PB Pensionskasse Aktiengesellschaft

Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 58606
Previous
BHW Pensionskasse AG.
Registered
6/2/2006
Industry
Activities auxiliary to insurance and pension funding n.e.c.Management activities of holding companies with active insurance businessActivities of holding companies
Purpose
Im Inland die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (Betrieb einer Pensionskasse). Die Gesellschaft darf neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen oder sich an ihnen beteiligen.

History

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Management

NameRole
Michael Dr. Pannenberg
since 8/12/2014
Procura
Susanne Borchard
since 8/12/2014
Procura
Dieter Müller
since 8/12/2014
Procura
Matthias Schwarz
since 8/12/2014
Procura
Bodo Dr. Schmithals
since 1/10/2014
Board Member
Ulrich Rosenbaum
since 1/10/2014
Board Chair

Financial Report

PB Pensionskasse AG

Hilden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Geschäftsbericht 2012

eine Gesellschaft der Talanx

PB Pensionskasse auf einen Blick.

  2012 2011 +/-
%
Gebuchte Bruttobeiträge 7.586 14.011 -45,9
Neugeschäftsbeiträge (APE-Basis) 1) 287 727 -60,5
Bruttozahlungen für Versicherungsfälle 1.237 1.438 -14,0
versicherungstechnische Nettorückstellungen 2) 30.521 115.355 -73,5
Kapitalanlagen 3) 34.256 114.836 -70,2
Ergebnis aus Kapitalanlagen 5.289 4.298 23,0
Nettoverzinsung (in %) 7,2 4,1  

1) Annual Premium Equivalent (laufende Neugeschäftsbeiträge + 1/10 der Neugeschäfts-Einmalbeiträge)
2) einschließlich Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
3) einschließlich Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Verwaltungsorgane der Gesellschaft.

Aufsichtsrat

Stephan Spital

Vorsitzender

Vorsitzender der Vorstände der PB Lebensversicherung AG

und der PB Versicherung AG

Burscheid

Ulrich Rosenbaum

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied des Vorstands

der Talanx Deutschland AG

Brühl

Iris Klunk

Vorsitzende der Vorstände der TARGO Lebensversicherung AG

und der TARGO Versicherung AG

Haan

Vorstand

Silke Fuchs

Hilden

Im Vorstand der

PB Pensionskasse AG

verantwortlich für

Vertriebsberatung

Marketingunterstützung

Kundenservice

Controlling, Rating

Rechnungswesen, Bilanzierung und Steuern

Revision

Geldwäschebekämpfung

Compliance

Datenschutz

Risikomanagement

IT

Fabian von Löbbecke

Hilden

Im Vorstand der

PB Pensionskasse AG

verantwortlich für

Mathematik

Vermögensanlage und -verwaltung

Risikomanagement

Lagebericht.

Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit, Organisation und Struktur

Unternehmenspolitischer Hintergrund

Im Jahr 1998 gründete die Talanx AG gemeinsam mit der Deutsche Postbank AG die PB Lebensversicherung AG und die PB Versicherung AG, die seitdem unter der Marke "PB Versicherungen" am Markt agieren.

Im Juli 2007 erwarb die Talanx AG die noch ausstehenden 50 % an der PB Lebensversicherung AG und der PB Versicherung AG. Außerdem übernahm sie die PBV Lebensversicherung AG (ehemals BHW Lebensversicherung AG) und die PB Pensionskasse AG (ehemals BHW Pensionskasse AG) von der Deutsche Postbank AG.

Mit der Eintragung ins Handelsregister am 4.10.2011 wurde die PBV Lebensversicherung AG rückwirkend zum 1.1.2011 auf die PB Lebensversicherung AG verschmolzen. Mit diesem Schritt wird die Komplexität der Gesellschaftsstrukturen reduziert und ein einheitlicher Auftritt gegenüber dem Kunden ermöglicht.

Die PB Pensionskasse AG ist Teil des Talanx-Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland. Innerhalb des Geschäftsbereichs ist sie der Bancassurance zuzuordnen. Dort werden die inländischen Bankkooperationen des Talanx-Konzerns gebündelt.

Zusammen mit der PB Lebensversicherung AG, der PB Versicherung AG und der PB Pensionsfonds AG bildet die PB Pensionskasse AG die "PB Versicherungen, Partner der Postbank".

Sitz der PB Pensionskasse AG ist Hilden. Das Unternehmen besitzt zudem eine Niederlassung in Hameln.

Partnerschaft und Vertrieb

Der PB Pensionskasse AG stehen grundsätzlich alle Vertriebswege der PB Versicherungen zur Verfügung. Strategischer Partner ist die Postbank mit ihren verschiedenen Vertriebswegen. Da die PB Pensionskasse AG bis Mitte 2012 Mitglied des MetallRenten-Konsortiums war, wurde der wesentliche Teil des Geschäfts über bestehende Konsortialverträge mit anderen Versicherungsunternehmen vermittelt. MetallRente ist das größte freiwillige Versorgungswerk Deutschlands im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Dienstleistungen im Konzernverbund

Die Einbindung der PB Pensionskasse AG in eine große Versicherungsgruppe ermöglicht die gemeinsame Nutzung gesellschaftsüber-greifend organisierter Funktionen und damit die sinnvolle Nutzung von Synergien und Ressourcen.

Wesentliche Dienstleistungen übergreifend tätiger Funktionsbereiche, wie z.B. Rechnungswesen, Inkasso und Personal werden unter anderem über die Talanx Service AG und die HDI Kundenservice AG zentral für alle Inlandsgesellschaften des Talanx-Konzerns erbracht, also auch für die PB Pensionskasse AG. Darüber hinaus nutzt die PB Pensionskasse AG die zentralen Dienstleistungen der Talanx Asset Management GmbH, die die Vermögensverwaltung für die Versicherungsgesellschaften im Konzern betreibt, sowie die IT-Dienstleistungen der Talanx Systeme AG.

Die Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH fungiert am Standort Hilden und Hameln als Dienstleistungsunternehmen für die PB Versicherungen, Partner der Deutsche Postbank AG, die TARGO Versicherungen, Partner der TARGOBANK AG & Co. KGaA und die Credit Life-Versicherungen. Sie ist unter anderem in den Bereichen Antrags- und Bestandsverwaltung tätig. Lediglich die Funktionen Marketing und Vertriebsunterstützung, Unternehmensmanagement sowie die Vertriebsorganisationen arbeiten eigenständig und sind gänzlich an der jeweiligen Marke Postbank und TAR-GOBANK ausgerichtet.

Ebenfalls am Standort Hilden ist die Talanx Deutschland Bancassurance Communication Center GmbH ansässig, die Callcenter-Dienstleistungen erbringt.

Themen des Berichtsjahres

Übertragung des Bestands Vorsorgewerk Metallrente Pensionskasse an die R+V Pensionskasse AG

Die PB Pensionskasse AG ist aus dem Kreis der Konsorten des Versorgungswerkes MetallRente ausgeschieden. Im Rahmen ihres Ausscheidens hat sie ihren gesamten Versicherungsbestand in Höhe von 5 % des Gesamt-Bestandes MetallRente Pensionskasse auf die R+V Pensionskasse AG übertragen.

Übertragungsstichtag dieses Versicherungsteilbestandes war der 30.6.1012. Wirtschaftlich wurde die Übertragung zum 1.12.2012 abgerechnet. Damit hat die PB Pensionskasse, bezogen auf die Deckungsrückstellung, ca. 76 % ihres Bestandes übertragen.

Konzernprojekte fortgesetzt

Im Jahr 2012 wurden die Umstrukturierungs- und Optimierungsprozesse im Talanx-Konzern fortgeführt mit dem Ziel, den zukünftigen Anforderungen von Kunden, Vertriebspartner und des Finanzmarktes noch besser gerecht zu werden. An der Mehrmarkenstrategie hält der Konzern fest.

