O.Vision Projektgesellschaft mbHLiquidated

46145 Oberhausen, DEU

Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 13220
Registered
7/21/2003
Industry
Activities of holding companiesBuying and selling of own non-residential real estateRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Entwicklung ausgewählter Gewerbestandorte, insbesondere von Grundstücksteilflächen des ehemaligen Stahlwerks Oberhausen mit dem Ziel, zur Stärkung und Förderung zukunftsorientierter Wirtschaftsstrukturen geeignete Gewerbeflächen und -objekte marktreif anbieten zu können. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck insbesondere Grundstücke und Gebäude erwerben oder sich das Verfügungsrecht darüber sichern, deren künftige Nutzung selbst oder mit Unterstützung Dritter konzipieren, die wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Vermarktung und Nutzung schaffen sowie Grundstücke geeigneten Investoren, Eigennutzern, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten veräußern oder überlassen. Soweit dies dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit nicht zuwiderläuft, beachtet die Gesellschaft insbesondere bei der Auswahl der Erwerber die wirtschaftsfördernden Ziele. Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Stefan Herzog
since 1/5/2021
Liquidator

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Balance Sheet Accounts

Financial Report

O.Vision Projektgesellschaft mbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

zum Zwecke der Offenlegung

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1,00 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.363.856,50 3.273
III. Guthaben bei Kreditinstituten 7.496,94 3.371.354,44 19 3.292
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 21.185.286,13 20.841
24.556.640,57 24.134

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Verlustvortrag
soweit durch Eigenkapital gedeckt 25.000,00 0,00 25 0
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.000,00 8
C. VERBINDLICHKEITEN 24.550.640,57 24.126
24.556.640,57 24.134

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der O.Vision Projektgesellschaft mbH i.L. zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgte auf der Grundlage eines Erinnerungswerts mit einem Euro.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nennwerten bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Vorräte enthalten zum 31.12.2023 wie im Vorjahr ausschließlich zu übertragende Verkehrs- und Grünflächen auf dem Stahlwerksgelände.

Forderungen bestehen in Höhe von € 3,3 Mio. gegen die Gesellschafterin PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH und betreffen im Wesentlichen Darlehensforderungen. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Das gezeichnete Kapital wird zum 31.12.2023 in voller Höhe von der PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH, Oberhausen, gehalten. Es beträgt € 25.000 und ist voll eingezahlt.

Die Rückstellungen berücksichtigen Jahresabschlusskosten (T€ 6).

Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 15 Mio. gegenüber der Gesellschafterin PBO. Sie betreffen Darlehensverbindlichkeiten (€ 7,9 Mio.) und Zins- und Gebührenverbindlichkeiten. In Höhe von € 15 Mio. hat die PBO gegenüber der OVP für ihre Forderungen einen Rangrücktritt erklärt.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 9,6 Mio. bestehen gegenüber der Stadt Oberhausen. Seitens der Stadt Oberhausen bestand eine Patronatserklärung zugunsten der OVP zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung aus der Zuschussrückforderung der NRW-Bank (€ 6,2 Mio.) nebst Zinsen. Für ihre Rückgriffsforderung gegen OVP nach Inanspruchnahme hat die Stadt Oberhausen einen Rangrücktritt erklärt.

Die Laufzeit der Verbindlichkeiten beträgt ausnahmslos weniger als ein Jahr.

Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31.12. 2023 nicht.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine eigenen Mitarbeiter. Ihre Aufgaben wurden von der PBO wahrgenommen.

Zum 31.12.2023 war die PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH alleinige Gesellschafterin.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberhausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nr. HRB 13220 eingetragen.

Die OVP wird zum 31.12.2023 in den Konzernabschluss der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH, Oberhausen, einbezogen. Der Konzernabschluss der STOAG wird in deren Geschäftsräumen in Oberhausen, Max-Eyth-Straße 62, offengelegt.

Liquidator war im Geschäftsjahr 2023 Herr Stefan Herzog, Oberhausen. Für seine Tätigkeit erhielt er im abgeschlossenen Geschäftsjahr keine Bezüge.

 

Oberhausen, den 19. Februar 2024

O.Vision Projektgesellschaft mbH i.L.

Stefan Herzog, Liquidator

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Vorstehender zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Dem vollständigen Jahresabschluss haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss der O.Vision Projektgesellschaft mbH i.L. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der O.Vision Projektgesellschaft mbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während der Prüfung feststellen.

 

Oberhausen, den 23. Februar 2024

Dr. Schulte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Schulte, Wirtschaftsprüfer

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