Sundermann GmbH & Co.

32683 Barntrup, DEU

Master Data

Registry
Register court Lemgo HRA 3854
Registered
1/24/1986

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Balance Sheet Accounts

Financial Report

Sundermann GmbH & Co.

Barntrup

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 325.449,00 434.832,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 325.287,00 434.670,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 10.593.619,78 5.144.236,49
I. Vorräte 8.066.958,71 4.036.434,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.815.081,66 569.410,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 711.579,41 538.391,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.827,00 4.295,76
Summe Aktiva 10.921.895,78 5.583.364,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 141.792,95 137.728,95
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 36.792,95 32.728,95
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 105.000,00 105.000,00
B. Rückstellungen 674.287,23 800.311,36
C. Verbindlichkeiten 10.105.815,60 4.645.323,94
Summe Passiva 10.921.895,78 5.583.364,25

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Firma Sundermann GmbH & Co. KG mit Sitz in Barntrup-Alverdissen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lemgo unter der Nummer HRA 3854 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Nach den in § 264a HGB i.V.m. § 267 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich um eine kleine Personengesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Recnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00EUR wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades bewertet. Angesetzt wurden die Material- Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Der Rückstellungsauftrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden ist. Rechnungsgrundlage sind die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln- GmbH, Köln).

Der Unterschiedsbetrag im Sinne von §253 Abs. 6 Satz1 HGB beläuft sich zum 31.12.2023 auf 535,00 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

Unsaldierte Rückstellung (7-Jahres-Zins) 135.087,00 EUR Unsaldierte Rückstellung (10-Jahres-Zins) 134.552,00 EUR

III. Ergänzende Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von 506.061,03 EUR (Vorjahr: 889.107,02 EUR).

Gegenüber der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter besteht zum 31.12.2023 ein Konten AVAL in Höhe von 215.056,41EUR.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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