Enghofer GmbHLiquidated

10318 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 65115
Previous
Enghofer Dächer GmbH
Registered
9/8/2004
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticErection of roofs, roof covering and related plumbing workErection of frames and constructional timber works
Purpose
Bedachungs- und Bauklempnerei, Bauelementehandel. Ferner Heizungs- und Sanitärtechnik.

History

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Financial Report

Enghofer GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

Aktiva

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR    

EUR 

A. Anlagevermögen

    Sachanlagen

6.938,00

7.506,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

166.000,00

92.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

24.435,38

68.376,78

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

24.923,10

44.832,92

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

16.385,90

32.933,02

Summe Aktiva

238.682,38

245.648,72

Passiva

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR    

EUR 

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-58.497,61

-93.166,91

III. Jahresüberschuss

16.547,12

34.669,30

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

16.385,90

32.933,02

B. Rückstellungen 

48.000,00

45.000,00

C. Verbindlichkeiten

190.682,38

200.648,72

Summe Passiva

238.682,38

245.648,72

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011

Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.

Die Enghofer GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde entsprechend § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Unter Anwendung des § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Aufstellung des Anlagengitters verzichtet. Weiterhin wurden zum Teil die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt werden, bilanziert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel in den Abgang gestellt.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nominalwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag resultiert aus dem rechnerischen Überschuss der Schulden über die Vermögensgegenstände.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Verbindlichkeiten

Die gesamten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen bestehen keine.

Geschäftsführung

Im gesamten Geschäftsjahr war Herr Horst Metzdorf zum Geschäftsführer bestellt.

Bezüge der Geschäftsführung

Da im gesamten Geschäftsjahr nur ein Geschäftsführer bestellt war, wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 Gebrauch gemacht.

Berlin, den 2. Februar 2012

Horst Metzdorf

Geschäftsführer

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