Arca-Leasing GmbHLiquidated

76437 Rastatt, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 728763
Registered
4/23/2010
Industry
Renting and operating of own or leased non-residential real estateActivities of holding companiesRenting and leasing of other machinery, equipment and tangible goods n.e.c.
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Der Ankauf, sowie der Verkauf, die Be- und Verwertung von Anlagevermögen und Sicherungsrechten, sowie die Bestellung von Sicherheiten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die entgeltliche Überlassung von Anlage- und Umlaufvermögen im Wege der Vermietung, des Mietkaufs oder Leasings.

Financial Overview

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Financial Report

Arca-Leasing GmbH

Rastatt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die ARCA Leasing GmbH bietet kleinen und mittelgroßen Unternehmen alternative Finanzierungsformen in Form des bonitäts- und bankenunabhängigen Sale & Lease-Back von gebrauchtem mobilem Anlagevermögen insbesondere auf Basis von Produktionsanlagen, Maschinen und Fuhrparks an.

Mit einer Sale & Lease-Back Finanzierung (SLB) können sich Unternehmen in finanziellen Sondersituationen zusätzliche Liquidität beschaffen. Dazu erwirbt die ARCA Leasing GmbH die Anlagegüter des Unternehmens (z.B. Maschinen oder Fahrzeuge) zum aktuellen Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlages. Unmittelbar danach werden diese wieder zurückgeleast. Durch die Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde einen Liquiditätszufluss ohne Einschränkungen im operativen Geschäft.

Der Gegenstand des Unternehmens ist das Finanzierungsleasing, das unter dem Erlaubnisvorbehalt nach § 32 Abs.1 KWG steht. Die Erlaubnis, das Finanzierungsleasing zu betreiben, wurde am 19. Juli 2010 durch zuständige die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn erteilt.

Sitz der Gesellschaft ist Rastatt, die ARCA Leasing GmbH unterhält keine Niederlassungen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld im Jahr 2021 war nach wie vor wesentlich von der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hilfsprogrammen der Bundesregierung geprägt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hat auf Basis der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes mit 13.993 neuen Unternehmensinsolvenzen eine historische Tiefmarke der vergangenen 10 Jahre erreicht. Das vorherrschende hohe Maß an Prognoseunsicherheit bei mittelständischen Unternehmen, sowohl hinsichtlich der generellen konjunkturellen Entwicklung als auch bezüglich der staatlichen Unterstützungsprogramme verbunden mit langen administrativen Bearbeitungszeiten, herausfordernden Beschaffungsmärkten und steigenden Energiekosten führt nach wie vor zur Verschiebung von Investitionen und Unternehmenstransaktionen. Das weiterhin herrschende Niedrigzinsniveau kann im Wesentlichen nur von Unternehmen mit guter bis sehr guter Bonität in klassische Bankfinanzierungen voll umgesetzt werden. Insbesondere für Unternehmen in Sondersituationen stellen alternative Finanzierungen aber häufig eine attraktive Möglichkeit der Unternehmensfinanzierung da. Diese externen Rahmenbedingungen prägen das Geschäft daher derzeit wesentlich. Die pessimistischen Konjunkturaussichten der produzierenden Wirtschaft, insbesondere im Sektor der Automobilzulieferer trübt sich vor dem Hintergrund der erneut gefallenen Zahl von KFZ-Neuzulassungen weiter ein, lässt für die Zukunft aber eine steigende Nachfrage nach alternativen Finanzierungen erwarten.

2. Geschäftsverlauf und Lage

Das Jahr 2021 ist das 11. Geschäftsjahr, in dem die Gesellschaft operativ aktiv ist.

Die ARCA Leasing GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 18 Neuverträge mit einem Investitionsvolumen in Höhe von T€ 6.284 (VJ T€ 2.015) abgeschlossen. Die im Zuge der Corona-Pandemie bereitgestellten staatlichen Hilfsleistungen haben typische SLB-Kunden mit Liquidität versorgt, so dass die Geschäftsentwicklung zufriedenstellend aber nicht überproportional steigend war, zumal Anfragen von der Pandemie stark betroffener Sektoren Freizeit, Gastronomie und Einzelhandel nach wie vor unter Risikogesichtspunkten nicht bedient werden.

