Wurzer
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
417.966,50 |
503.500,00 |
| I.
Sachanlagen |
417.966,50 |
503.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
193.250,25 |
293.211,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.950,56 |
176.069,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.500,00 |
5.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.299,69 |
117.141,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.476,03 |
5.686,27 |
| Aktiva |
617.692,78 |
802.397,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
264.504,86 |
324.436,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
299.436,30 |
258.776,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
59.931,44 |
-40.659,41 |
| B.
Rückstellungen |
41.069,00 |
71.036,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.118,92 |
406.925,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
127.434,82 |
119.032,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
184.684,10 |
287.892,97 |
| Summe
Passiva |
617.692,78 |
802.397,60 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
(§
284 Abs.1 HGB)
I.1. Die
Firma Wurzer GmbH, 44894 Bochum, Frenkingstr.21
entstand durch notarielle Urkunde vom 06.02.2014.
I.2. Die Handelsregistereintragung erfolgte am
27.02.2014 beim Amtsgericht Bochum unter HRB 14853.
I.3. Sitz der Gesellschaft ist
44894 Bochum.
I.4. Der
Gegenstand der Gesellschaft ist der Transport von
Gütern aller Art, die Durchführung von
Umzügen, der Abschluss, die Abwicklung und Vermittlung
von Transport- und Umzugsverträgen sowie die
Durchführung damit verbundener Dienstleistungen.
I.5. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00
EUR und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.
I.6.
Gesellschafter sind seit Gründung:
a) Herr Sebastian Wurzer, geb. 05.03.1982,
Frenkingstr.21a, 44894 Bochum 50%
b) Frau Karolina Parys, geb. 09.02.1984, Im
Fuchsloch 23, 45527 Hattingen 50%
I.7.
Geschäftsführerin
der Gesellschaft ist Frau Karolina Parys, geb.
09.02.1984, Im Fuchsloch 23, 45527 Hattingen. Die
Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
I.8.
Prokuristen sind nicht bestellt.
I.9. Die
Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,
wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind.
Beschlüsse können nur einstimmig mit den Stimmen
aller Gesellschafter gefasst werden.
I.10. Das
Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
I.11. Gemäß den Kriterien des § 267
Abs.1 HGB liegt eine
kleine
Kapitalgesellschaft vor. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und §
288 HBG finden Anwendung.
I.12. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Bochum-Mitte
(St.-Nr. 306/5876/0954) steuerlich geführt.
I.13. Das Unternehmen besitzt seit dem 01.04.2022 kein
Grundvermögen mehr.
II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB)
II.1. Neben den für alle Kaufleute
geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die
ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.
II.2. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei
der Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches beachtet.
II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II.4. In den Anhang werden diejenigen
Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgten.
II.5. Haftungsverhältnisse sind
vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt;
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen,
begonnenen Investitionsvorhaben, künftige
Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen
nicht.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
II.6. Sachanlagen werden gemäß §
253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2023
linear vorgenommen.
Den
Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter
liegen Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren zugrunde.
Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte jeweils
monatsgenau (pro rata temporis).
II.7.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis 800,00 EUR netto wurden nach§ 6
Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben.
II.8.
Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren
zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen.
II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.4
HGB angesetzt.
II.10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um
pauschale Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigung
wurde gemäß § 252 Abs.1 Nr.4 HGB i.V.m.
§ 253 Abs.4 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Bewertung mit 3,50% bemessen. Für
zweifelhafte Forderungen werden soweit notwendig
Einzelwertberichtigungen ge-bildet. Im Wirtschaftsjahr waren
jedoch keine Einzelwertberichtigungen notwendig.
II.11.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte
Geldleistungen, die Aufwand für spätere
Rechnungsperioden darstellen.
II.12.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich
ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu
erwartenden Ausgaben. Die Steuererstattungsansprüche
2023 wurden unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
II.13. Rückstellungen für Tantiemen
wurden gemäß der vorliegenden
Tantiemevereinbarungen auf Grund der Verlustsituation nicht
berechnet und angesetzt.
II.14. Sonstige Rückstellungen sind
gemäß249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu
decken.
Im Rechnungsjahr 2023 wurden Rückstellungen
für Abschluss- und Prüfungskosten,
Resturlaubs-verpflichtungen und Aufbewahrungspflichten
berücksichtigt.
II.15. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum
Bilanz-stichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung
abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig
aufgelöst.
II.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
II.17. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen
Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden
Rechnungsperiode gezahlt wurden.
II.18. Der Jahresabschluß vermittelt einen
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Einblick in die
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft.
III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von
-59.931,44 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Jahresfehlbetrag
2023: |
-59.931,44 EUR |
|
|
| Gewinnvortrag 2022: |
299.436,30 EUR |
Vortrag auf neue
Rechnung: |
239.504,86 EUR |
III.2. Eine
Gewinnausschüttung für das Rechnungsjahr
2023 wurde zunächst nicht beschlossen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bochum, den 05.02.2025
gezeichnet
Karolina Parys
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2025
festgestellt. |