Integration der Bancassurance IT-Einheiten in die Talanx Systeme AG

Mitte 2012 erfolgte der Übergang der Bancassurance IT-Einheiten in die Talanx Systeme AG. Damit wurde die in zwei Stufen geplante Umstellung erfolgreich abgeschlossen: In der ersten Stufe im Juni 2011 wurde die IT von Sach, Leben und Talanx Investments zusammengeführt und in der Talanx Systeme AG gebündelt. Im Juli 2012, in der zweiten Stufe, wurden die IT-Einheiten der neue leben Lebensversicherung AG und der Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH integriert.

Dank des Vorstandes

Die Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres sind wesentlich auf die Kompetenz und das außerordentliche Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzuführen. Für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für unsere Gesellschaft bedankt sich die Geschäftsleitung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dank gebührt auch dem Betriebsrat für die stets konstruktive und faire Zusammenarbeit.

Märkte und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Volkswirtschaftliche Entwicklung

Das beherrschende und die weltweite konjunkturelle Entwicklung prägende Thema im Berichtsjahr war ein weiteres Mal die Staatsschuldenkrise in Europa. Aber auch auf globaler Ebene hat sich das Konjunkturumfeld 2012 überwiegend als fragil erwiesen, wobei sich die Aussichten zum Jahresende etwas verbessert haben, wenn auch regional begrenzt. So hat die Erholung in den USA in der zweiten Jahreshälfte an Fahrt gewonnen, wovon insbesondere die Schwellenländer profitieren konnten, allen voran China. Hingegen blieb die konjunkturelle Lage in der Eurozone schwierig. Ausdruck dieser diffizilen Lage im Euroraum sind gleichfalls die im Jahresverlauf zahlreich getroffenen, mitunter einschneidenden Maßnahmen: Im Frühjahr 2012 platzierte die EZB ihren zweiten Drei-Jahres-Tender, und die privaten Gläubiger Griechenlands verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen. Beim EU-Gipfel Ende Juni 2012 wurde als Reaktion auf die Krise des spanischen Bankensektors beschlossen, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zukünftig Banken direkt unterstützen soll. Im September gab die EZB Details zu ihrem neuen Anleihekaufprogramm bekannt. Damit kann sie im Bedarfsfall unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern kaufen. Im November einigten sich die Eurozone und der Internationale Währungsfonds (IWF) auf ein weiteres Rettungspaket für Griechenland und die EU-Finanzminister verständigten sich auf die EZB als künftigen obersten Aufseher der Banken im Euroraum.

De facto glitt die Wirtschaft der Eurozone 2012 in die Rezession ab: Sie verzeichnete nach einem gegenüber dem Vorquartal stagnierenden ersten Quartal im weiteren Verlauf leichte Rückgänge. Die deutsche Wirtschaft wuchs im ersten Quartal 2012 noch überraschend stark um 0,5 % zum Vorquartal, konnte in den Folgequartalen aber nur noch moderat zulegen. Nach zuletzt sechs Rückgängen des ifo-Index (im Oktober 2012 mit dem niedrigsten Niveau seit Februar 2010) konnte dieser vielbeachtete Konjunkturindikator im Dezember wieder mit einem Stand von 102,4 positiv überraschen. Die Arbeitslosenquote im Euroraum erreichte im November ein neues Rekordhoch von 11,8 %, dabei hat allein Spanien mit einer Arbeitslosenquote von über 25 % zu kämpfen.

Haupttriebfeder der globalen Wirtschaft waren einmal mehr die Vereinigten Staaten. Während sich das US-Wachstum zunächst von annualisierten 2,0 % im ersten Quartal auf 1,3 % im zweiten Quartal abschwächte, konnte die US-Wirtschaft im dritten Quartal mit 3,1 % bereits wieder zulegen. Die Arbeitslosenquote fiel auf ein Vierjahrestief von 7,8 %, und die Daten für den Häusermarkt zeigten im Jahresverlauf eine stetige Erholung. Für das Vereinigte Königreich zeichnete sich ein ähnlich rezessives Bild wie in der Eurozone ab. So schrumpfte hier die Wirtschaft im ersten Quartal 2012 um 0,2 % zum Vorquartal und im zweiten Quartal 2012 sogar noch stärker. Im dritten Quartal kam der Sondereffekt der Olympischen Sommerspiele in London zum Tragen, der zu einem Zuwachs von 0,9 % führte. Auf Jahressicht dürfte die Wirtschaft in Großbritannien dennoch leicht schrumpfen.

Die Geldpolitik der großen Zentralbanken blieb im Jahresverlauf unverändert äußerst expansiv. Im Euroraum reduzierte die EZB im Juli den Leitzins von 1,0 % auf 0,75 %. Die EZB kündigte an, den Euro in jedem Fall zu stützen. In den USA weitete die Fed ihr Programm der "quantitativen Lockerung" aus und überraschte mit ihrem Vorhaben, an ihrer Nullzinspolitik festzuhalten, bis die Arbeitslosenquote wieder bei 6,5 % liegt. In Großbritannien erhöhte die Bank of England ihr Programm zum Kauf von Wertpapieren im dritten Quartal auf nunmehr 375 Mrd. GBP.

Die Inflationsraten in der Eurozone lagen im Jahresverlauf durchweg über dem Zielband der EZB, fielen im November aber wieder auf 2,2 %. Während in den USA die Inflationsraten im ersten Quartal 2012 noch bei knapp 3 % lagen, beliefen sie sich im vierten Quartal 2012 auf nur noch 1,8 %. Auch im Vereinigten Königreich schwächte sich die Inflation im Jahresverlauf von rund 3,5 % auf zuletzt 2,7 % ab.

Während der Euro gegenüber dem US-Dollar im ersten Halbjahr 2012 im Zuge der anhaltenden Euroschuldenkrise von rund 1,35 USD je EUR auf 1,21 USD je EUR deutlich abwertete, konnte er im weiteren Verlauf speziell dank des Euro-Stützungsversprechens der EZB wieder zulegen. Er notierte im Schlussquartal auf einem Niveau von 1,32 USD je EUR.

Kapitalmärkte

Auch an den Rentenmärkten beherrschten im Berichtsjahr die Euroschuldenkrise und die Liquiditäts- bzw. Refinanzierungssituation im Bankensektor die Marktentwicklung. Das Jahr startete mit einer risikofreudigen Einstellung der Marktteilnehmer, obwohl nachhaltige Fortschritte bei der Lösung der Krise nicht in Sicht waren. Die Diskussion um den Schuldenschnitt in Griechenland war bis zu seiner Umsetzung Anfang März ein ständiger Belastungsfaktor. Trotzdem sorgten die beiden Drei-Jahres-Tender der EZB zumindest unter Liquiditätsgesichtspunkten für eine Marktberuhigung.

Zu Jahresbeginn setzte eine sehr aktive Neuemissionstätigkeit über verschiedene Assetklassen ein. Aufgrund der alternativen Funding-Möglichkeiten über die EZB war es nicht verwunderlich, dass der Anteil an Finanzanleihen deutlich geringer war als in den letzten Jahren. Den insgesamt größten Anteil hatten Staatsanleihen, wobei Spanien und Italien im ersten Quartal (insbesondere im Januar) die Treiber waren.

Im zweiten Quartal fokussierten sich die Investoren auf die ungelösten Probleme der Eurozone und das schwache makroökonomische Umfeld und positionierten sich wieder deutlich risikoaverser. Der Neuemissionsmarkt zeigte über weite Strecken nur noch eine sehr geringe Aktivität, und die Rentenmärkte waren wieder deutlich volatiler. Risikoaufschläge weiteten sich in der Breite aus und Renditen für Bundesanleihen gaben stark nach. Zehnjährige Bundesanleihen markierten Ende Mai mit ca. 1,13 % neue historische Tiefstände.

