Master Data

Registry
Register court Friedberg HRB 4893
Registered
6/29/1999
Industry
Computer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareOther information technology and computer service activities
Purpose
Ist Hard- & Softwaresupport inklusive Handel, Vertrieb und gleichgestellten Dienstleistungen sowie die Führung aller damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.

History

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Management

NameRole
Michael Janz
since 2/12/2002
Managing Director

Financial Report

PentaCom GmbH

Butzbach

(vormals: Ranstadt)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.819,00 3.692,00
I. Sachanlagen 3.819,00 3.692,00
B. Umlaufvermögen 100.977,80 101.263,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.086,68 96.960,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 81.037,47 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.891,12 4.302,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 104.796,80 104.955,28

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 79.482,33 66.037,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70 -12.217,70
2. eingefordertes Kapital 12.782,30 12.782,30
II. Gewinnvortrag 53.255,03 43.914,53
III. Jahresüberschuss 13.445,00 9.340,50
B. Rückstellungen 19.987,83 35.785,00
C. Verbindlichkeiten 5.326,64 3.132,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.326,64 3.132,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 104.796,80 104.955,28

Anhang

B. Rechtliche Verhältnisse - Angaben gem. §§ 284-295 HGB

Sitz der Gesellschaft: Rabenbergstrasse 9, 63691 Ranstadt

Gründung: 21.04.1999 - Vertrag 252 UR 1999, Notar Kunze

Eintragungen: HR B - Nr. 4893 - beim AG Friedberg (vorher Nidda HRB 661)

Stammkapital: 25.000,00 €


Gesellschafter:
Michael Janz *20.12.1963 24.500,00 € (98%) davon ausstehend: 11.967,70 €
Hans-Günther Schmidt *26.08.1967 500,00 € (2%) davon ausstehend: 250,00 €

Geschäftsführer: Michael Janz, Rabenbergstrasse 9, 63691 Ranstadt (Gesellschafter, s.o.)

Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§9 Nr. II des Gesellschaftsvertrages).

Die Tätigkeit der GmbH ist Hard- und Softwaresupport inklusive Handel, Vertrieb und gleichgestellten Dienstleistungen sowie die Führung aller damit in Zusammenhang stehender Nebengeschäfte.

sonstige Berichtsbestandteile

C. Gesetzliche Grundlagen / Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,-- Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Anlageabgang ausgewiesen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,-- Euro bis 1.000,-- Euro wurden in einen Sonderposten eingestellt und gemäß den gesetzlichen Regelungen anteilig abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tages- werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

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