Baustoffprüflabor SAXOTEST Ing. GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
24.542,01 |
| B.
Anlagevermögen |
72.817,25 |
211.135,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.170,50 |
3.540,50 |
| II.
Sachanlagen |
70.646,75 |
78.553,75 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
129.040,99 |
| C.
Umlaufvermögen |
172.400,95 |
143.933,54 |
| I.
Vorräte |
87.876,00 |
72.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.271,59 |
34.361,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.805,03 |
3.192,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.253,36 |
37.271,79 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.615,66 |
5.048,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
249.833,86 |
384.659,13 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.605,79 |
86.920,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-24.542,01 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
26.587,18 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
41.018,61 |
35.790,99 |
| B.
Rückstellungen |
164.396,08 |
261.220,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.831,99 |
36.518,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.831,99 |
36.518,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
249.833,86 |
384.659,13 |
Anhang
zum 30. Juni 2011
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter
vollständiger Ergebnisverwendung gem. § 268 Abs.
1 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung (Die Angabe
entfällt bei der Offenlegung aufgrund der
Größenklasse der Gesellschaft).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG erstellt. Für
die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind
die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Bei den Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens werden die Anschaffungs- und
Herstellungskosten nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
linear vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungskosten mehr als 150,00 EUR aber nicht
mehr als 1.000,00 EUR betrugen, wurde ein Sammelposten
gebildet, dessen Abschreibung pro Jahr 20% beträgt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren erfolgt zu
Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des
Niederstwertprinzips werden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch
die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages auf der
Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Vorjahr:
Teilwertverfahren).
Zur Deckung der Pensionsverpflichtung besteht eine
insolvenzgesicherte Rückdeckungsversicherung. Diese
wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit
den Schulden saldiert.
Die sonstigenRückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen
Bundesbank abgezinst. Soweit künftige
Preissteigerungen zu berücksichtigen waren, wurden
diese mit zwei Prozent per annum angenommen.
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bezüglich der Bewertungsunterschiede zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen ergibt sich insgesamt ein aktiver
latenter Steuerposten. Das in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
normierte Wahlrecht des Ausweises von aktiv latenten
Steuern wurde nicht in Anspruch genommen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel
gesondert dargestellt: (Die Angabe entfällt bei der
Offenlegung aufgrund der Größenklasse der
Gesellschaft).
Die Saldierung der Rückdeckungsversicherung mit
der Pensionsrückstellung ist im Anlagenspiegel als
Abgang dargestellt. (Die Angabe entfällt bei der
Offenlegung aufgrund der Größenklasse der
Gesellschaft).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in
Höhe von 2.805,03 EUR (Vorjahr 3.192,10 EUR).
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf
das gezeichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes
Kapital" gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB
offen abgesetzt. Der verbleibende Betrag wurde als Posten
"Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der
Passiveseite ausgewiesen.
Im Bilanzgewinn von 41.018,61 EUR ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von 35.790,99 EUR enthalten.
Die Bewertung der Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages auf der
Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Vorjahr:
Teilwertverfahren). Bewertet werden beim
Anwartschaftsbarwertverfahren die am Bilanzstichtag
erdienten Leistungen. Als biometrische Rechnungsgrundlage
dienten die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Von der sich aus Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.F.
ergebende Übergangsregelung, den sich aus der
geänderten Bewertung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Juli 2010
ergebenen Unterschiedsbetrag in Höhe von 54.819,00 EUR
auf 15 Jahre zuverteilen, wurde Gebrauch gemacht. Es wurde
eine außerordentliche Zuführung zur
Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr
2010/ 2011 in Höhe von 3.655,00 EUR vorgenommen.
Gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB wird der
Unterschiedsbetrag als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellung wurde unter Anwendung
des § 253 Abs. 2 Satz HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen
Bundesbank, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, in Höhe von
5,13 % abgezinst. Darüberhinaus wurde eine
Rentendynamik von 1,50 % per annum für festzugesagte
Rentensteigerungen berücksichtigt.
Zur Deckung der Pensionsverpflichtung besteht eine
insolvenzgesicherte Rückdeckungsversicherung. Der
Aktivwert beträgt zum Bilanzstichtag 138.524,27 EUR
und wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB
mit den Schulden in Höhe von 289.932,00 EUR saldiert.
Unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund des
BilMoG beträgt der saldierte Betrag der
Pensionsrückstellung in der Bilanz zum 30. Juni 2011
151.407,73 EUR.
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum 30.06.2011
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
5,9
|
5,9
|
0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
1,2
|
1,2
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
10,7
|
10,7
|
0
|
Summe
|
17,8
|
17,8
|
0
|
IV. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
| • |
Herr Dr. Knaute, Dresden
|
| • |
Herr Dr. Köhler, Dresden
|
Die Angabe der für die Tätigkeit der
Geschäftsführung im Berichtsjahr gewährten
Gesamtbezüge unterbleibt gemäß § 286
Abs. 4 HGB.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 1.173,13 EUR
(Vorjahr 12.871,78 EUR).
Ausleihungen oder Forderungen an Gesellschafter
bestanden am Bilanzstichtag keine (Vorjahr 0,00 EUR).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB wurden
nicht eingegangen.
Dresden, den
Baustoffprüflabor SAXOTEST Ing. GmbH
Dr. Knaute, Dr.Köhler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2012 festgestellt.
|