Trotz der Sorge um eine erneute Krisenverschärfung kristallisierte sich im dritten Quartal insgesamt eine spreadfreundliche Nachrichtenlage heraus. Im Juli noch zögerlich und volatil, setzte ab August ein relativ stabiler Trend in der Spreadeinengung an den Kreditmärkten ein. Insbesondere die klare Positionierung der EZB mit der Ankündigung weiterer Anleihekäufe war der Ausgangspunkt für eine positive Entwicklung. In diesem Umfeld herrschte bei den Corporate-Financial- und Covered-Bond-Emittenten ein reges Refinanzierungsinteresse, das bei Investoren auf ein hohes Anlageinteresse stieß. Auf einen emissionsseitig überdurchschnittlich aktiven August folgte ein nochmals deutlich aktiverer September. Insbesondere in Spanien und Italien war das Funding-Interesse hoch. Das Ratingumfeld blieb insgesamt unter Druck: Im dritten Quartal gab es in der Eurozone bei diversen Banken und Staaten (Spanien, Italien, Slowenien, Zypern) eine Reihe von Downgrades.

Im vierten Quartal setzte sich die positive Entwicklung fort. Trotz vieler ungelöster Probleme -wie die Bankenrettung in Spanien, der Anleiherückkauf Griechenlands, schleppende Reformen in Frankreich, Diskussionen zur Fiskalklippe in den USA -, anstehender politischer Entscheidungen wie die Wahl in Italien im Februar 2013 sowie weiterer negativer Nachrichten (Downgrade Frankreichs auf AA+ und des EFSF auf Aa1) zeigten die Rentenmärkte insgesamt eine sehr stabile Entwicklung. Zum Ende des Jahres notierten deutsche Staatsanleihen bis zu einer Restlaufzeit von drei Jahren mit leicht negativen Renditen. Zweijährige Bundesanleihen notierten Ende Dezember bei -0,02 %, fünfjährige bei 0,29 % und zehnjährige Bundesanleihen zeigten eine Rendite von 1,29 %.

Nach den starken, im Wesentlichen liquiditätsgetriebenden Kursgewinnen an den Aktienmärkten im ersten Quartal kamen die Aktienmärkte im zweiten Quartal stark unter Druck. Politische Maßnahmen wie sinkende Leitzinsen im Euroraum und in China, die Pläne der EZB, erneut Staatsanleihen zu kaufen, und weitere quantitative Lockerungen durch die Fed sorgten im dritten Quartal jedoch wieder für steigende Kurse. Robuste US-Konjunkturdaten und eine Erholung der Frühindikatoren in Deutschland und China verhalfen im vierten Quartal den europäischen Märkten zu weiteren Kursgewinnen. Die drohende Fiskalklippe in den USA, die automatische Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen vorsieht, dämpfte die Entwicklung am US-Aktienmarkt im Schlussquartal. Auf Jahressicht konnte der DAX einen fulminanten Zuwachs von +29 % verbuchen, auch die Entwicklung des EURO STOXX 50 war mit +14 % beachtlich. Der Dow Jones konnte im Vergleich zum Jahresbeginn gut 7 % zulegen.

Deutsche Versicherungswirtschaft

Die Ausführungen zu den Versicherungsmärkten stützen sich insbesondere auf Veröffentlichungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat 2012 in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld agiert. Es war von der im fünften Jahr andauernden Finanz- und Staatsschuldenkrise geprägt, die das wirtschaftliche Umfeld in Europa schwächt. Darüber hinaus stellte die anhaltende Niedrigzinsphase eine Belastungsprobe für die Branche dar -insbesondere für die Lebensversicherer. Dank langfristig orientierter Kapitalanlagestrategie, breit diversifiziertem Anlagespektrum mit geringem Engagement in den Krisenstaaten und ausgeklügeltem Risikomanagement konnten negative Auswirkungen auf das eigene Geschäft und für die Kunden vermindert werden. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen hat sich die Geschäftsentwicklung in der deutschen Versicherungswirtschaft im Berichtsjahr insgesamt stabil gezeigt. Spartenübergreifend war eine leichte Zunahme der Beitragseinnahmen zu verzeichnen, die auf ihr bisher höchstes Niveau seit 1990 gestiegen sind. In der Schaden- und Unfallversicherung fiel das Wachstum so kräftig aus wie zuletzt 1994, und in der Lebensversicherung gab es im Geschäft gegen laufenden Beitrag seit Ausbruch der Krise zum zweiten Mal in Folge ein moderates Wachstum.

Entwicklung der Pensionskassen

Nach wie vor spielen Lebensversicherungsverträge auch in der betrieblichen Altersversorgung eine bedeutende Rolle.

Der Neuzugang belief sich den vorläufigen Zahlen des GDV zurfolge auf rund 173.000 Verträge, womit ein Rückgang von 10,9 % zu verzeichnen war. Die laufenden Neugeschäftsbeiträge gaben um 9,9 % auf 171,9 Mio. EUR nach, die Einmalbeiträge stiegen um 19,2 % auf 143,1 Mio. EUR an. Die Beitragssumme des Neugeschäfts erreichte eine Höhe von 4,9 Mrd. EUR (-8,4 %).

Aus einem Bestand von 3,6 Mio. Verträgen wurden gebuchte Bruttobeiträge von nahezu 2,9 Mrd. EUR und somit ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 1,8 % erzielt.

Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Weltweit ist eine Tendenz zur Verschärfung der Regulierung und Aufsicht über Banken und Versicherungsunternehmen -auch im Rahmen von Stresstests - und zu erhöhten Anforderungen an deren Kapitalausstattung zu beobachten. Besonders im Fokus steht dabei die sogenannte Systemrelevanz: Unternehmen, deren Zusammenbruch unabsehbare Folgen für die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft hätte und die in diesem Sinne systemrelevant sind, müssen zukünftig mit erheblich höheren aufsichtsrechtlichen Anforderungen rechnen, insbesondere im Hinblick auf ihre Kapitalausstattung. Dies entspricht einem jedenfalls auf Banken bezogenen Beschluss, den die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) am 4.11.2011 in Cannes im Hinblick auf 29 namentlich benannte Banken gefasst hat. Für die Versicherungswirtschaft ist die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) beauftragt worden zu prüfen, ob - entgegen den Einschätzungen der Versicherungswirtschaft - auch (reine) Versicherungsunternehmen als global systemrelevant einzustufen sind, insoweit Prüfkriterien zu entwickeln und gegebenenfalls global systemrelevante Versicherungsunternehmen zu identifizieren. In diesen Prüfprozess ist auch der Talanx-Konzern eingebunden, der nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt allerdings ausdrücklich nicht als im oben beschriebenen Sinn systemrelevant einzustufen ist. Resultate werden im aktuellen Jahr erwartet. Weitere gegenwärtig diskutierte Reformvorschläge betreffen beispielsweise die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union.

In jüngerer Vergangenheit haben sich zudem grundlegende Änderungen in der Struktur der Aufsichtsorgane ergeben, insbesondere auf EU-Ebene. Zum 1.1.2011 ist an die Stelle des bisherigen Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) die neue European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt getreten, deren Hauptaufgabe in der Entwicklung und Ausarbeitung von technischen Standards, Empfehlungen und Leitlinien zur Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden besteht. EIOPA kann zwar grundsätzlich keine Anordnungen gegenüber deutschen Versicherungsunternehmen treffen; sie kann aber Leitlinien zur einheitlichen Auslegung und Anwendung der europäischen aufsichtsrechtlichen Solvency-II-Vorschriften veröffentlichen. Diese -eigentlich nur eine Behördenansicht dokumentierenden Dokumente -haben durch einen sogenannten Comply-or-explain-Mechanismus erhebliche Bedeutung für die nationale behördliche Verwaltungspraxis, so auch die der BaFin. Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung einer derartigen EIOPA-Leitlinie haben die nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entweder im Verhältnis zur EIOPA zu bestätigen, dass sie sich in ihrer Verwaltungspraxis die Auffassung der EIOPA zu eigen machen, oder sie müssen ein abweichendes Vorgehen begründen. In Ausnahmefällen kann die EIOPA außerdem Anweisungen gegenüber den nationalen Behörden erteilen und bei deren Nichtbefolgung unmittelbar selbst durch verbindliche Entscheidungen gegenüber Versicherungsunternehmen tätig werden. Des Weiteren wird die EIOPA nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU eine zentrale Rolle im Verordnungsgebungsprozess zur Konkretisierung der noch nicht in Kraft getretenen Solvency-II-Richtlinie einnehmen. Ohne Zweifel wird die Tätigkeit von EIOPA jedenfalls von großer praktischer Bedeutung für deutsche Versicherungsunternehmen sein und führt bereits in der aktuellen Vorbereitungsphase branchenweit zu einem ganz erheblichen, teilweise kaum noch überschaubaren Anstieg der zu beachtenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Allein der Umfang bisheriger EIOPA-Entwurfstexte, die zukünftig über den eigentlichen gesetzlichen Rahmen hinaus faktisch zu beachten sind, beläuft sich auf mehr als 1.000 Seiten.

