Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 382791
Previous
Möhres GmbH
Registered
9/14/2006
Industry
Provision of other services for non-artistic eventsActivities of holding companiesManagement activities of other holding companies
Purpose
Erbringung von Serviceleistungen einschließlich Beförderungen im Zusammenhang mit Messen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.

History

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Management

NameRole
Michael Osdoba
since 10/5/2018
Managing Director
Otmar Perniss
since 2/26/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Tübingen
€66,000
100.00%

Financial Report

Perniss MesseService GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 52.182,00 82.627,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.382,00 12.771,00
II. Sachanlagen 45.800,00 69.856,00
B. Umlaufvermögen 322.233,63 348.535,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 146.640,61 231.509,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 175.593,02 117.026,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.622,30 8.169,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 382.037,93 439.332,11

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 192.115,45 226.661,15
I. gezeichnetes Kapital 66.000,00 66.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.341,67 0,00
III. Gewinnvortrag 94.661,15 116.837,33
IV. Jahresüberschuss 30.112,63 43.823,82
B. Rückstellungen 127.538,82 107.416,00
C. Verbindlichkeiten 62.383,66 105.254,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 382.037,93 439.332,11

Anhang


Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.     

        
        
1.      Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung     
        
1.1    Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses     
        
1.1.1 Gliederung (§ 265 ff HGB)     
        
         Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff aufgestellt.
        
         Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (§ 265 I S. 2 HGB)  
        
        

2.      Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung     
        
2.1.   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB)     
        
2.1.1 Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251 HGB)     
        
  1) Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität
      von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

  2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
      Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.     
        
  3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht
      mit Grundstückslasten verrechnet 

  4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
      gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.     
        
  5) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für gering-
      wertige Wirtschaftsgüter über 150 € bis 1.000 € die bis 31.12.2009 angeschafft wurden, wurde der Sammelposten weitergeführt.
      Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 €, die im Geschäftsjahr angeschafft wurden, wurden im Zugangsjahr voll
      abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.

  6) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
        
  7) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.     



2.1.2 Bewertungsvorschriften     
       
       
  1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
      Geschäftsjahres überein.

  2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und
      rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

  3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.     

  4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Abschlussstichtag
      entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
      Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
      realisiert sind.

  5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich
      planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
      Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

  6) Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. War ein
      Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden.     

  7) Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

  8) Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.     

  9) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.     

10) Für die Pensionsrückstellungen hat die Gesellschaft zum 30.06.2011 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter
      Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriftten für Pensionsrückstellungen entsprechend der sog.
      PUC-Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,13 % p.a. zugrunde gelegt. Zudem wurde die Sterbetafel
      2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Gesellschaft hat von dem in Art. 67 Abs. 1 EGHGB eingeräumten Wahlrecht
      für die Aufteilung der infolge der Neubewertung erforderlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen keinen Gebrauch
      gemacht.
      Eine Rückdeckungsversicherung wurde nicht abgeschlossen.

      Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender Ausweis in der Bilanz:

                      Pensionsverpflichtung per 30.06.2011                   106.109,00 €


11) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
      im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

12) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten
      worden.             
        
13) Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.     
        
                 
3. Angaben zur Bilanz     
        
3.1 Forderungen gegen Gesellschafter                          76.353,14 €

        
4. Sonstige Angaben     
        
    Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010/2011:
    Herr Georg Möhres und Herr Otmar Perniss

    Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2012 festgestellt.

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