Die Aufrechterhaltung eines normalen Geschäftsbetriebes im Splitt-Betrieb (on-site/Homeoffice) war aufgrund der modernen IT-Ausstattung der Gesellschaft stets sichergestellt.

Im Geschäftsjahr kam es zu vier Insolvenzen von Leasingnehmern, wobei eine Insolvenz nach regulärem Ende des Leasingvertrages eintrat und die Leasinggegenstände an den Insolvenzverwalter der Insolvenzschuldnerin veräußert wurden. Zwei Kunden haben den Geschäftsbetrieb eingestellt, ein Kunde plant die Fortführung eines Teilbetriebes mit einem neuen Investor. Die Verwertung erfolgt über erfahrene Verwerter. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung sind diese aber noch nicht abgeschlossen.

Die Hausbank der Gesellschaft hat die zur Ausweitung der Geschäftsbeziehung notwendigen Gremienbeschlüsse getroffen, so dass zusätzlich zu den verfügbaren Linien der im Vorjahr neu hinzugewonnen Refinanzierungspartner auch von der größten Bestandsbank die Zusage erhöht wurde.

Die Lage zum Ende des Berichtsjahres beurteilen wir den Umständen entsprechend als sehr zufriedenstellend.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage

Die Leasingerträge enthalten im Wesentlichen die Leasingraten aus Leasingverträgen und abgegrenzte Sonderzahlungen bei Vertragsabschluss.

Die Leasingerträge liegen mit TEUR 2.040. deutlich über dem Vorjahresniveau (VJ TEUR 1.321).

Das Jahresergebnis beträgt TEUR 194 (VJ TEUR 103).

Der Substanzwert der Gesellschaft erhöht sich durch die neu abgeschlossenen Verträge auf TEUR 1.941 (VJ TEUR 1.125)

b) Finanz- und Vermögenslage

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auf TEUR 4.605 (VJ TEUR 1.723) gestiegen. Die Finanzierung des Leasingobjektankaufs erfolgt separat für jeden Kunden durch eine Refinanzierung bei deutschen Kredit- und Finanzinstituten in der Form eines Annuitätendarlehens oder in Ausnahmefällen eines Mietkaufes. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind dabei mit den Leasingraten der Leasingnehmer so abgestimmt, dass diese immer den Kapitaldienst und einen weiteren Deckungsbeitrag leisten. Die Refinanzierung erfolgt fristenkongruent auf Basis fixer Zinssätze.

Aus nahestehenden Unternehmen wurde der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 ein mit qualifiziertem Rangrücktritt ausgestattetes Nachrangkapital in Höhe von TEUR 500 zur Verfügung gestellt.

Die Zahlungsfähigkeit der ARCA Leasing GmbH war im Berichtsjahr immer gegeben.

Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital auf Basis der Substanzwertrechnung beträgt TEUR 2.441 (VJ TEUR 1.125), was einer EK-Quote von 30 % entspricht.

Die Vermögenslage der ARCA Leasing GmbH ist durch das Leasingvermögen in Höhe von TEUR 4.543 (VJ TEUR 2.373) und den damit in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt.

Darüber hinaus besteht ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 928 (VJ TEUR 331), der im Wesentlichen die Abgrenzung bereits erhaltener Sonderzahlungen darstellt und über die Vertragslaufzeit des aktivierten Leasingvermögens ertragswirksam aufgelöst wird.

Die Vermögens- und Finanzlage war jederzeit geordnet.

III. Risikomanagement

Die ARCA Leasing GmbH versucht Risiken zu vermeiden, indem Sicherungsmechanismen in die Verträge implementiert werden, so dass auch Vertragsabbrüche keinen wirtschaftlichen Schaden erzeugen.

1. Adressausfallrisiko:

Ein Adressenausfall tritt ein, wenn ein Leasingnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt und die Gesellschaft Leasingobjekte nicht zu den prognostizierten Marktpreisen verwerten kann.

