Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 714763
Previous
Vitale Lunchbox GmbH
Registered
6/15/2012
Industry
Extracurricular care for school children (excluding youth work)Residential care and residential educational support activities for children and young peopleActivities of organisations in the field of education, science and research
Purpose
Die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe.Die Zubereitung und Ausgabe von gesunder, biologischer, schmackhafter und ausgewogener Verpflegung an Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen. Grundsätzlich hat die Verwendung von frischen, biologischen und regionalen Produkten oberste Priorität. Die Gesellschaft kann zur Förderung der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig sein. Unterstützung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen, um den Kindern und Jugendlichen gesundes, biologisches, schmackhaftes sowie ausgewogenes Essen und Wissen zur Ernährung zu vermitteln. Schaffung von alternativen und ganzheitlichen Arbeitsplätzen, insbesondere von Ausbildungsplätzen für Jugendliche in der Systemgastronomie. Auszeichnung von Personen, die sich um den Gegenstand des Unternehmens besonders verdient gemacht haben. lnitiierung und Unterstützung von Initiativen, die die Förderung von gesunder, biologischer, schmackhafter und ausgewogener Nahrung und Verpflegung zum Ziel haben. Die Gesellschaft hat die Stärkting des Gemeinwohls von Kindem und Jugendlichen zum Ziel.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Hossein Fayaz Pour
since 6/15/2012
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Sharareh Shahrokhnia
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Fayaz Pour Hossein
Karlsruhe
€12,250
50.00%
Sharareh Shahrokhnia
Karlsruhe
€12,250
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Vitale Lunchbox gGmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.23

Vitale Lunchbox gGmbH

Aktiv

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 58,00 55,00
II. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 511.189,96 502.973,31
C Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Bilanzsumme 511.247,96 503.028,31

Passiv

Vorjahr
A. Eigenkapital 234.352,22 237.640,37
B. Rückstellungen 15.402,00 23.530,00
C. Verbindlichkeiten 261.493,74 241.857,94
Bilanzsumme 511.247,96 503.028,31

Unterzeichner:

 

Karlsruhe den 03.09.24

Hossein Fayaz Pour und

Sharareh Shahrokhnia

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluß wurde am 03. September 2024 festgestellt.

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUß FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH- Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264, 265, 266 ff. HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, ( "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft angewandt worden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG- Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen der Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung war danach gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig.

Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden weitergeführt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit im Sinne des Art. 66 und Art. 67 EGHGB liegt insoweit nicht vor.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gem. 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt (§§ 252 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB)

Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von € 150,00 bis € 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen € 801,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten gebildet worden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. BILANZ

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Es besteht eine Forderung gegenüber den Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 7,47 (€ 3.227,47) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 31.12.2023 ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren:

Hossein Fayaz Pour und Sharareh Shahrokhnia

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vitale Lunchbox gGmbH

Linkenheimer Allee 10

76131 Karlsruhe

 

Karlsruhe, den 03.09.24

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