FEURER AUTOMATION GMBHLiquidated
74336 Brackenheim, DEUMaster Data
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
FEURER AUTOMATION GMBHBrackenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011der FEURER AUTOMATION GMBH, BrackenheimAktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der FEURER AUTOMATION GMBH, BrackenheimA. RechnungslegungsgrundsätzeDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Anhangangaben wurden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 handelsrechtlich gemäß den steuerlichen Regelungen nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr handelsrechtlich in Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Die unfertigen Erzeugnisse werden mit den Einzelkosten sowie einem Gemeinkostenzuschlagssatz angesetzt. Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgt nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen abgesetzt von den unfertigen Leistungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet. Die Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 4 ff KStG erfolgte zum Barwert des gesamten Erstattungsanspruchs, wobei für die Diskontierung ein Kapitalisierungszins in Höhe von 4 % angesetzt wurde. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der projected unit credit-Methode ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,14 %. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen sowie eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate werden bei der Ermittlung der Verpflichtung mit 0,00 % berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung lagen nicht vor. B. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag in Höhe von EUR 2.005,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 2. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Angaben zur Verrechnung der Pensionsrückstellung mit dem Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB:
3. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. 4. Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Rückstellungen für Pensionen ermittelt. Aufgrund abweichender Wertansätze bei den Rückstellungen für Pensionen ergeben sich temporäre Differenzen in Höhe von EUR 16.575,00. Diese wurden mit dem individuellen Effektivertragsteuersatz des Unternehmens in Höhe von 28,08% bewertet, welches zu einem Passivüberhang in Höhe von EUR 4.654,00 führt. C. Sonstige Angaben1. Organ der Gesellschaft Geschäftsführer ist:
2. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 17. April 2012 festgestellt. D. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 447.256,90 auf neue Rechnung vorzutragen.
Brackenheim, 17. April 2012 FEURER AUTOMATION GMBH Geschäftsführung |
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