Zur Risikomitigation werden ausschließlich Objekte mit etablierten Sekundärmärkten auf Basis von gutachterlich ermittelten Liquidationswerten finanziert.

2. Marktpreisrisiko:

Die Marktpreisrisiken umfassen im Wesentlichen das Restwertrisiko. Ein Restwertrisiko besteht, sobald der prognostizierte Marktwert bei Verwertung des Leasingobjektes geringer ist als der Restbuchwert zuzüglich etwaiger Forderungen.

Zur Risikomitigation werden ausschließlich Objekte mit etablierten Sekundärmärkten auf Basis von gutachterlich ermittelten Liquidationswerten finanziert.

3. Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko:

Das Liquiditätsrisiko kann als gering eingestuft werden, da Leasingverträge ausschließlich nach erfolgter Darlehenszusage bzw. auf Basis bestehender Rahmenkreditvereinbarungen eingegangen werden. Ein Zinsänderungsrisiko ist nicht gegeben. Die Refinanzierung erfolgt auf Basis fester Zinssätze.

4. Prozess- und Rechtsrisiken

Es sind keine Rechtsstreitigkeiten gegen die Gesellschaft anhängig.

Eine Bildung von Rückstellungen zur Sicherung gegen das Risiko von anstehenden Prozessen war und ist nicht notwendig.

5. Verwendung von Finanzinstrumenten

Die ARCA Leasing GmbH refinanziert sich ausschließlich bei deutschen Instituten. Derivative Finanzinstrumente kommen nicht zum Einsatz.

IV. Prognosebericht

Bei im Vergleich zum Berichtsjahr gleichbleibenden Rahmenbedingungen plant die ARCA Leasing GmbH in den kommenden Jahren das Neugeschäft auf- und auszubauen und damit das Geschäftsvolumen, bei moderat steigender Kostenstruktur, zu erhöhen.

Für das Geschäftsjahr 2022 plant die ARCA Leasing GmbH den Abschluss von bis zu 10-12 Verträgen mit einem mittleren Volumen von 250.000 EUR sowie einem Jahresergebnis in der Größenordnung des Berichtsjahres. Mit der bisherigen Entwicklung im Jahr 2022 liegen wir im Rahmen dieser Planung.

Risiken für die Prognose würden sich bei geänderten Rahmenbedingungen in der Regulierung und einer Zuspitzung der Krise in der Ukraine ergeben. Risiken, die den Fortbestand der ARCA Leasing GmbH gefährden, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Rastatt, 17. Mai 2022

Fabian Lörz, Geschäftsführer

Bilanz

AKTIVA

EUR EUR (Vj)
1. Barreserve    
a) Kassenbestand 490,97 417,57
2. Forderungen an Kreditinstitute    
täglich fällig 1.166.319,61 515.596,71
3. Forderungen an Leasingkunden 1.315.022,47 275.715,69
täglich fällig    
4. Leasingvermögen 4.543.869,02 2.373.264,00
5. Immaterielle Anlagewerte 2.638,00 4.305,00
6. Sachanlagen 3.241,00 3.263,00
7. Sonstige Vermögensgegenstände 6.198,18 2.420,68
a) davon täglich fällig 4.098,18 320,68
8. Rechnungsabgrenzungsposten 17.841,29 4.613,84
  7.055.620,54 3.179.596,49

PASSIVA

   
EUR EUR (Vj)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.604.942,14 1.722.949,18
a) davon täglich fällig 0,00 35,70
b) davon mit vereinbarter Laufzeit oder 4.604.942,14 1.722.913,48
Kündigungsfrist    
2. Verbindlichkeiten gegenüber Leasingkunden 516.242,87 210.814,54
3. Sonstige Verbindlichkeiten 66.124,02 174.418,19
4. Rechnungsabgrenzungsposten 928.245,29 331.359,52
5. Rückstellungen    
a) Steuerrückstellungen 83.751,00 25.728,00
b) andere Rückstellungen 33.220,00 15.250,00
  116.971,00 40.978,00
6. Eigenkapital    
a) Gezeichnetes Kapital 46.000,00 46.000,00
b) Kapitalrücklage 479.300,00 479.300,00
c) Bilanzgewinn 297.795,22 173.777,06
  823.095,22 699.077,06
  7.055.620,54 3.179.596,49