Die Solvency-II-Richtlinie wird überdies seit geraumer Zeit durch die sogenannte Omnibusrichtlinie überarbeitet. Sie steht, genau wie ihre Konkretisierung durch europäische Durchführungsrechtsakte und Umsetzungsrechtsakte der EU-Mitgliedsstaaten, noch nicht bis ins letzte Detail fest, wird jedoch zu einer weitreichenden Harmonisierung des Aufsichtsrechts in der EU führen. Die bereits in der Richtlinie angelegte Verschärfung der quantitativen und qualitativen Aufsicht und der Transparenzanforderungen -insbesondere durch strengere Kapitalvorgaben und Anforderungen für unternehmensinterne Risikokontrollsysteme sowie für Berichts- und Dokumentationsprozesse -wird vom deutschen Gesetzgeber in einem aktuellen Entwurf zur Anpassung des VAG aufgegriffen. Das Rahmengerüst von Solvency II gliedert sich grob in drei Säulen: Säule 1 zum quantitativen Risikomanagement, Säule 2 zum qualitativen Risikomanagement und rechtlichen Vorgaben zu der insoweit gebotenen Unternehmensorganisation, Säule 3 zu Berichtspflichten. Die für Lebensversicherer geplanten Regelungen zu Solvency II werden auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ausstrahlen.

Das gesetzgeberische Verfahren zur Finalisierung der Omnibusrichtlinie ist im Berichtsjahr auf EU-Ebene ins Stocken geraten; der sogenannte europäische Trilog-Prozess zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie konnte im Jahr 2012 nicht wie geplant zu einem erfolgreichen Ende geführt werden. Hieraus ergeben sich, jedenfalls mit Blick auf das quantitative Risikomanagement, erhebliche Unsicherheiten für den Zeitpunkt des Inkrafttretens und auch erhebliche Unsicherheiten für wichtige inhaltliche Detailfragen.

BGH-Urteil zu Rückkaufswerten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2012 entschieden, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Tarifgenerationen 2001 bis 2007 in Hinblick auf die Berechnung der Rückkaufwerte und der beitragsfreien Leistungen unwirksam sind, sofern das darin vorgesehene Verfahren zur Abschlusskostenverrechnung (Zillmerung) zu unverhältnismäßig geringen Werten führt. Darüber hinaus hat der BGH neue Vorgaben für die wirksame Vereinbarung von Stornoabschlägen aufgestellt. Diese neue Rechtsprechung macht für die betroffenen Bestände bei bereits zurückgekauften Verträgen eine Nachregulierung und bei bereits beitragsfrei gestellten Verträgen eine Nachreservierung notwendig. Ebenso ist die zukünftige Regulierungspraxis entsprechend anzupassen.

Unisex-Tarife

Für vor dem 21.12.2012 abgeschlossene Versicherungsverträge gilt die Unisex-Pflicht grundsätzlich nicht, d.h. auch nach dem 21.12.2012 fällige Prämien bleiben unverändert getrennt geschlechtlich kalkuliert. Allerdings können in Einzelfällen vertragliche Änderungen an solchen Verträgen die Unisex-Pflicht für zukünftige Prämien auslösen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

Die Ertragslage 2012 wird im Wesentlichen bestimmt durch den unterjährigen Verkauf des größten Versicherungsteilbestands Vorsorgewerk MetallRente Pensionskasse. Dadurch ergeben sich teilweise gravierende Veränderungen zu den Vorjahreszahlen.

Neugeschäft

Das Geschäftsjahr 2012 war wie das Vorjahr im Wesentlichen bestimmt durch die fortgesetzte Verlagerung des Geschäfts in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von der Pensionskasse zur Direktversicherung infolge des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und der andauernden Neuordnung des Markts für Altersvorsorgeprodukte. Dadurch blieb die Entwicklung des Neugeschäfts der PB Pensionskasse AG, welches im Wesentlichen durch die MetallRente geprägt wurde -auch im Berichtsjahr verhalten.

Insgesamt sank der laufende Jahresbeitrag des eingelösten Neugeschäfts auf 287 (708) TEUR. Die Einmalbeiträge betrugen im Berichtsjahr 0 (193) TEUR. Hieraus resultiert ein Annual Premium Equivalent (laufende Neugeschäftsbeiträge zuzüglich 10 % der Einmalbeiträge) von 287 (727) TEUR.

Versicherungsbestand

Bei den Anwartschaften auf Pensionen ergab sich ein Zugang von 242 Anwärtern, der bei einem Abgang von 10.756 zu einem Gesamtstand von 3.275 Anwärtern führte.

Der Versicherungsbestand zum Jahresende sank von 13.870 auf 3.285 Verträge. Die Summe der Jahresrenten beläuft sich auf 5 (68) TEUR.

Eine ausführliche Erläuterung der Bewegung und der Struktur des Versicherungsbestandes wird in der Anlage 1 zum Lagebericht auf den Seiten 22 bis 23 gegeben.

Beiträge

Die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 7.586 (14.011) TEUR aufgrund der Übertragung des Bestandes der Metallrente Pensionskasse deutlich unter dem Vorjahresniveau.

Leistungen an Kunden

Die Bruttozahlungen für Versicherungsfälle sanken auf 1.237 (1.438) TEUR. Unter Einbeziehung der Gewinnanteile an Versicherungsnehmer in Höhe von 33 (8) TEUR betrugen die ausgezahlten Leistungen 1.270 (1.445) TEUR.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Abschlussaufwendungen sanken von 716 TEUR auf 245 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken im Vergleich zum Vorjahr auf 209 (501) TEUR.

Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen Die laufenden Erträge (ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen), die vor allem aus den Kuponzahlungen der festverzinslichen Kapitalanlagen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 3.960 (4.153) TEUR. Dem standen laufende Aufwendungen in Höhe von 143 (123) TEUR gegenüber. Das laufende Ergebnis betrug 3.817 (4.030) TEUR. Die laufende Durchschnittsverzinsung erreichte 5,2 (3,8) %.

Im Berichtsjahr wurden durch die Übertragung außerordentliche Gewinne in Höhe von 12.919 (210) realisiert, denen Aufwendungen aus vergüteten Bewertungsreserven im Zusammenhang mit Kapitalanlagenübertragungen in Höhe von 11.446 (0) TEUR gegenüberstehen. Der Saldo aus außerordentlichen Zu- und Abschreibungen belief sich auf -2 (58) TEUR. Insgesamt war ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 1.471 (268) TEUR auszuweisen.

Die Staatsschuldenkrise hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis, es wurden in diesem Zusammenhang keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Gesellschaft hat keine Bestände mehr in Staatsanleihen der Europeripherie (Vorjahr 0,7 % (Marktwerte) in Italien).

Das Kapitalanlageergebnis (ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) belief sich insgesamt auf 5.288 (4.298) TEUR. Im Berichtsjahr wurde eine Nettoverzinsung von 7,2 (4,1) % erreicht.

Rohüberschuss und Überschussverwendung

Der Rohüberschuss beinhaltet die Gewinne, die über die Mindestverzinsung der gewinnberechtigten Versichertenguthaben hinaus erwirtschaftet worden sind. Unsere Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Rohüberschuss von 7.807 (1.248) TEUR.

Vom Rohüberschuss haben wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 950 (1.100) TEUR zugeführt.

