Mio. €), konnte sie im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 276.437 begrüßen, was sich im Umsatz in Höhe von rund 2,5 Mio € niederschlug. Der Aufwärtstrend aus 2023 setzt sich auch in den bisherigen Besucherzahlen aus 2024 fort. Zum Stand 30.04.2024 zählte die Bulmare GmbH bereits über 91.000 Besucher, so dass man hierbei eine weitere Annäherung an die positiven Geschäftszahlen aus 2019 erwarten kann. Zweifelsohne haben die im Allgemeinen gestiegen Verbraucherpreise ihre Auswirkungen auf das Besuchsverhalten. Die bisher vorliegenden Daten lassen aber erfreulicherweise darauf schließen, dass die Auswirkung bisher noch nicht oder auch tatsächlich kaum zu Tragen kommt. Ob die bestehende Rezession sich weiter verstetigt und sich damit schlussendlich doch noch Rückgänge in den Besucherzahlen ergeben, muss dennoch genau beobachtet werden, um auf entsprechende Entwicklungen reagieren zu können. a) Ertragslage Die Umsatzerlöse 2023 (ohne sonst. Erträge) lagen mit insgesamt 2.816.426,69 € über den Zahlen des Vorjahres (2.677.316,46 €). Die Umsatzsteigerung ist darin begründet, weil das Geschäftsjahr 2022 noch geringfügig von Corona-Beschränkungen betroffen war. Löhne und Gehälter betrugen im Jahr 2023 mit insgesamt rund 1,660 Mio. € geringfügig mehr als im Vorjahr (Aufwand rund 1,627 Mio. €). Der Sachaufwand für Heizung/Gas/Strom/Wasser/Kanal belief sich auf 448.843 € (2022: 330.708 €). Die Kostensteigerung im Bereich Heizung/Gas in Höhe von rund 100.000 € ist hierbei ausschlaggebend. Aufgrund der Rückzahlung des CHF-Kredits im April 2023 sind die Zinsaufwendungen im Berichtsjahr auf 159.658,49 € gesunken (Vorj. 347.430 €). Nach Verrechnung der Kursverluste aus der CHF-Finanzierung weist die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 einen Jahresfehlbetrag von 1.605.527,32 € aus (Vorj. Jahresfehlbetrag 3.025.514,57 €). Die Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen betrugen mit 190.895,16 € deutlich weniger als im Vorjahr (2022: 1.312.363,15 €). b) Finanzlage Die Finanzlage wird als stabil eingeschätzt. Die liquiden Mittel aus Finanzanlagen, Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich zum 31.12.2023 auf rund 1,555 Mio. € (Vorj. 9,728 Mio. €). Die bisher angesparte Tilgungsrücklage wurde zur Rückzahlung des CHF-Kredites genutzt. c) Vermögenslage Mit dem Wegfall des CHF-Kredites löste sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf. Im Vorjahr betrug dieser 12.643.422,84 €. Die Zuführung zur Kapitalrücklage 2023 betrug 21.233.971,88 €. Damit liegt die Kapitalrücklage zum 31.12.2023 bei 43.769.509,32 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2023 0,00 € (Vorj. 28,312 Mio. €). Maßgeblich für diesen Rückgang ist die Rückzahlung des CHF-Kredites. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf der Entwicklung des operativen Geschäfts. 4. Gesamtaussage Im Geschäftsjahr 2023 liegt keine bilanzielle Überschuldung mehr vor. Zum Bilanzstichtag 2023 ist eine Gesamtliquidität von rd. 1,555 Mio. € ausgewiesen. Die verfügbare Liquidität der Bulmare GmbH war auch im Wirtschaftsjahr 2023 jederzeit ausreichend, um alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch die Normalisierung des Badbetriebes im Geschäftsjahr 2023 und der Rückzahlung des CHF-Kredites hat sich auch das Jahresergebnis enorm verbessert. Sogar das Jahresergebnis ohne Berücksichtigung der Wechselkurs-Differenz hat sich um 298.519,26 € verbessert. III. Prognosebericht Das operative Geschäft hat sich im Wirtschaftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich verbessert (Fehlbetrag 465.927 € / Vorjahr Fehlbetrag 624.483 €). Die negative Entwicklung, bedingt durch die Corona-Pandemie welche noch in den ersten Quartalen 2022 zu spüren war, war im Jahr 2023 nicht mehr vorhanden. Die bisherigen Zahlen des operativen Geschäftes aus dem Wirtschaftsjahr 2024 (Jan. - März) belegen, dass die Bulmare GmbH zwar um rund 88 T € höhere Umsätze generiert