Ingrid Bossner GmbHLiquidated

95632 Wunsiedel, DEU

Master Data

Registry
Register court Hof HRB 3626
Previous
"Apollo-Optik" Ingrid Bossner GmbH
Registered
9/15/2003
Industry
Retail sale of spectacles and contact lensesWholesale of photographic and optical equipmentManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Betrieb eines Apollo-Optik-Fachgeschäftes.

History

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Management

NameRole
Ingrid Bossner
since 7/31/2015
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Schönbrunn, Mühlackerweg 4, 95632 Wunsiedel
€25,000
100.00%

Financial Report

Ingrid Bossner GmbH

Marktredwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 227.950,50 277.738,50
I. Sachanlagen 60.623,00 72.031,00
II. Finanzanlagen 167.327,50 205.707,50
B. Umlaufvermögen 450.742,24 402.006,41
I. Vorräte 34.099,37 43.849,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.606,99 12.068,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 396.035,88 346.088,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 594,24 539,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 679.286,98 680.284,52

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 367.925,03 376.658,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 342.925,03 351.658,27
B. Einlagen stiller Gesellschafter 4.000,00 5.000,00
C. Rückstellungen 263.166,20 238.600,60
D. Verbindlichkeiten 44.195,75 60.025,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 679.286,98 680.284,52

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Ingrid Bossner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
 
Hinweis zur Offenlegung
Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 festgestellt.
 

Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1 HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB, die Angabe- und Begründungs- pflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für einen Zeitvergleich wurden beachtet.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anschluss zum Anhang.
 

Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung


Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
 
Anlagevermögen
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
 
 
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
 
 
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
 
-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
 
 
Umlaufvermögen
Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
 
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz durchgeführt.
Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
 
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
 

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech- nung


 
Aktive latente Steuern
 
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn.
 
Von der Möglichkeit auf den Ausweis einer aktiven latenten Steuer nach § 274 (1) HGB zu verzichten wurde Gebrauch gemacht.
 
 
Pensionsrückstellungen
 
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
 
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
 


Zinssatz

 

5,14%

zugrunde gelegte Sterbetafel

 

2005G


 
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt; die Überdeckung beträgt zum 31.12.2011 Euro 11.941,80
 
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.
 
 
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
 
Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.
 
 

Ergebnisverwendung


Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses.
 

Sonstige Angaben


 
Organe der Gesellschaft
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-       Frau Ingid Bossner, Geschäftsführerin
 
 
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
 
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
 
 
Betriebsgröße
 
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne der Vorschrift des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 
Die Gesellschaft macht von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
 

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