Gewinn- und Verlustrechnung

EUR EUR EUR (Vj)
1. Leasingerträge 2.040.108,00   1.321.045,02
2. Leasingaufwendungen -20.673,80   -56.515,75
    2.019.434,20 € 1.264.529,27
3. Zinserträge 159.497,64   644,94
4. Zinsaufwendungen -133.261,65   -58.586,14
    26.235,99 -57.941,20
5. Provisionsaufwendungen   -15.176,83 -24.959,87
6. Sonstige betriebliche Erträge   60.427,68 69.914,61
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen      
a) Personalaufwand      
aa) Löhne und Gehälter -203.906,62   -145.150,21
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -16.406,39   -14.061,40
b) andere Verwaltungsaufwendungen -160.005,22   -126.609,31
    -380.318,23 -285.820,92
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen      
a) auf Leasingvermögen -1.406.760,37   -822.056,67
b) auf Sachanlagen -7.942,58   -3.501,08
    -1.414.702,95 -825.557,75
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen   -126,50 -417,97
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen   -19.926,37 -5.467,00
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit   275.846,99 134.279,17
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -81.154,44 -30.112,54
13. Sonstige Steuern   -473,00 -591,25
14. Jahresüberschuss   194.219,55 103.575,38
15. Gewinn- / Verlustvortrag   173.777,06 70.201,68
16. Ausschüttung   -70.201,39 0,00
17. Bilanzgewinn / - verlust (-)   297.795,22 173.777,06

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Arca Leasing GmbH hat ihren Sitz in Rastatt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nr. HRB 728763 eingetragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften der §§ 242ff, 340, 340a HGB und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Finanzierungen im Rahmen einer Sale-and-lease-back Transaktion wurden dabei als Sachgesamtheit behandelt und aktiviert. Die Abschreibung für diese Sachgesamtheiten erfolgte einheitlich (eine Nutzungsdauer für die Sachgesamtheit). Es wurde aus schließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 44,44 % und 22,64 % Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Die Leistungsforderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr wurden keine materiell wesentlichen Änderungen der Bewertungsmethoden vorgenommen.

ANGABEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, angesetzt.

Die Leasingobjekte sind dem Leasinggeber zuzurechnen, da sich das Verhältnis aus vertraglich vereinbarter Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer auf mind. 40% und höchstens 90% beläuft (Anwendung der steuerlichen Leasingerlasse für die Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums nach § 246 Abs. 1 HGB). Des Weiteren handelt es sich nicht um Spezialleasing und es wurde keine als günstig einzustufende Kauf- oder Mietverlängerungsoption vereinbart.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Kreditinstitute sind täglich fällig.

Die Forderungen gegen Kunden haben eine Restlaufzeit von maximal bis zu drei Monaten und beziehen sich auf das Leasinggeschäft.

Wertberichtigungen waren in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 3) erforderlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Mietkautionen, im Folgejahr abziehbare Vorsteuererstattungsansprüche und eine Forderung gegen die Bundesagentur für Arbeit. In Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2) haben Sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Forderungen i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 1.690,33 EUR (Vj. TEUR 0). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Bei dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um die Abgrenzung von Versicherungsprämien und eines Gerichtskostenvorschusses (TEUR 18, Vj. TEUR 5).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Kapitalrücklage wurde in 2019 voll einbezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen mit TEUR 4.605 (Vj. TEUR 1.723) auf das Leasinggeschäft. Die Fristigkeiten ergeben sich aus folgender Aufstellung:

Restlaufzeit
Summe bis ein Jahr ein bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstitute 4.604.942,14 1.505.530,58 3.099.411,56 0,00
Vorjahr 1.722.949,18 873.616,77 849.332,41 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 516.242,87 12.500,00 503.742,87 0,00
Vorjahr 210.814,54 20.337,35 190.477,19 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 66.124,02 66.124,02 0,00 0,00
Vorjahr 174.418,19 174.418,19 0,00 0,00
Gesamt 5.187.309,03 1.584.154,60 3.603.154,43 0,00
Vorjahr 1.897.367,37 1.048.034,96 849.332,41 0,00

