Gabel-Automobile GmbHLiquidated
01454 Radeberg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Wolfhard Harry Gabel since 6/8/2017 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Claudia Walther | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Gabel-Automobile GmbHRadebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz Gabel-Automobile GmbH Radeberg zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit sie nicht aktiviert und planmäßig abgeschrieben wurden, gemäß § 6 Abs. 2 EStG bis zum 31.12.2007 und ab dem 01.01.2010 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.01.2010 angeschaffte Wirtschaftsgüter wurde gemäß § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG ein Sammelposten gebildet, der entsprechend § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG aufgelöst wird. Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungsposten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wurde aktivisch ausgewiesen. Zur teilweisen Beseitigung der bilanziellen Überschuldung erfolgten Rangrücktrittserklärungen durch die Gesellschafterin und der ihr nahestehende Personen. Im Übrigen werden hierzu gesellschaftsseitig noch gesonderte Vereinbarungen getroffen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr. Das Eigenkapital ergibt sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt nach § 3 des Gesellschaftsvertrages vom 19.07. 1996 DM 50.000,00 (€ 25.564,59). Es wurde am 23.07.1996 zur freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt. Das Stammkapital wurde im Berichtszeitraum nicht verändert. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses, nämlich durch Vortrag auf neue Rechnung. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2012 hat den Verlustvortrag zum 01.01.2011 beschlossen. Der Jahresfehlbetrag wurde nach dem handelsrechtlichen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) berechnet. Der Ausweis stimmt mit der Gewinn- und Verlustrechnung überein. Der Kapitalfehlbetrag wurde aktivisch ausgewiesen (siehe Erläuterungen zum "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag). Die Steuerrückstellungen entwickeln sich wie folgt:
Der Ausweis betrifft auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallende Umsatzsteuer, die auf Grund der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Voranmeldungszeitraum der Entgeltsvereinnahmung fällig wird. Die sonstigen Rückstellungen entwickeln sich wie folgt:
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
III. SONSTIGE ANGABEN Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betrugen:
Während des Zeitraums vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 waren durchschnittlich 3 Arbeitnehmer (Vorjahr: 3) beschäftigt. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Jahr 2011 war Herr Wolfhard Gabel, Radeberg.
Radeberg, 27. Mai 2013 Gabel-Automobile GmbH gez. Wolfhard Gabel |
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