LORENZ Bau GmbHLiquidated

15345 Altlandsberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt/Oder HRB 9671
Registered
11/22/2005
Industry
Specialised construction activities in civil engineeringMasonry and bricklaying activitiesAssembly and erection of prefabricated constructions
Purpose
Maurer-, Putz- und Betonarbeiten

History

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Management

NameRole
Nicole Eidam
since 10/25/2017
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

LORENZ Bau GmbH

Altlandsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

62.935,00

15.509,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

130.625,62

1.181,24

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

18.440,94

22.072,04

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

3.154,44

152.221,00

10.725,47

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.467,81

2.879,01

Summe Aktiva

219.623,81

52.366,76



PASSIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinn-/Verlustvortrag

3.452,65

24.554,70

III. Jahresüberschuss

4.399,20

32.851,85

28.007,35

B. Rückstellungen

7.281,62

5.630,39

C. Verbindlichkeiten

179.490,34

18.283,72

Summe Passiva

219.623,81

52.366,76

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gesellschaft besteht gemäß § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuld­ner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Ab­schlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten derer Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen standen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibung­en angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der voraussichtlich­en betrieblichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter, zur Wahrung einer Einheitsbilanz auch unter Beachtung der steuerlich zugelassenen Zeiträume, zeitanteilig und linear vorgenommen.

Bei selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 1.000,00 nicht übersteigen, wurde in der Vergangenheit zur Wahrung einer Einheitsbilanz von der steuerlichen Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, wenn und solange dies nicht zu einem wirtschaftlich unzutreffendem Ergebnis führt. Diese Vermögensgegenstände werden in einem Sammelposten erfasst, deren Anschaffungskosten in gleichen Raten über 5 Jahre als Abschreibungsaufwand berücksichtigt werden. Seit 2010 wurden bei diesen Wirtschaftsgüter die allgemeinen Regeln angewandt. Im laufenden Wirtschaftsjahr wird die oben angeführte Regel wieder angewandt und soll auf Dauer beibehalten werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den vom Unternehmen aufgewendeten Anschaffungskost­en bewertet. Fertige und Halbfertige Arbeiten wurden zu den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Soweit über halbfertige Leistungen Abschlagsrechnungen vereinbart und erstellt wurden, wurden die Herstellungskosten reziprok aus den in den Abschlagsrechnungen erfassten Teilleistungen ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit es sich am Abschlussstichtag, unter Beachtung der Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses, als notwendig erweist, erfolgt bei den Forderungen eine Einzelwertberichtigung.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nennwerten angesetzt.

Die Gesellschaft hat gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben, die Aufwand für eine bestimm­te Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen sowie die als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen, aktiv abgegrenzt.

Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Die Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten in Höhe von € 39.819,02 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine bis zu einem Jahr.

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 14.570,14, die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen sind.

Es bestehen Forderungen aus Steuern in Höhe von € 513,53.

Es ist ein Aufwand an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von € 1.841,45 entstanden. Der Aufwand resultiert aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr Matthias Lorenz.

 

Altlandsberg, den 30. September 2014

Matthias Lorenz (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.10.2014

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