Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 116479
Registered
8/26/2019
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesBusiness and other management consultancy activities
Purpose
die Entwicklung und der Vertrieb von Unternehmenssoftware, sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere Unternehmens-, Software- und IT-Beratung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von IT-Projekten aller Art

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Manan Arora
since 8/26/2019
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

63674 Altenstadt
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Arorian Technologies GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Bilanz

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 5.499,00 25.170,00
II. Finanzanlagen 94.369,39 105.306,11
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 290.237,91 141.603,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.984,06 262.981,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 10.971,26 21.607,10
SUMME Aktiva 469.061,62 556.668,37

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 316.688,35 222.148,57
III. Jahresüberschuss 0,00 94.539,78
IV. Jahresfehlbetrag -156.601,54 0,00
V. buchmäßiges Eigenkapital 185.086,81 341.688,35
B. RÜCKSTELLUNGEN 46.912,20 127.318,03
C. VERBINDLICHKEITEN 237.062,61 87.661,99
SUMME Passiva 469.061,62 556.668,37

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Arorian Technologies GmbH hat ihren Sitz in Eschborn und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 116479.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungspflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Soweit nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen der §§ 267, 267a HGB ist die Gesellschaft eine "Kleinstkapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhan- den - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 145.284,79 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

- EUR 0,00 (EUR 17.892,00) durch Sicherungsübereignung von gesellschaftlichem beweglichen Vermögen

- EUR 145.284,79 (EUR 0,00) durch außergesellschaftliche Bürgschaften

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 8.488,79 (EUR 4.494,32).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

IV. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)
- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)
- Zinssatz: - - -
- Sicherheiten: - - -
- Laufzeit: - - -
- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt:

Name, Sitz Kapitalanteil Eigenkapital Ergebnis des letzten GJ
Arorian Technologies, Inc. (Miami, Florida, USA) 100 % n.b. n.b.

IV. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 3 (3) Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Manan Arora geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Eschborn, den 05.04.2024

gez. Manan Arora

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 06.04.2024.

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