Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 725669
Registered
2/29/2008
Industry
Computer consultancy activitiesRetail sale of computers, peripheral units and softwareOther information technology and computer service activities
Purpose
Softwareentwicklung sowie die Beratung und Schulung im Bereich Software. Des weiteren wird der An- und Verkauf von Software, Hardware und Computersystemen betrieben.

History

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Management

NameRole
Ralf Stolte
since 2/29/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Ralf Stolte
Forchenweg 18, 74369 Löchgau
€25,000
100.00%

Financial Report

RS-Software GmbH

Löchgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.845,63 1.857,00
I. Sachanlagen 2.845,63 1.857,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.370,00 1.857,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 475,63 0,00
B. Umlaufvermögen 97.763,61 126.389,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.707,45 78.063,53
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 71.862,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 23.707,45 6.201,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.056,16 48.325,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.609,24 128.246,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 52.828,17 51.984,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 26.984,68 21.061,01
III. Jahresüberschuss 843,49 5.923,67
B. Rückstellungen 12.838,80 50.263,10
1. Steuerrückstellungen 0,00 28.663,10
2. sonstige Rückstellungen 12.838,80 21.600,00
C. Verbindlichkeiten 34.746,55 25.998,47
1. sonstige Verbindlichkeiten 34.746,55 25.998,47
davon aus Steuern 24.165,59 22.862,49
D. Passive latente Steuern 195,72 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.609,24 128.246,25

Anhang

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

Bilanzierungsmethoden

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmässiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäss § 253 Abs. 4 HGB sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge sind nicht angefallen bzw. von untergeordneter Bedeutung.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Ralf Stolte

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.

Angaben über Arbeitnehmer:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):

Anzahl
Angestellte 2
Arbeiter / -innen
Auszubildende keine
insgesamt 2

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

EUR
Gewinnvortrag / Verlustvortrag 26.984,68
Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag 843,49
Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Ergebnis)
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Gesellschafter
Vortrag auf neue Rechnung 27.828,17

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