K25 GmbH
Same addressBuying and selling of own non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stephan Burgemeister since 3/2/2021 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
SteHo GmbHSt. IngbertJahresabschluss zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022SteHo GmbH Kaiserstraße 73 66386 St. Ingbert I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Firma SteHo GmbH in 66386 St. Ingbert auf den 31.12.2022 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in der Fassung des BiLRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den Vorschriften in § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB i.V.m. § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Sach- und Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbare Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 II Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen wurden unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz mit einem Betrag von EUR 0,00 enthalten. Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, angemessene Wertberichtigungen sind berücksichtigt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.600,00 davon entfallen auf:
Die Rückstellungen wurden nach der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von 1 Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.000,00. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. V. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Stephan Burgmeister. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Zum 31.12.2022 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 2.065,31. Es wird vorgeschlagen, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Auswirkungen durch die Ukraine-Krise Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Sanktionen verursachen einen Inflationsschub und eine Verknappung an bestimmten Ausrüstungsgütern und Rohstoffen. Die Gesellschaft ist hiervon nur im Rahmen der gestiegenen Energiekosten betroffen. Es bestehen derzeit jedoch keine erkennbaren Risiken für die Geschäftsprozesse oder die Fortführung des Unternehmens. St. Ingbert, den 21.11.2023 SteHo GmbH Stephan Burgemeister - Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.11.2023
St. Ingbert , den 21.11.2023 SteHo GmbH Stephan Burgemeister |
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