Die Gesamtverzinsung der Kundenguthaben (einschließlich Schlussgewinnanteile) beträgt unverändert 3,55 % bei den wesentlichen, für den Verkauf offenen Tarifen. Die für den gesamten Bestand ab 2013 gültigen Gewinnanteilsätze sind ab der Seite 47 dieses Berichts im Detail dargestellt.

Nach Zuführung und Entnahme beträgt die RfB zum Ende des Berichtsjahres 1.101 TEUR.

Gewinnverwendungsvorschlag

Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die PB Pensionskasse AG einen Jahresüberschuss von 6.857 (148) TEUR. Der nach der Einstellung von 343 TEUR in die gesetzliche Rücklage verbleibende Bilanzgewinn von 6.514 TEUR steht der Hauptversammlung in voller Höhe zur Beschlussfassung zur Verfügung.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe an die Aktionärin auszuschütten.

Finanzlage

Gewinnverwendung und Eigenkapital

Sofern die Hauptversammlung unserem Vorschlag zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2012 zustimmt, beträgt das Eigenkapital:

Eigenkapital nach Gewinnverwendung

TEUR  
Gezeichnetes Kapital 1.300
Kapitalrücklage 4.722
Gewinnrücklagen  
gesetzliche Rücklage 358
Summe 6.380

Liquiditätslage

Die Liquidität unserer Gesellschaft war zu jeder Zeit gesichert. Zum Bilanzstichtag waren liquide Mittel in Form von Einlagen und laufenden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 8.874 (13.347) TEUR verfügbar.

Vermögenslage

Kapitalanlagen Entwicklung der Kapitalanlagen 1) im Detail

TEUR 31.12.2012 31.12.2011 Änderung
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8 2 6
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6.894 16.979 -10.085
Sonstige Ausleihungen 27.341 84.283 -56.942
Einlagen bei Kreditinstituten 0 10.624 -10.624
Summe 34.243 111.889 -77.646

1) ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Das Volumen der Kapitalanlagen der PB Pensionskasse AG verringerte sich in 2012 durch den Teilverkauf des Portfolios um 77.646 TEUR und betrug zum Jahresende 34.243 (111.889) TEUR. Die Kapitalanlagen wurden vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere investiert, die im Direktbestand gehalten werden. Deren Anteil lag zum Ende des Berichtsjahres bei 99,9 (90,4) % der gesamten Kapitalanlagen. Das durchschnittliche Rating der festverzinslichen Wertpapiere beträgt A+.

Wie im Vorjahr ist die Gesellschaft keine Aktienengagements eingegangen.

Die Marktwerte der Kapitalanlagen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 37.946 (120.737) TEUR. Die Bewertungsreserve konnte aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus in den festverzinslichen Positionen für den verbliebenen Bestand auf 3.703 (8.847) TEUR ausgebaut werden.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem vom Vorstand nach § 312 AktG zu erstellenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde abschließend erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft mit einem verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Berichtsjahr nicht vor.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft nachhaltig beeinflussen würden.

Risikobericht

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Gegenwärtig ist keine Entwicklung erkennbar, welche die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen könnte. Bestandsgefährdende Risiken, das heißt wesentliche Risiken mit existenziellem Verlustpotenzial für die Gesellschaft, zeichnen sich nicht ab. Die etablierten Risikomanagementsysteme und Kontrollinstanzen stellen eine frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sicher, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft haben können. Somit sieht sich die Gesellschaft in der Lage, alle Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen auch bei schwierigen Rahmenbedingungen dauerhaft zu erfüllen.

Die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft überdecken das Solvabilitätssoll und erfüllen damit die aktuellen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen.

Grundlagen des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Gesellschaft erfüllt die Anforderungen des deutschen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), demzufolge sich die Unternehmensleitung einer Aktiengesellschaft verpflichtet, "geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden" (§ 91 Abs. 2 AktG).

Darüber hinaus werden die Regelungen der §§ 64a und 55c VAG berücksichtigt.

Die Gesellschaft kommt ihrer Verpflichtung zu einer Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 HGB) nach und orientiert sich hierbei nachfolgend am deutschen Rechnungslegungsstandard für die Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 5-20).

Durch die frühzeitige Umsetzung der zentralen Themen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in deutschen Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) hat die Gesellschaft eine angemessene Vorbereitung auf Solvency II sichergestellt.

Risikomanagementsystem

Basis des Risikomanagements ist die durch den Vorstand verabschiedete Risikostrategie, die sich aus der Geschäftsstrategie ableitet. Sie ist verbindlicher, integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Zur Umsetzung und Überwachung der Risikostrategie bedient sich die Gesellschaft eines Internen Steuerungs- und Kontrollsystems.

Das Risikomanagement der Gesellschaft ist in das Konzernrisikomanagement eingegliedert: Es wendet das konzernweit implementierte Risikokapitalmodell an und berücksichtigt die Konzernrichtlinien.

Darüber hinaus wird auf Konzernebene an der Einführung stochastischer Risikokapitalmodelle gearbeitet. In diese Aktivitäten ist die Gesellschaft eingebunden. Es wird -im Sinne von Solvency II -ein Internes Modell entwickelt, welches das Vermögen und die Verbindlichkeiten nach dem Fair-Value-Prinzip unter Berücksichtigung von Markteinflüssen abbildet.

Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird laufend weiterentwickelt und damit den jeweiligen sachlichen und gesetzlichen Erfordernissen sowie den Konzernvorgaben angepasst. Insbesondere werden zukünftige Risiken (Emerging Risks) regelmäßig in systematischer Form identifiziert, ihre Relevanz ermittelt und ihr Risikopotenzial bewertet. Das Risikomanagementsystem ist mit dem zentralen Steuerungssystem der Gesellschaft eng verzahnt.

Die Bewertung der wesentlichen versicherungstechnischen Risiken, Kapitalanlagerisiken, Risiken aus dem Ausfall von Forderungen sowie operationalen und externen Risiken der Gesellschaft erfolgt regelmäßig mit Hilfe des konzernweit eingesetzten Risikokapitalmodells. Dabei werden diese Risiken systematisch analysiert und mit Risikokapital hinterlegt. Zusätzlich werden wesentliche, sich aus Zielabweichungen ergebende strategische Risiken betrachtet. Alle erfassten Risiken werden durch ein Limit- und Schwellenwertsystem überwacht und durch abgestimmte Maßnahmen gesteuert. Der Vorstand der Gesellschaft wird im Rahmen der Risikoberichterstattung vom Chief Risk Officer (CRO) regelmäßig über die aktuelle Risikosituation informiert. Bei akuten Risiken ist eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand gewährleistet.

Im Kapitalanlagebereich umfasst das Risikomanagementsystem spezifische Instrumentarien zur laufenden Überwachung aktueller Risikopositionen und der Risikotragfähigkeit. Sämtliche Kapitalanlagen stehen unter ständiger Beobachtung und Analyse durch den Geschäftsbereich Kapitalanlagen und das operative Kapitalanlagecontrolling. Mit Hilfe von Szenarioanalysen und Stresstests werden die Auswirkungen von Kapitalmarktschwankungen simuliert und bei Bedarf darauf frühzeitig reagiert. Darüber hinaus stellt eine umfangreiche Berichterstattung die erforderliche Transparenz aller die Kapitalanlagen betreffenden Entwicklungen sicher. Für Handels- und Abwicklungstätigkeiten im Kapitalanlagebereich bedient sich die Gesellschaft der Dienstleistung der Talanx Asset Management GmbH.

Risikoorganisation

Die Aufbauorganisation im Risikomanagement bei der Gesellschaft gewährleistet eine Funktionstrennung zwischen aktiver Risikoübernahme und unabhängiger Risikoüberwachung. Zentrale Organe sind der Gesamtvorstand der Gesellschaft, die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), die Risikoverantwortlichen sowie die Interne Revision, deren Aufgabe von der Konzernrevision wahrgenommen wird.

Die unabhängige Risikoüberwachung wird seit 2011 von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Talanx Deutschland AG unter Leitung des Chief Risk Officer (CRO) wahrgenommen. Dadurch wird Know-how gebündelt und eine effiziente Nutzung der Ressourcen sichergestellt.

