inPuncto Service GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andrey Ralchev since 10/2/2025 | Procura |
Oliver Solberg-Stadler since 3/13/2006 | Procura |
Frank Dr.-Ing. Marcial since 3/13/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
inPuncto GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288Abs.1 HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB). II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bei dem Ansatz latenter Steuern wurde vom Wahlrecht eines unsaldierten Bilanzausweises gem. § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB, die gem. § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige (lineare) Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Sinne des § 248 Abs. 2 HGB wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 255 Abs. 2, 2a HGB angesetzt. Soweit die Entwicklungsarbeiten für das einzelne Projekt bis zum Bilanzstichtag abgeschlossen wurden, waren Abschreibungen zu erfassen. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurde kein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildet. Es wurde lediglich der aus Vorjahren fortgeführt und anteilig abgeschrieben. 3. FinanzanlagenDie Gesellschaft hält eine 100%-Beteiligung an der inPuncto Service GmbH mit Sitz in Esslingen und ist deren unbeschränkt haftender Gesellschafter. (§ 285 Nr. 11; 11a HGB). Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sämtliche gegenüber dem Gesellschafter und dem nahestehenden Personen bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Rahmen der Kapitalherabsetzung durch Verrechnung getilgt. Die kurzfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. 4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen und sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bis zum Tag der Bilanzaufstellung wurden nahezu sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgeglichen. Wertberichtigungen auf Forderungen waren im Berichtszeitraum in Höhe von 0,00 EUR als zweifelhaft einzustufen. Dies betrifft nur noch eine Forderung gegenüber einem Unternehmen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Kautionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten und Steuererstattungsansprüche hinsichtlich der betrieblichen Steuern enthalten. Im Berichtsjahr wurde das Gesellschafter-Verrechnungskonto wieder passivisch, sodass sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 62.951,85 EUR zugunsten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft ergibt. Darin enthalten sind im Berichtsjahr angefallene Zinsaufwendungen für dieses Verrechnungskonto in Höhe von EUR 42,36. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto wird seit Errichtung zum 01.01.2013 im Soll und im Haben mit 0,5% verzinst. (§ 285 Nr. 9c HGB). 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Mangels Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr konnte eine Abzinsung entsprechend des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre unterbleiben. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Passivierung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wird auftragsmäßig unterlassen, da einerseits von einem Fortbestand des Unternehmens ausgegangen wird und andererseits keine bewertbaren Kosten in der Gesellschaft dafür angefallen sind. 7. Latente SteuernDas Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern wurde ausgeübt. Auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a HGB Nr. 5 HGB wurde verzichtet. Insoweit wurde die Verlautbarung des IDW angewandt. Aktive und passive Steuerlatenzen wurden unverrechnet angesetzt. Im Berichtsjahr wurde kein Aktivüberhang ermittelt. Angaben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die aktiven latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist, unterbleiben gemäß § 288 Abs. 2 HGB. Die Ausschüttungssperre wird beachtet. IV. WährungsumrechnungSoweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. Im Berichtsjahr ist dies nicht der Fall. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art.24Abs.6EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. 1. EigenkapitalSonstige Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 33 HGBDie Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR herabgesetzt worden. Wegen Einhaltung des Sperrjahrs (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) war die Kapitalherabsetzung erst nach Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen. Die Eintragung erfolgte am 21.11.2022. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungIn der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR29.947,05 enthalten. Davon gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern EUR 24.020,04. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
Ausschüttungs- und Abführungssperre Der gem. § 285 Nr. 28 HGB auszuweisende Gesamtbetrag gem. § 268 Abs. 8 HGB stellt sich wie folgt dar:
Ermittlung der Ausschüttungssperre
D. Ergänzende AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 286 Abs.4, 288 Abs.1 HGB verzichtet. E. ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. F. Sonstige BerichtsbestandteileFeststellungen: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung erfolgte am 17/05/2024.
Dr. Frank Marcial, Geschäftsführer |
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