aber die Aufwendungen um rund 105 T € gestiegen sind. Im Wesentlichen ist die Steigerung der Aufwendungen auf die Personalkosten und die Energiekosten zurückzuführen. IV. Chancen und Risikobericht Die Finanzlage der Bulmare GmbH ist weiterhin stabil. Mit der Rückzahlung des CHF-Kredites liegt keine bilanzielle Überschuldung mehr vor. Bei der Bulmare GmbH handelt es sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaft der SWB. Das bestehende CHF-Darlehen der Bulmare GmbH in Höhe 27.897.000,00 CHF wurde zum 28.04.2023 vollständig durch die Stadtwerke Burglengenfeld abgelöst (Kreditnehmerwechsel). Dazu wurde bei den Stadtwerken Burglengenfeld ein Darlehen in Form einer Namensschuldverschreibung in Höhe von 21.000.000,00 EUR aufgenommen. Für den Schuldendienst dieses neuen Darlehens sind im Haushalt der Stadt Burglengenfeld entsprechende Haushaltsmittel eingeplant (neben den Haushaltsmitteln für den jährlichen Defizitausgleich bei der Bulmare GmbH). Wesentliche Mittelzuflüsse der Bulmare GmbH waren die Zahlungen des Gesellschafters, die als Zuführung zur Kapitalrücklage vereinnahmt wurden (2023: 21,234 Mio. €, 2022: 2,300 Mio. €). Diese Mittel sind auch weiterhin unverzichtbar um die Defizite aus dem laufenden Betrieb auszugleichen. Die deutlich höhere Zuführung im Jahr 2023 ist auf die Rückzahlung des CHF-Kredites zurückzuführen. Der Ausgleich des jährlichen Defizits aus dem operativen Geschäft der Bulmare GmbH ist jetzt durch eine Vereinbarung über eine (sog.) harte interne Patronatserklärung in Gestalt einer beschränkten Verlustübernahmevereinbarung mit Laufzeitbegrenzung zwischen den Stadtwerken Burglengenfeld und der Bulmare GmbH abgesichert. Die Verlustübernahmevereinbarung ist so bemessen, dass eine von einer auskömmlichen Absicherung der Bulmare GmbH ausgegangen werden kann. Die Ausstattungsgarantie vom 20.01.2006 ist damit hinfällig. In der Sitzung des Aufsichtsrates der Bulmare GmbH vom 31.05.2023 wurde beschlossen, dass die Eckpunkte der Tarifeinigung zwischen den Tarifparteien im öffentlichen Dienst vom 22.04.2023 mit Ende der Erklärungsfrist (bis 17.05.2023) ebenfalls bei der Bulmare GmbH umgesetzt werden sollen (Laufzeit bis zum 31.12.2024). Dies bedeutet selbstverständlich auch für die Bulmare GmbH als Arbeitgeber eine erhebliche Steigerung im Bereich der Personalkosten. Dennoch ist die vorgenannte Entscheidung zur Angleichung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der richtige Schritt für den Fortbetrieb des Bades, da die Bulmare GmbH als Arbeitgeber zu den weiteren öffentlich-rechtlich organisierten Bädern in einem erhöhten Konkurrenzdruck steht. In der vorgenannten AR-Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, dass auf dem Dach des Wohlfühlbades eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 99 kWp installiert werden soll. Die dafür benötigten Mittel wurden von den Stadtwerken Burglengenfeld in Form einer Kapitaleinlage zur Verfügung gestellt. Mit der Errichtung der Photovoltaikanlage wird eine Reduktion des externen Strombedarfs um ca. 10% erwartet und diese trägt damit künftig zu einer Verbesserung des Betriebsergebnisses bei. Im Gegenzug wird der beschriebene Anstieg der Personalkosten die künftigen Betriebsergebnisse stärker belasten. Den gravierendsten Einschnitt stellte 2023 allerdings die Information des Biomethanlieferanten dar, dass dieser ein insolvenzrechtliches Schutzschirmverfahren erwirkt hat und die Biomethanlieferverträge einseitig geändert werden mussten. Ein alternativer Bezug war nicht wirtschaftlicher bzw. überhaupt nicht möglich, so dass mit einer geringeren Menge zu höheren Preisen die Vertragsänderung akzeptiert werden musste, um die Versorgungssicherheit des Bades überhaupt gewährleisten zu können. Dieser Einschnitt ist auch im Jahr 2024 zu verzeichnen und wird sich in deutlich höheren Kosten für Erdgas widerspiegeln. Die durch die am 01.11.2023 durchgeführte Erhöhung der Eintrittspreise zu