F+S Finanzmanagement GmbH
Johannes-Fuchs-Straße 5, 71254 Ditzingen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sebastian Albert Störzbach since 9/23/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
F+S Finanzmanagement GmbHDitzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden, wenn möglich, vollumfänglich in Anspruch genommen. I. Gliederungssätze / Darstellungstätigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB sowie für steuerliche Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet- Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Beteiligungen, sofern vorhanden, wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens, wenn vorhanden, wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. 3. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde nicht extern geprüft. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen brauchte wegen der Geringfügigkeit der Risiken nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt werden. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. Pensionsrückstellungen Wenn vorhanden wurden Pensionsverpflichtungen nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. B. Sonstige Pflichtangaben 1. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Im Wirtschaftsjahr 2011: Der Betrag der Verbindlichkeiten gg.über Gesellschaftern beträgt EUR 0,--. Im Wirtschaftsjahr 2010: Der Betrag der Verbindlichkeiten gg.über Gesellschaftern beträgt EUR 3.000,--. 2. Leitung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die folgende(n) Person(en) geführt: Geschäftsführer: Sebastian Störzbach Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für die Offenlegung gemäß EHUG unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers sowie alle Angaben, die zur Feststellung der Bezüge dienen können. Sämtliche langfristigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei Kreditinstituten sind grundpfandrechtlich besichert. Weitere Erläuterungen: Die Gesellschaft ging im Jahr 2010 durch Abspaltung aus der Europay Factoring GmbH hervor. Anlagen: - keine - Auf die Erstellung eines Anlagengitters wird gemäß § 274a HGB verzichtet. Schlussbemerkung Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde, ausgehend von der Vorjahresbilanz, aus den Büchern des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Er schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 251.691,16 und weist ein Jahresergebnis (Gewinn) nach Steuern in Höhe von EUR 5.800,49 aus. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31. Dezember 2011 nachgewiesen. Ditzingen, den 28.06.2012 Störzbach, Geschäftsführer
Störzbach Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2012 |
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