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KLG Rhein-Main GmbH
Nibelungenstraße 49, 68642 Bürstadt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christopher Horn since 10/18/2019 | Procura |
Norbert Horn since 10/18/2019 | Procura |
Ute Horn since 9/25/2019 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
KLG Rhein-Main GmbHBürstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie KLG Rhein-Main GmbH hat ihren Sitz in Bürstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Reg.-Nr. HRB 99549. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt. Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 (des gemäß Ausgliederung übernommenen Einzelunternehmens aus den Jahren 2014, 2015 und 2018) wurden - aus Vereinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben; die Sammelposten wurden fortgeführt. 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. 4. RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden in der Höhe ihrer Anschaffungskosten bzw. der damit verbundenen Ausgaben bewertet und insoweit gebildet, als sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 5. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögenBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. UmlaufvermögenIn die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Der Gesellschafter-Geschäftsführerin wurde ein Mitarbeiterdarlehen als Kontokorrentdarlehen in Höhe von € 50.372,68 (Vj.: € 48.540,45) gewährt, insgesamt wurden im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr € 0,00 getilgt / zurückgeführt. Die Verzinsung erfolgte mit 3,00 % p. a. Es handelt sich insoweit auch um Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Das Darlehen wurde nicht besichert. Rückstellung für latente SteuernNachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung gemäß § 274 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB eine latente Steuerrückstellung in Höhe von € 7.533,86 (Vj. €: 9.439,68) gebildet. C. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Leasingverträge bestehen mit einer Gesamtverpflichtung nach dem Stichtag in Höhe von T€ 22, Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 48 sowie Inventarmietverträge von untergeordneter Bedeutung (ca. T€ 3 als Jahresbetrag). ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) 22 Arbeitnehmer. Feststellung VorjahresabschlussDer Jahresabschluss der KLG Rhein-Main GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde am 15.02.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. D. Sonstige VerpflichtungenUnterzeichnung des Jahresabschlusses 2023
Bürstadt, den 20.03.2025 Ute Horn, Geschäftsführerin Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.03.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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