erwartenden Mehreinnahmen werden durch die Mehrbelastungen im Bereich der Wärmeversorgung vollständig aufgezehrt. Die Bulmare GmbH bleibt damit auch nach der Umfinanzierung des CHF-Fremdwährungskredites erheblichen Herausforderungen durch den Kostendruck in den zuvor beschriebenen Bereichen ausgesetzt. Ebenfalls bleibt die betriebsbegleitende Sanierung einzelner Anlagen und Teilbereiche des Bades eine Daueraufgabe für die Bulmare GmbH. Gleichwohl spricht die beständige Zunahme der Besucherzahlen allerdings für eine stabile und gefestigte Beliebtheit in der Bevölkerung, so dass die Bulmare GmbH bei allen künftigen Herausforderungen durchaus mit Zuversicht in die Zukunft blicken kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war es der Bulmare GmbH möglich, die Öffnungszeiten wieder zu verlängern und auch das Gastronomieangebot zu erweitern mit einem Snackangebot am Abend und der Neueröffnung des Welcome-Restaurants im Eingangsfoyer, so dass auch hier durch das verbesserte Angebot auch eine weitere Verbesserung der Einnahmesituation angenommen werden kann.
Burglengenfeld, den 6. Juni 2024 gez. Johannes Orten, Geschäftsführer gez. Reiner Beck, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Die Bulmare GmbH hat ihren Sitz in Burglengenfeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 3494 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch aufgrund des Gesellschaftsvertrags die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Die Stadtwerke Burglengenfeld mit Sitz in Burglengenfeld sind alleiniger Gesellschafter der Bulmare GmbH. 2. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 HGB; die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bis einschließlich April 2023 wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, obwohl die Gesellschaft bilanziell überschuldet war. Die Zahlungsfähigkeit war aber durch die laufenden Zahlungen des Gesellschafters gewährleistet. Auf die Ausstattungsgarantie der Stadtwerke Burglengenfeld wurde in diesem Zusammenhang verwiesen. Seit der Rückzahlung des CHF Kredits am 28.04.2023 ist die Bulmare GmbH nicht mehr bilanziell überschuldet. Die Rückzahlung erfolgte durch den Gesellschafter, die Stadtwerke Burglengenfeld (Kreditnehmerwechsel). Darüber hinaus wurde die Unternehmensfinanzierung über eine (sog.) harte interne Patronatserklärung in Gestalt einer beschränkten Verlustübernahmevereinbarung mit Laufzeitbegrenzung zwischen den Stadtwerken Burglengenfeld und der Bulmare GmbH abgesichert und das operative Geschäft hat sich auf einem finanzierbaren Niveau stabilisiert. Die Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen: Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden sofort als Aufwand verbucht, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten 250 € netto nicht überschreiten. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € und bis zu 1.000 € netto erfolgt eine Poolbildung zu einem Sammelposten. Dieser wird über fünf Jahre mit jeweils 20% abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. fertige Erzeugnisse und Waren sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden Forderungen in Höhe von € 1.080,26 wertberichtigt. sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Passiva Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Abzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten im Geschäftsjahr 2023 ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. 2. Einstellungen in die Kapitalrücklage
