Master Data

Registry
Register court Flensburg HRB 6665 FL
Registered
10/17/2007
Industry
Plumbing, heat and air-conditioning installationTrade of steam, hot water and cooled airManufacture of central heating radiators
Purpose
Die Ausführung jeglicher Heizungs-, Klima- und Sanitärarbeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Melf Jürgensen
since 8/27/2021
Procura
Heiko Andresen
since 10/17/2007
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Augsburg 1, 25813 Schwesing
€25,000
100.00%

Holdings

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Heiko Andresen GmbH

Husum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 183.020,00 182.504,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.915,00 4,00
II. Sachanlagen 153.105,00 172.500,00
III. Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00
B. Umlaufvermögen 3.909.439,91 2.815.645,69
I. Vorräte 28.786,22 15.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 698.513,82 688.130,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.182.139,87 2.112.514,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.011,57 12.234,89
Summe Aktiva 4.115.471,48 3.010.384,58

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 3.398.006,43 2.473.286,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.448.286,92 2.245.094,32
III. Jahresüberschuss 924.719,51  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   203.192,60
B. Rückstellungen 634.282,00 449.188,00
C. Verbindlichkeiten 83.183,05 87.909,66
Summe Passiva 4.115.471,48 3.010.384,58

Anhang zum 31. Dezember 2020

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a HGB):
Firma: Heiko Andresen GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Husum
Eintragung: Handelsregister Flensburg, HRB 6665 FL
 
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses und zum Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff und §§ 264 ff des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist nach § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 HGB (gewogener Durchschnittswert) und § 256 Satz 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren)

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung


 
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).


Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 
Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen angesetzt und, soweit abnutzbar, über die Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von einer degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen von 150 EUR bis 410,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung der Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) unter 150 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Posten für geringwertige Vermögensgegenstände sind von untergeordneter Bedeutung.
Finanzanlagen wurden, sofern vorhanden, wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Ausleihungen zum Nennwert.


 
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB)
Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres: 2.448.286,92 Euro (Vorjahr: 2.245.094,32 Euro).
 
Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt, Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Abweichend hiervon wurden wie folgt bewertet:
Die unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen aus Vereinfachungsgründen retrograd anhand der Nettowerte der berechneten Abschlagsrechnungen, zuzüglich der zum Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellten Arbeiten. Ein enthaltener Gewinn wurde i.H.v. 10% geschätzt und in Abzug gebracht.
Für den nicht in den teilfertigen Arbeiten enthaltenen und daher geringen Bestand an Kleinmaterial wurde anhand Erfahrungswerte ein Festwert i.H.v. 15.000,00 Euro angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen wurden zum Nennbetrag, ohne Umsatzsteuer, von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diesen zugeordnet werden konnten. Der Restbetrag wurde auf der Passivseite ausgewiesen (Erfüllungsbetrag netto).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
 
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


 

 

Forderungen

Verbindlichkeiten

Heiko Andresen

 

143.144,96 Euro

0,00 Euro

 

Zinssatz 2%
Laufzeit 1 Jahr

 

 


 
Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.
 
Rückstellungen (§ 249 HGB)
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages berücksichtigt. Dieser Betrag entspricht dem Erfüllungsbetrag.
 
Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 83.183,05 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
 
Haftungsverhältnisse (§ 268  Abs. 7 HGB)
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 25 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Unterlassene Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
 
Husum, den 06.09.2021
gez. Heiko Andresen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.8.2021.

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