Michele Russo GmbHLiquidated

78048 Villingen-Schwenningen, DEU

Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 602600
Previous
Michele RUSSO GmbH
Registered
2/12/2001
Industry
Agents involved in the sale of furnitureActivities of holding companiesAgents involved in the sale of electrical household appliances
Purpose
die Einrichtung und der Vertrieb von Küchen, Bad, Hausgeräten und Licht aller Art, einschliesslich deren Verkauf im Ganzen und in Ersatzteilen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im haustechnischen Bereich; die Küchenmodernisierung in allen Bereichen, sowie die Erbringung der damit verbundenen Planungs-, Beratungs- und Serviceleistungen nach einem vorgegebenen Konzeptvertrag sowie die Vermittlung aller hierbei anfallenden Handwerkstätigkeiten; die Durchführung aller Geschäfte, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben.

History

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Financial Report

Michele Russo GmbH

Villingen-Schwenningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 48.304,02 55.926,97
I. Sachanlagen 48.304,02 55.926,97
B. Umlaufvermögen 125.595,46 192.668,44
I. Vorräte 35.397,75 23.946,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.551,83 50.956,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.645,88 117.765,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.750,23 1.374,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 175.649,71 249.970,07

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 100.069,84 148.863,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. eingefordertes Kapital 25.000,00 25.000,00
III. Gewinnvortrag 75.069,84 123.863,92
B. Rückstellungen 10.417,68 24.285,15
C. Verbindlichkeiten 65.162,19 76.821,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 175.649,71 249.970,07

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr wurde hinsichtlich der Sachanlagen erstmals von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu keiner wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch nicht wesentlich erhöht bzw. verbessert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag von € 48.794,08 enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Jahresabschlusskosten und latente Steuern.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

VS-Villingen, den 13. September 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.9.2011.

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