Die Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" enthält der Klarheit Halber auch Finanzierungsdarlehen von Unternehmen, bei denen es sich nicht um Kreditinstitute handelt in Höhe von TEUR 598 (Vj. TEUR 131). In Höhe von TEUR 500 (Vj. TEUR 0) besteht eine Nachrangvereinbarung. Dies lautet auf EURO, hat eine feste Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten und wird mit 3% verzinst. Darüber erhält der Investor eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung von 3%, welches an das Jahresergebnis geknüpft ist. Das Entgelt für das Nachrangdarlehen betrug im Berichtsjahr TEUR 22.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Zur Sicherung der Ansprüche der Kreditinstitute sind die Leasingobjekte sicherungsübereignet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stellen erhaltene Kautionen der Leasingnehmer dar.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 53). Diese Verbindlichkeit wurde im Februar 2022 bereits beglichen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten weist die periodengerecht abgegrenzten verbleibenden Anteile der Leasingsonderzahlung und Leasingzahlungen für Januar 2022 aus und entfällt somit auf das Leasinggeschäft.

Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen betreffen Abgrenzungen für Abschlussprüfung, Archivierung und Dokumentation, sowie für am Bilanzstichtag bestehende Resturlaubsverpflichtungen und Bonusleistungen gegenüber Mitarbeitern. Die Rückstellungen berücksichtigen grundsätzlich alle erkennbaren Risiken.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 13.800 EUR (Vj. TEUR 12).

ANGABEN ZUR G.U.V.

Die Leasingeinnahmen betreffen das Inland.

Die Zinsaufwendungen betreffen mit TEUR 2 (Vj. TEUR 1) kurzfristige Verbindlichkeiten.

Die sonstigen betrieblichen Erlöse entfallen mit TEUR 47 (Vj. TEUR 60) auf das Leasinggeschäft.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 1).

SONSTIGE ANGABEN

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Eventualverbindlichkeiten bestanden nicht. Es wurden keine Termingeschäfte getätigt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Berichtsjahr durch:

Herrn Fabian Lörz, Rastatt, Kaufmann

Die Angabe der Geschäftsführergehälter entfällt nach § 286 Abs. 4 HGB.

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt etwa TEUR 6 und bezieht sich ausschließlich auf die Abschlussprüferleistung.

Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Rastatt, 12.05.2022

Fabian Lörz, Geschäftsführer

Anlagenspiegel

Stand 01.01.2021 Anschaffungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Restbuchwerte
Bewegung der Anschaffungskosten Zugänge
I. Leasingvermögen 3.672.646 1.299.382 2.373.264 3.851.750
II. Immaterielle Anlagewerte 5.000 695 4.305 0
III. Sachanlagen 7.283 4.020 3.263 6.254
  3.684.930 1.304.098 2.380.832 3.858.004
Bewegung der kumulierten Abschreibungen Zugänge *)
Abgänge
Anlagenabgänge zum Restbuchwert
Stand 31.12.2021 Anschaffungskosten
I. Leasingvermögen 1.406.760 792.788 274.385 6.457.224
II. Immaterielle Anlagewerte 1.667 0 0 5.000
III. Sachanlagen 6.276 0 0 13.537
  1.414.703 792.788 274.385 6.475.760

*) Abschreibungen des Geschäftsjahres

Abgänge
I. Leasingvermögen 1.067.173
II. Immaterielle Anlagewerte 0
III. Sachanlagen 0
  1.067.173
kumulierte Abschreibungen
Restbuchwerte
I. Leasingvermögen 1.913.355 4.543.869
II. Immaterielle Anlagewerte 2.362 2.638
III. Sachanlagen 10.296 3.241
  1.926.012 4.549.748

*) Abschreibungen des Geschäftsjahres

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Arca-Leasing GmbH, Rastatt:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Arca-Leasing GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Arca-Leasing GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Pforzheim, den 31. Mai 2022

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mäschke, Wirtschaftsprüfer

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