Der Gesamtvorstand trägt die nicht delegierbare Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagements in der Gesellschaft. Er legt die Risikostrategie fest und trifft hieraus abgeleitete wesentliche Risikomanagemententscheidungen.

Die Unabhängige Risikocontrollingfunktion ist primär für die Identifikation, Bewertung und Analyse des Risikoprofils sowie für die Überwachung von Limiten und Maßnahmen zur Risikobegrenzung auf aggregierter Ebene zuständig. Diese Aufgabe wird durch das Risikokomitee der Talanx Deutschland AG wahrgenommen, welches vom CRO geleitet wird. Das Risikokomitee spricht Empfehlungen an den Gesamtvorstand aus.

Risikoverantwortliche sind in der Regel leitende Angestellte der Gesellschaft, die für die Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken ihres Verantwortungsbereiches zuständig sind. Zudem sind sie verantwortlich für Vorschläge zur Risikominderung und für die Umsetzung geeigneter Risikomaßnahmen. Der Austausch von Erkenntnissen zwischen Risikoverantwortlichen und Unabhängiger Risikocontrollingfunktion findet im Rahmen von regelmäßigen Risikosteuerungskreisen statt.

Die Interne Revision ist für die prozessunabhängige Prüfung der Geschäftsbereiche, insbesondere des Risikomanagements, verantwortlich. Die Leitung der Internen Revision ist zum Zwecke der Diskussion risikorelevanter Themen als Gast im Risikokomitee vertreten.

Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit einer Geschäftsorganisation, welche die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gewährleistet, ist die Gesellschaft in die Compliance-Organisation der Talanx AG eingebunden.

Risiken der künftigen Entwicklung

Die Risikolage der Gesellschaft wird anhand der nachfolgend beschriebenen Risikokategorien erörtert, die sich am Deutschen Rechnungslegungsstandard für die Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 5-20) orientieren.

Versicherungstechnische Risiken

Biometrische Risiken

Das biometrische Risiko wird in ein Schwankungsrisiko sowie in ein Kumul-, Trend- und Änderungsrisiko unterschieden. Das Schwankungsrisiko ist das Risiko der zufälligen Abweichung der Häufigkeit der Leistungsfälle von den biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Das Kumulrisiko bezeichnet das gleichzeitige Auftreten vieler Schadenfälle, die durch ein Ereignis ausgelöst sind. Das Trend- und Änderungsrisiko bezeichnet das Risiko einer Fehleinschätzung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten bei der Berechnung der Prämien.

Die Beurteilung des Langlebigkeitsrisikos ist für die Deckungsrückstellung in der Rentenversicherung von besonderer Bedeutung und wird demzufolge laufend beobachtet. Es werden entsprechend der Empfehlung der DAV die in den Sterbetafeln enthaltenen Sicherheitsmargen gestärkt. Diese empfohlene Stärkung der Sicherheitsmargen oder neuere Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung können zu weiteren Zuführungen zur Deckungsrückstellung führen.

Kostenrisiken

Das Kostenrisiko resultiert aus der Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten übersteigen oder nicht rechtzeitig genug an veränderte Geschäftsvolumina angepasst werden können. Der Kostenverlauf wird durch Betriebskosten und Provisionen bestimmt, denen Kostenzuschläge in den Beiträgen gegenüberstehen. Die Beitragszuschläge sind so bemessen, dass auch eine temporäre, unvorhergesehene Kostenprogression verkraftet werden kann und Betriebskosten und Provisionen langfristig gedeckt sind. Die Produktkalkulation stützt sich auf eine tief gegliederte Kostenrechnung; eine Grenzkostenrechnung bleibt hierbei bewusst außer Ansatz. Provisionen werden nur nach Maßgabe der Prämienkalkulation und nur unter Verwendung von stringenten Stornoregelungen gewährt.

Zinsgarantierisiken

Die bei Vertragsabschluss von bestimmten Produkten garantierte Mindestverzinsung muss dauerhaft erwirtschaftet werden. Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass Neuanlagen in Niedrigzinsphasen möglicherweise den garantierten Zins nicht erzielen werden.

Durch regelmäßig durchgeführte Analysen zum Asset-Liability-Management und zur strategischen Asset Allocation überzeugt sich die Gesellschaft, dass die erwartete Rendite ihrer Kapitalanlagen kurz-, mittel- und langfristig über der zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erforderlichen Mindestverzinsung liegt. Die Asset- und Liability-Positionen des Unternehmens werden von einem Asset-Liability-Komitee überwacht und so gesteuert, dass die Vermögensanlagen den Verbindlichkeiten und dem Risikoprofil des Unternehmens angemessen sind und die Bedeckung der Verpflichtungen jederzeit sichergestellt ist.

Reserverisiken

Das Reserverisiko besteht in der Gefahr einer ungenügenden Höhe an versicherungstechnischen Rückstellungen. Diese dienen der Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit aller aus den Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen des Unternehmens.

Der Verantwortliche Aktuar wacht darüber, dass die für die Berechnung der Rückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen dem Änderungsrisiko Rechnung tragen. Der Verantwortliche Aktuar der Gesellschaft hat nach § 11a VAG bescheinigt, dass die bei der Bewertung der Deckungsrückstellungen verwendeten Rechnungsgrundlagen angemessene Sicherheitsspannen enthalten. Der Treuhänder der Gesellschaft hat laut § 73 VAG bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.

Das gesetzlich in § 5 Abs. 4 DeckRV und § 341f Abs. 2 HGB verankerte Verfahren zur Bildung einer Zinszusatzreserve dient der Anhebung der Sicherheitsmargen in der Deckungsrückstellung in Niedrigzinsphasen. Der für die Zinszusatzreserve maßgebliche Referenzzinssatz liegt für das Geschäftsjahr 2012 bei 3,64%. Da der höchste Rechnungszins im Bestand der Gesellschaft niedriger ist, war 2012 keine Zinszusatzreserve zu bilden. Für die Zukunft besteht jedoch das Risiko, dass ggf. Aufwand für die Zinszusatzreserve entsteht.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern

Das Forderungsausfallrisiko gegenüber Versicherungsvermittlern besteht grundsätzlich in der Möglichkeit, dass im Falle von (vermehrten) Kündigungen durch Versicherungsnehmer Provisionsrückforderungen nicht in gleicher Höhe geltend gemacht werden können.

Die Gesellschaft war wegen der Neugeschäfts- und Bestandsstruktur im Geschäftsjahr Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern in nur sehr geringem Umfang ausgesetzt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Rückversicherern

Beim Forderungsausfallrisiko gegenüber (Retro-)Zessionaren handelt es sich um die Möglichkeit des Ausfalls von Anteilen der Rückversicherer an versicherungstechnischen Passiva abzüglich Kreditbriefe und Rückversicherungsdepots. Da die Gesellschaft keine Rückversicherungsverträge abgeschlossen hat, besteht kein Risiko aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber (Retro-)Zessionaren.

Risiken aus Kapitalanlagen

Marktrisiken

Das Marktrisiko resultiert aus der Möglichkeit, dass nachteilige Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste hervorrufen. Es umfasst -in Einflussfaktoren zerlegt -vor allem das Zinsänderungsrisiko, das Aktienkursänderungsrisiko sowie das Währungsrisiko. Aktienkurs- und Zinsänderungsrisiken werden durch das Einhalten der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu Mischung und Streuung sowie durch darüber hinausgehende, aus internen Risikotragfähigkeitsanalysen resultierende Risikolimits begrenzt. Derzeit werden keine Aktien gehalten, sodass daraus keine Risiken entstehen. Wegen der ausschließlichen Anlage der Kapitalanlagen in Euro trägt die Gesellschaft kein Währungskursrisiko. Es wurden keine Derivate im Portfolio der PB Pensionskasse AG im Berichtsjahr eingesetzt. Strukturierte Produkte waren zum 31.12.2012 mit einem Gesamtbuchwert von 2,0 Mio. EUR im Bestand.

Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr erneut im Rahmen des BaFin-Stresstests überprüft, den die Gesellschaft in allen Szenarien bestanden hat.

