Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 61123
Previous
Uhly Verwaltungs GmbH
Registered
5/24/2008
Industry
Wholesale of machine toolsManufacture of metal forming machineryManufacture of machinery for metallurgy
Purpose
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Maschinen-, Anlagen- und Stahlbau, CNC-Fertigung, Instandhaltungen und Maschinenüberholungen und sonstige Dienstleistungen und Konstruktionen im Zusammenhang mit Maschinen- und Anlagenbau und Handel mit Maschinen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Markus Uhly
since 5/24/2008
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Markus Uhly GmbH & Co. KG
Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Uhly GmbH in Insolvenz

Grünstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 1.410.644,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710.899,45
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 699.744,75
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 2.276.811,38
Summe Aktiva 3.687.455,58

Passiva

31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.589.732,45
III. Jahresfehlbetrag 712.078,93
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.276.811,38
B. Rückstellungen 118.334,44
C. Verbindlichkeiten 3.569.121,14
Summe Passiva 3.687.455,58

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Uhly GmbH in Insolvenz hat Ihren Sitz in Mannheim und ist beim Amtsgericht Ludwigshafen unter der Nummer HRB HRB 61123 in das Handelsregister eingetragen. Im Jahr 2020 wurde Insolvenz beantragt, das Insolvenzverfahren wurde am 31.08.2020 eröffnet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wurden bei der Bilanz und bei der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzliche Zwischensummen eingefügt

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Umstände, die dazu führen würden, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, liegen nicht vor.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen:

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Zum 31.12.2020 war kein Anlagevermögen und keine Vorräte mehr vorhanden. Vermögensgegenstände wurden, soweit noch vorhanden, zu Zerschlagungswerten bilanziert.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. In Zusammenhang mit der Insolvenz haben bestehende Verträge geendet bzw. wurden gekündigt.

Die Zahl der im Jahr 2020 durchschnittlich beschäftigten Mirarbeiter betrug 24.

E. Ergänzende Angaben

Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch.

F. Ergebnisverwendung

Das nach Abschluss des Insolvenzverfahrens verbleibende Ergebnis wird an die Gläubiger ausgekehrt.

Gez. RA Rauschenbusch, 30.11.2022

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