Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 7440 HB
Registered
8/15/2005
Industry
Wholesale of paint and varnishRetail sale of furnitureRetail sale of carpets, rugs, wall and floor coverings
Purpose
der Betrieb eines Farben-, Tapeten- und Teppichbodeneinzelhandelsgeschäftes.

History

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Management

NameRole
Hans-Jürgen Weber
since 1/23/2019
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Hans-Jürgen Weber
Bremen
€76,928
96.16%
I*** W****
€3,072
3.84%

Financial Report

C&C Wertstoff GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 60.745,00 159.543,00
I. Sachanlagen 35.745,00 134.543,00
II. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 434.025,69 318.399,96
I. Vorräte 13.297,16 10.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 419.236,72 294.612,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.491,81 13.786,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.746,00 2.794,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 496.516,69 480.737,12

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 218.589,85 287.325,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 193.025,26 261.761,16
B. Rückstellungen 57.635,00 75.480,01
C. Verbindlichkeiten 220.291,84 117.931,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 214.646,90 99.734,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 496.516,69 480.737,12

Anhang


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit das BilMoG keine Abweichungen vorsieht.

Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Die Vorschriften des BilMoG wurden gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte

Das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht von Bilanzpositionen nach dem alten Recht vor dem BilMoG wurde gem. Art. 66 und 67 EGHGB in Anspruch genommen.

Eine Eröffnungsbilanz nach BilMoG und HGB n.F. wurde daher zulässigerweise nicht erstellt, da keine Bilanzpositionen nach zwingenden Vorschriften des BilMoG, HGB n.F. sowie der Art. 66 und 67 EGHGB zu ändern waren.

Soweit die Vereinfachungs- und Übergangsregelungen des BilMoG nach den Art. 66 und 67 EGHGB
die Fortführung der Bewertungsregelungen der Vorjahresbilanzwerte erlauben, wurden diese in Anspruch genommen.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insoweit daher nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F.

Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmässige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen.

Die planmässigen Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann analog
§ 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bilanzposition der beweglichen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 € bis 1.000 € aus Vorjahren wurde weiterhin auf 5 Jahre unabhängig von Ihrem tatsächlichen Wert und Bestand typisiert entsprechend den Vorgaben des § 6 Abs. 2a EStG 2008-2009 fortgeführt, da nach herrschender Meinung diese Position beibehalten werden kann, wenn der Wert von untergeordneter Bedeutung ist
( § 254 HGB a.F. analog).

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft übernommen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese werden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht.

Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Latente Steuern

Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen.

Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz).

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Bilanzergebnis 2012 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 31.264,10 ausgewiesen.
Mit Gesellschafterprotokoll vom 25.04.2012 wurde eine Ausschüttung in Höhe von 100.000,00 € auf den Bilanzgewinn 2011 vorgenommen.
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2012 beträgt € 193.025,26. Dieser Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor.

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Im Wirtschaftsjahr 2012 waren durchschnittlich 4 Personen beschäftigt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

-Geschäftsführer: Marlene Campo

Melanie Campo

Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2012

1. Marlene Campo
Raaffpark 18
B-4731 Eynatten

Betrag der Stammeinlage: 12.782,30 €

2. Melanie Campo
Wegestr. 7
B-4731 Eynatten

Betrag der Stammeinlage: 12.782,30 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschafterinnen bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verrechnungskonto Euro

# 1792 Verrechnungskonto Marlene Campo 91.886,21 S

# 1793 Verrechnungskonto Melanie Campo 4.445,58 H


Aachen, den

C&C Wertstoff GmbH
(Geschäftsführer)

Feststellungsdatum: 25.06.2013

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Insolvency Notices

Current insolvency proceedings

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