PHOTO
DIGITAL Gesellschaft mbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.01.2013 bis zum 14.01.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
14.1.2014
EUR |
14.1.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.308,75 |
28.308,75 |
| I.
Vorräte |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
976,40 |
976,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.332,35 |
1.332,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.308,75 |
28.308,75 |
Passiva
|
|
14.1.2014
EUR |
14.1.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.441,48 |
3.441,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-7.077,01 |
-7.077,01 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
17.922,99 |
17.922,99 |
| II.
Bilanzverlust |
14.481,51 |
14.481,51 |
| davon
Verlustvortrag |
14.481,51 |
12.940,51 |
| B.
sonstige Rückstellungen |
8.500,00 |
8.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
16.010,27 |
16.010,27 |
| D.
sonstige Verbindlichkeiten |
357,00 |
357,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.308,75 |
28.308,75 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an handels- und ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 266, 276 und
288 HGB wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,--
wurden voll abgeschrieben. Bei Zugängen des
Berichtsjahrs wurde von der Bewertungsfreiheit nach §
6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschn. 40 EStR Gebrauch
gemacht.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|