SHC Solar
GmbH
Karben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.090,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.920,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.170,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.199,09 |
65.136,38 |
| I.
Vorräte |
95.238,71 |
4.910,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.960,38 |
54.240,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.000,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
5.985,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
977,33 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
153.266,42 |
65.136,38 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.035,26 |
27.223,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
170.000,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.223,67 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
97.188,41 |
-2.223,67 |
| B.
Rückstellungen |
3.100,00 |
5.289,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.131,16 |
32.623,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.131,16 |
32.623,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
153.266,42 |
65.136,38 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der SHC Solar GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die SHC Solar GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Absatz 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Absatz 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Der Anhang wurde
unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 288
HGB erstellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256
bzw. der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von Euro 410,00 werden im Jahr des Zugangs
gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
individuelle Bewertungsabschläge
berücksichtigt.
Die übrigen Vermögensposten werden mit den
Nennwerten bilanziert.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit
den direkt zurechenbaren Kosten bewertet. Die Vorräte
sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Rückstellungen decken in angemessenen Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Betrachtung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind
nicht gegeben.
Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach §
251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.
Zum Geschäftsführer war der Kaufmann Herr
Manfred Henß, Hanau, bestellt.
Karben, im Januar 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.
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