Bonitäts-/Kreditrisiken

Bonitätsrisiken bestehen im möglichen Wertverlust von Kapitalanlagen aufgrund des Ausfalls eines Schuldners oder einer Änderung in seiner Zahlungsfähigkeit.

Dieses Risiko hat sich im Zuge der globalen Finanzmarktsituation prinzipiell erhöht. Die Gesellschaft führt regelmäßig Bonitätsprüfungen der vorhandenen Schuldner durch.

Bonitätsrisiken unter Investmentgrade werden in der Regel nicht eingegangen.

Zur Steuerung des Ausfall- bzw. Bonitätsrisikos werden Ratingkategorien und Sicherungsinstrumente berücksichtigt. Die Bonität der Schuldner wird laufend überwacht. Wesentlicher Anhaltspunkt für die Investitionsentscheidung durch das Portfolio-Management sind die durch externe Agenturen wie Standard & Poor's oder Moody's vergebenen Ratingklassen. Die Neuanlage ist zur Begrenzung des Bonitätsrisikos auf Wertpapiere im Investment-Grade-Bereich beschränkt.

Die Bonitätsstruktur der festverzinslichen Kapitalanlagen sowie das Bonitätsrisiko auf der Basis der Szenarien des Risikomodells stellen sich bei Bewertung der Fonds auf Einzeltitelbasis wie folgt dar:

Bonitätsstruktur der festverzinslichen Kapitalanlagen sowie Bonitätsrisiko auf Basis des konzernweit implementierten Risikokapitalmodells

  Marktwert
Mio. EUR
Anteil
%
Risikofaktor
%
Risiko
Mio. EUR
AAA 9,7 25,5 0,0 0,0
AA 14,8 39,0 0,3 0,0
A 10,2 26,9 3,3 0,3
BBB 3,2 8,5 6,6 0,2
  0,0 0,0 0,0 0,0
ohne Rating 0,0 0,0 10,5 0,0
Emittentenrisiko 37,9 100,0   0,6

Grundsätzlich hat die Finanzmarktkrise die Grenzen einer Modellbetrachtung unter Zuhilfenahme von Rating-Einstufungen aufgezeigt. Im Modell wird das Emittentenrisiko vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der gesetzten Parameter als beherrschbar eingestuft; in der Realität könnte der Ausfall einer Adresse ggf. gravierende Konsequenzen haben. Insofern darf sich die Risikoanalyse und -steuerung nicht allein auf die Modellbetrachtung beschränken. Diesem Aspekt wird im Asset-Liability-Committee Rechnung getragen. Zusätzlich werden als Risikosteuerungsmaßnahme Limite sowohl für Einzelemittenten wie auch für Anlageklassen eingezogen.

Unsere festverzinslichen Kapitalanlagen gliedern sich nach Art der Emittenten wie folgt:

Gliederung der festverzinslichen Kapitalanlagen nach Art der Emittenten

  Marktwert
Mio. EUR
Anteil
%
Staats- und Kommunalanleihen 9,6 25,3
Gedeckte Schuldverschreibungen 16,0 42,3
Erstrangige Schuldverschreibungen von Finanzinstituten 12,2 32,1
Nachrangige Schuldverschreibungen von Finanzinstituten 0,1 0,4
Summe 37,9 100,0

In der aktuellen Marktphase wird besonderes Augenmerk auf das Exposure bei Banken gelegt, vor allem soweit es sich um nachrangig besicherte Anleihen handelt. Zudem werden Staatsanleihen (inkl. Kommunalanleihen) und die übrigen festverzinslichen Wertpapiere aus europäischen Ländern mit überdurchschnittlich hoher Staatsverschuldung betrachtet.

Grundsätzlich besteht für die Staatsanleihen und die übrigen festverzinslichen Wertpapiere der Euro-Peripherie ein erhöhtes Risiko für den Ausfall der Rückzahlung. Aufgrund der sicherheitsorientierten Anlagepolitik der Gesellschaft sind das Engagement in sogenannten GIIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien) und die daraus resultierenden Risiken überschaubar und die Auswirkungen auf die Nettoverzinsung beim teilweisen Ausfall einzelner Emittenten gering. Die Risiken sind bei der Beurteilung der Kapitalanlagen bereits berücksichtigt.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, den Zahlungsverpflichtungen -insbesondere aus Versicherungsverträgen bei nicht zeitgerechten Liquiditätszu- und -abflüssen nicht jederzeit nachkommen zu können.

Jederzeit ausreichende Liquidität stellt die Gesellschaft durch die Abstimmung zwischen Kapitalanlagebestand und Versicherungsverpflichtungen sowie die Planung ihrer Zahlungsströme sicher.

Operationale Risiken

Das operationale Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten.

Im Folgenden werden Risiken aus Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, Infrastrukturrisiken und Risiken in der Vertragsverwaltung erläutert.

Risiken aus Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen

Aus einer Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie zum Beispiel durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2012 zur Wirksamkeit von Zillmerung und Stornoabschlägen können sich finanzielle Risiken realisieren. Hierfür hat die Gesellschaft eine Rückstellung gebildet und im vorliegenden Geschäftsbericht erläutert. Auch unabhängig von der Frage einer rechtlichen Bindungswirkung können darüber hinaus aus einzelnen Gerichtsurteilen Reputationsrisiken entstehen. Derzeit lässt sich keine Prognose darüber abgeben, ob einzelne Urteile zukünftig weitere Auswirkungen auf den Versicherungsbestand der Gesellschaft haben können. Dies wird in der Folgezeit zu überwachen sein.

Die sich aus der Einführung der §§ 55c und 64a VAG zum 1. Januar 2008 und deren Konkretisierung in den MaRisk VA ergebenden Änderungen am Risikomanagementsystem wurden in den Vorjahren bereits umgesetzt und im Geschäftsjahr weiterentwickelt im Hinblick auf Solvency II.

Weitere mögliche Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder gesetzliche Änderungen, insbesondere gesellschaftsrechtlicher, produktrechtlicher oder steuerlicher Natur, werden eng überwacht.

Die an das SEPA-Begleitgesetz angehängten gesetzlichen Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit deutscher Lebensversicherer, darunter insbesondere die im Lagebericht erläuterte Anpassung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven, wurden zwar vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ein Scheitern dieses Gesetzgebungsvorhabens wird die vom Bundestag vorgesehene Stärkung der Risikotragfähigkeit verhindern und angesichts historisch niedriger Zinsen und dementsprechend hoher Bewertungsreserven in festverzinslichen Wertpapieren starke Belastungen der deutschen Lebensversicherer zur Folge haben.

Infrastrukturrisiken

Dem Risiko des Ausfalls wesentlicher Teile oder des Totalausfalls der Infrastruktur wird vor allem im IT-Bereich eine hohe Bedeutung zuteil. Sicherheit im IT-Bereich wird bei der Gesellschaft durch Zugangskontrollen, Zugriffsberechtigungssysteme und Sicherungssysteme für Programme und Datenhaltung gewährleistet.

Der Notfallvorsorge wird mittels eines Notfallhandbuchs, der Durchführung von Business-Impact-Analysen zur Ermittlung der Kritikalität von Geschäftsprozessen, der Einrichtung eines Krisenstabs und Notfallteams Rechnung getragen.

Bei der Verbindung interner und externer Netzwerke ist eine schützende Firewall-Technik installiert, die durch einen externen Dienstleister im Hinblick auf seine Kernkompetenz betrieben und gewartet wird. Das Risiko des Ausfalls der IT-Infrastruktur wird durch regelmäßige Kontrollen, redundante Systeme, Backup- und Recovery-Verfahren und eine 7x24 h Rufbereitschaft verringert. Für den Fall des Ausfalls der Infrastruktur insgesamt liegt ein Notfallhandbuch (inkl. Business Continuity Management) vor, das ein strukturiertes und zeitnahes Wiederanlaufen des normalen Geschäftsbetriebs gewährleistet.

