AH Security
Services GmbH
Kaarst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.150,00 |
39.861,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.650,00 |
20.361,00 |
| II.
Finanzanlagen |
19.500,00 |
19.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.281,49 |
251.087,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
215.216,67 |
249.996,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.064,82 |
1.090,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
464,72 |
504,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
251.896,21 |
291.453,05 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.903,41 |
144.807,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
119.807,46 |
87.443,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.904,05 |
-32.363,53 |
| B.
Rückstellungen |
9.700,00 |
15.477,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.292,80 |
131.168,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
251.896,21 |
291.453,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß zum 31.12.2009 wurde nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zum Jahresabschluß
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben, bei
Gegenständen des Anlagevermögens mit einem Wert
von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde die
GWG-Poolabschreibung gemäß § 6 (2a) EStG
mit jährlich 20 v.H. angewendet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger
Wertberichtigungen bilanziert.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Sonstige Angaben
Laut Bescheid der Stadt Kaarst vom 01. Oktober 1999
liegt die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach
§ 34a GewO vor.
Während es abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens die
Geschäftsführer Alexandros Kotsiwos und Dorit
Kotsiwos geführt, beide sind unverändert
Geschäftsführer der Gesellschaft.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt und
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
41564 Kaarst, den 11.06.2010
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