Angelsana GmbHLiquidated
Schöpperts Diek 2, 49824 Laar, DEUMaster Data
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
Angelsana GmbHLaarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Geschäftsführung der Firma Angelsana GmbH erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011 zu erstellen und über das Ergebnis zu berichten. Alle von uns im Rahmen des Auftrages erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden von der Geschäftsführung erbracht. Der Jahresabschluss wurde auf Grund der vorgelegten Buchführung und Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte von uns erstellt. Wir haben die Buchführung, die Unterlagen und die Wertansätze auftragsgemäß in eingeschränktem Umfange geprüft. Hierzu gehörte allgemein eine Abstimmung der Salden der Geldkonten, der Debitoren- und Kreditorensaldenlisten mit den Sachkonten, Überprüfung der Saldenlisten mit den Sachkonten, Überprüfung der Anlagekonten und der Erfolgskonten. Vorgegebene Wertansätze beim Umlauf vermögen - hier Warenbestände u. a.- wurden unverändert übernommen. Rechtliche Verhältnisse 1. Firma: Angelsana GmbH 2. Sitz: Schöpperts Diek 2, 49824 Laar 3. Gegenstand: Zulassung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Kosmetikprodukten im Human und Veterenärbereich 4. Stammkapital: Euro 25.000,- 5. Geschäftsführer: Dr. phil. Vera Karpfl, Schöpperts Diek 2, 49824 Laar B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 bzw. 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz richtet sich nach folgenden Vorschriften: Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibung (auf Nutzungsdauer zwischen vier und zehn Jahre) angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gemäß der steuerlichen Vereinfachungsregel des § 6 Abs.2 EStG im Jahr des Zugangs in voll Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Wertberichtigungen zu berücksichtigen. Der Ansatz erfolgt mit dem Nennbetrag. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. C. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von Frau Dr. phil. Vera Karpfl wahrgenommen. Meppen, den 29.08.2012 Dr. phil. Vera Karpfl Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.08.2012 |
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