SvA-Bodenstudio GmbHLiquidated

21698 Harsefeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Tostedt HRB 202401
Registered
7/2/2010
Industry
Agents involved in the sale of furnitureAgents involved in the sale of building materials, paints and varnishesAgents involved in the sale of china, glassware, products of wood n.e.c. and wickerwork goods
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Raumausstatterarbeiten, insbesondere die Verlegung von Bodenbelägen und mit der Raumausstattung zusammenhängende Tätigkeiten sowie der Handel mit Bodenbelägen und nicht genehmigungspflichtigen Waren.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Holger von Allwörden
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Holger von Allwörden
€12,500
50.00%
€12,500
50.00%

Financial Report

SvA-Bodenstudio GmbH

Harsefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 85.776,00 74.532,00
I. Sachanlagen 85.776,00 74.532,00
B. Umlaufvermögen 201.767,72 152.449,54
I. Vorräte 96.337,00 22.287,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.473,95 102.764,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.959,05 17.816,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.956,77 27.397,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.293,90 5.809,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 296.837,62 232.791,19

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 34.906,48 28.455,57
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -3.700,00 -7.700,00
2. eingefordertes Kapital 21.300,00 17.300,00
II. Gewinnrücklagen 11.100,00 11.100,00
III. Bilanzgewinn 2.506,48 55,57
davon Gewinnvortrag 55,57 0,00
B. Rückstellungen 12.404,19 11.161,69
C. Verbindlichkeiten 249.526,95 193.173,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 205.255,68 153.607,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 296.837,62 232.791,19

Anhang

Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 3 HGB.

Auf steuerlichen Sonderabschreibungen beruhende niedrigere Wertansätze werden abweichend von § 253 Abs. 5 HGB unter Anwendung von Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§ 255 Abs. 2 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgenommen.

Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.

Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden Wert auf

Vermögensgenstände, bezüglich einer vorübergehenden oder dauernden Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter betragen mindestens € 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00. Dieser Sammelposten wird jährlich um ein Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Dieses Bewertungswahlrecht wurde in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

Das Vorratsvermögen wurde vom Kaufmann zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen (Stichtagsinventur).

Soweit die Möglichkeit bestand, Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert anzusetzen, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt, wurde hiervon gem. § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Sofern die Möglichkeit bestand, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen, wurde hiervon gem. § 240 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden nicht vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.

Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung von § 274a HGB nicht berechnet und erfasst.

Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB ggf. nach Abzug einer eventuell nicht eingeforderten Einlage in Ansatz gebracht.

Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorgenommen worden ist.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.

Die passiven transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 Abs. 2 HGB für erhaltene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen, in Ansatz gebracht.

Es wurden folgende Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrates mit folgenden Beträgen, Zinssätzen, etc. gewährt:

Name: Betrag: Zinssatz:
Holger von Allwörden 10.944,20 € 6%
Dirk Schmidt 14,85 € 6%

Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Beirates:

Name: Vorname:
von Allwörden Holger
Schmidt Dirk

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt.

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