Master Data

Registry
Register court Gütersloh HRB 8089
Registered
12/16/2008
Industry
Wholesale of beveragesWholesale of electrical household appliancesWholesale of plumbing and heating equipment and supplies
Purpose
Import, Einzelhandel & Online-Handel mit Wasseraufbereitungsanlagen, Getränkesystemen inklusive Zubehör, Haushaltsgeräten, Nahrungsergänzungsprodukten sowie gesundheitsfördernden Produkten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Alex Kliewer
since 5/4/2022
Managing Director
Anatolij Kliewer
since 12/16/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
60.00%
40.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

33397 Rietberg
€15,000
60.00%
33397 Rietberg
€10,000
40.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

aqua-global GmbH

Rietberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.731.686,01 598.374,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 312.599,00 38.059,00
II. Sachanlagen 1.419.087,01 560.315,00
B. Umlaufvermögen 6.533.618,64 4.755.167,44
I. Vorräte 1.394.334,72 2.052.933,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.169.802,04 622.617,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.969.481,88 2.079.615,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 48.732,83 30.678,15
Summe Aktiva 8.314.037,48 5.384.219,59

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.911.309,41 3.506.038,68
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 5.886.309,41 3.481.038,68
B. Rückstellungen 273.874,35 497.624,65
C. Verbindlichkeiten 2.128.853,72 1.380.556,26
Summe Passiva 8.314.037,48 5.384.219,59

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Nennwert bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der

Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine Forderungen mit einer Laufzeit mehr als ein Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Abschlusserstellungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von weniger

als 5 Jahren.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Anteilsbesitz

Zum Bilanzstichtag besteht kein Anteilsbesitz von mindestens 20 %.

Sonstige Angaben

Gesellschafter

Folgende Gesellschafter sind an der Gesellschaft beteiligt:

Anatolij Kliewer, Ludwig-Erhard-Str. 19a, 33397 Rietberg

Alex Kliewer, Niggeweg 7, 33129 Delbrück.

Die Gesellschafter Anatolij und Alex Kliewer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei den Herren Anatolij und Alex Kliewer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses

Jahresabschlusses nicht vor.

Es wurde beschlossen den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Rietberg, den 28. April 2025

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.4.2025.

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