Sicherheiten und finanzielle Verpflichtungen Die Bulmare GmbH ist über eine (sog.) harte interne Patronatserklärung in Gestalt einer beschränkten Verlustübernahmevereinbarung mit Laufzeitbegrenzung zwischen den Stadtwerken Burglengenfeld und der Bulmare GmbH abgesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB lagen im Geschäftsjahr nicht vor. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Als größte Aufwandspositionen sind hier die Aufwendungen für Personalkosten, die Betriebskosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser/Abwasser, die Reinigungskosten, die Wartungskosten, die Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen sowie die Aufwendungen aus Währungsumrechnung zu nennen. 2. Sonstige Steuern Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um die Grundsteuer für das Wohlfühlbad Bulmare für das Geschäftsjahr 2023 und die im Berichtsjahr gezahlten Kfz-Steuern. 3. Erläuterung des Jahresergebnisses Im Berichtsjahr liegt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.605.527,32 € gegenüber dem Vorjahr, welches mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 3.025.514,57 € abgeschlossen wurde, ein deutlich besseres Ergebnis vor. Dies ist im Wesentlichen auf den geringeren Verlust aus Kursdifferenzen in Höhe von 190.895,16 € (Im Vorjahr 1.312.363,15 €) sowie die gestiegenen Umsatzerlöse in Höhe von 2.816.426 € (im Vorjahr: 2.677.316 €) zurückzuführen. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Derivative Finanzinstrumente Als derivatives Finanzinstrument benutzte die Bulmare GmbH einen Zinsswap. Derartige Geschäfte werden grundsätzlich nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie die damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt. Derivative Finanzinstrumente werden bei der Bulmare GmbH nicht zu Handelszwecken genutzt. Der Swap diente ausschließlich der Absicherung eines niedrigen Zinsniveaus und wurde nicht spekulativ gehandelt. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgte marktnah unter Berücksichtigung der Zinskurve (Barwertmethode) und stimmte mit der Bewertung des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein. Bewertungseinheiten wurden mittels Einfrierungsmethode abgebildet. Die Geschäfte mit den Zinsswaps endeten mit der Rückzahlung des CHF-Kredits am 28.04.2023. 2. Angaben zu den Organen a) Geschäftsführer Reiner Beck, Betriebsleiter Bulmare Johannes Ortner, Vorstand der Stadtwerke Burglengenfeld b) Aufsichtsrat
Die Stadtkämmerin, Frau Elke Frieser, ist seit dem 17.12.2014 kein reguläres Aufsichtsratsmitglied mehr. Sie kann jedoch auf Einladung des 1. Bürgermeisters an Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen. Der Aufsichtsrat besteht seit Ende 2020 aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und acht weiteren Aufsichtsratsmitgliedern (Satzungsänderung vom 23.11.2020). c) Gesellschafterversammlung
d) Aufwendungen für die Organe Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Die Aufsichtsräte erhielten Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt € 800,00. 3. Mitarbeiterzahlen In 2023 waren bei der Bulmare GmbH für den Betrieb des Wohlfühlbades Bulmare durchschnittlich folgende Mitarbeiter beschäftigt:
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag betreffen vor allem die allgemeine wirtschaftliche Lage. Der Ukraine-Krieg beeinflusst u.a. die Inflation, Zinsentwicklung, Materialbeschaffung und die Energiepreise. Wir weisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf unsere Ausführungen im Lagebericht in den Kapiteln III. Prognosebericht und IV. Chancen und Risikobericht hin.
Burglengenfeld, den 6.Juni 2024 gez. Johannes Ortner, Geschäftsführer gez. Reiner Beck, Geschäftsführer Anlagespiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2023 - 31.12.2023Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.693,74 EUR. 1.1.2022 - 31.12.2022Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.572,94 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss (Bilanz) wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Bulmare GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bulmare GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bulmare GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Idstein, den 14. Juni 2024 P
& P Treuhand GmbH
gez. Torsten Weimar, Wirtschaftsprüfer gez. Johannes Sturm, Wirtschaftsprüfer |
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