Risiken im Vertrieb sowie in der Verwaltung der Versicherungsverträge

Vertriebliche Risiken werden gerade auch im Hinblick auf den GDV-Vertriebskodex regelmäßig überwacht. Dem Risiko von Fehlentwicklungen in der Verwaltung und von dolosen Handlungen begegnet die Gesellschaft durch Regelungen und interne Kontrollen in den Fachbereichen. So unterliegen Zahlungsströme und Verpflichtungserklärungen strengen Vollmachts- und Berechtigungsregelungen. Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen, das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Entscheidungen und Stichproben bei serienhaften Geschäftsvorfällen erschweren dolose Handlungen. Darüber hinaus prüft die Interne Revision unternehmensweit Systeme, Prozesse und Einzelfälle.

Sonstige wesentliche Risiken

Strategische Risiken

Strategische Risiken ergeben sich aus der Gefahr eines Missverhältnisses zwischen der Geschäftsstrategie und den sich ständig wandelnden Rahmenbedingungen des Unternehmensumfelds. Ursachen für ein solches Ungleichgewicht können z. B. falsche strategische Grundsatzentscheidungen oder eine inkonsequente Umsetzung der festgelegten Strategien sein. Die Gesellschaft überprüft deshalb jährlich ihre Unternehmens- und Risikostrategie und passt Prozesse und Strukturen im Bedarfsfall an.

Eine Umstrukturierung des Konzerns im Bereich der deutschen Privat- und Firmenversicherung wurde im Geschäftsjahr fortgesetzt. Durch den hieraus resultierenden Anpassungsbedarf können sich für die Gesellschaft gewisse Betriebsrisiken sowie anfängliche Kostenrisiken ergeben.

Risiken aus der Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Die Gesellschaft ließ im Berichtsjahr Verwaltungstätigkeiten durch andere Gesellschaften ausführen, so z. B.:

Aktuarielle Dienstleistungen (verantwortliche Aktuarin)

Verwaltung der Kunden- und Vertragsdaten durch das Rechenzentrum PB Systems, Bonn, bis April 2011

Seit April 2011 Verwaltung der Kunden- und Vertragsdaten bei der Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH (vormals Proactiv Servicegesellschaft mbH)

Buchhaltungssysteme durch TDS Informationstechnologie AG, Neckarsulm

Handels- und Abwicklungstätigkeiten im Kapitalanlagenbereich durch die Talanx Asset Management GmbH, Köln

Seit 2009 lässt die Gesellschaft außerdem wesentliche Verwaltungstätigkeiten durch die Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH (vormals Proactiv Servicegesellschaft mbH), Hilden, ausführen.

Alle genannten Firmen zeichnen sich durch einen vertraglich zugesicherten Sicherheitsstandard aus, der ständigen Kontrollen vonseiten der Gesellschaft und einem regelmäßigen Verbesserungsprozess unterliegt. Bei den geschlossenen Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträgen wurden die Anforderungen der MaRisk VA beachtet.

Prognosebericht

Unsere nachstehenden Ausführungen stützen sich auf fundierte Experteneinschätzungen Dritter sowie auf die von uns als schlüssig erachteten Planungen und Prognosen; dennoch handelt es sich um unsere subjektive Einschätzung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen Entwicklungen von der hier wiedergegebenen erwarteten Entwicklung abweichen werden.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Konjunktur in der Eurozone wird weiterhin von der Staatsschuldenkrise bestimmt werden. Die bislang nur verbal angekündigte Intervention der EZB zeigte an den Kapitalmärkten eine positive Wirkung und sorgte nicht zuletzt auch in der öffentlichen Wahrnehmung für eine Entspannung. Entscheidend für den weiteren Verlauf der Krise wird sein, inwiefern erste strukturelle Erfolgsmeldungen aus den kriselnden Euroländern die zuletzt aufhellende Wahrnehmung untermauern können. Wir sehen in Europa allenfalls vorsichtige Stabilisierungstendenzen, die sich im aktuellen Jahr verfestigen könnten.

Die zuletzt verbesserten US-Daten sind sicherlich gute Nachrichten für die globale Konjunktur. Allerdings wird auch in den USA eine Haushaltskonsolidierung immer dringlicher, was sich in den zähen Verhandlungen über die Fiskalklippe zum Jahreswechsel zeigte. Weil sich in den USA Aufwärtstendenzen abzeichnen, könnten die Vereinigten Staaten 2013 einmal mehr zur Haupttriebfeder der globalen Wirtschaft werden. Das globale Konjunkturumfeld könnte durch die Entwicklung in den Schwellenländern gestützt werden, wo die wirtschaftliche Entwicklung, allen voran in China, weiter an Momentum gewinnen dürfte.

Die anhaltend sehr expansive Geldpolitik wird unserer Einschätzung nach nicht zu einem deutlichen Anstieg der Inflationsraten im aktuellen Jahr führen, da die durch die Zentralbanken induzierte Liquidität bislang noch nicht in die Realwirtschaft dringt. Inflationsgefahren werden nur dann drängend, wenn auch die Konjunktur deutlich an Fahrt gewinnt.

Kapitalmärkte

Auch wenn sich die Marktstimmung zum Jahresende mit einer Art "positiver Skepsis" beschreiben lässt, ist eine nachhaltige Stabilisierung der allgemeinen Risikosituation weiter unsicher. Die abgeschwächten Liquiditätsrichtlinien nach Basel 3 entlasten zwar die Banken vom Handlungsdruck, außerdem trifft ein nachlassender Refinanzierungsbedarf der Banken und Unternehmen auf einen weiter hohen Anlage- und Renditebedarf der Investoren. Allerdings bleiben die strukturellen Probleme der Euroschuldenkrise bestehen. Störfeuer sind von diversen Seiten denkbar, zum Beispiel durch unerwartete Entscheidungen von Ratingagenturen oder der Politik. Wir erwarten daher, dass Renditen und Risikoaufschläge volatil bleiben und die Zinsen sich vorerst weiter auf niedrigem Niveau bewegen. Die EZB positioniert sich mit Blick auf anstehende Zinsentscheidungen vorerst abwartend. Wir erwarten eine Leitzinssenkung auf 0,5 %, voraussichtlich jedoch erst im zweiten Quartal 2013. Die USA haben sich gewissermaßen darauf festgelegt, die Leitzinsen in den nächsten zwei Jahren auf dem derzeit niedrigen Niveau zu belassen. Die Diskussion über eine vorzeitige Reduzierung der Maßnahmen der Fed wurde zuletzt intensiviert, und weitere Maßnahmen werden verstärkt an die Entwicklung des Arbeitsmarktes geknüpft.

Wir erwarten, dass die europäische Schuldenkrise für die Aktienmärkte weiter ein Belastungsfaktor bleibt. Allerdings wird sich unserer aktuellen Einschätzung nach die liquiditätsgetriebene Entwicklung im Berichtsjahr auch 2013 fortsetzen, solange EZB-Kredite unbegrenzt erhältlich sind und auch die Fed äußerst expansiv agiert. Das wird unseres Erachtens noch einige Zeit der Fall sein. Unterstützend sind zudem eine nach wie vor historisch nicht überteuerte fundamentale Bewertung der Märkte, insbesondere für den europäischen Markt, und die relativ zu den Bondmärkten unverändert attraktive Dividendenrendite. Auch lassen sich nach deutlichen Abwärtsrevisionen in den vergangenen Monaten erste Tendenzen zur Stabilisierung der Gewinnerwartungen speziell in der Eurozone erkennen. Wir gehen zurzeit davon aus, dass sich diese Tendenzen in den kommenden Monaten weiter verfestigen und dem Gewinnwachstum damit die Trendumkehr gelingt. Insgesamt überwiegen nach unserer Einschätzung vor allem für den europäischen Aktienmarkt zunehmend die positiven Signale. Gleichwohl bleiben abrupte Rückgänge nach kurzfristigen Liquiditätshaussen bestehen, solange Kursgewinne nicht durch ein sich wieder stabilisierendes globales makroökonomisches Bild untermauert werden.

Künftige Branchensituation

Angesichts der bereits seit längerem bestehenden und auch 2013 andauernden konjunkturellen Risikofaktoren sind Prognosen generell mit einem Vorbehalt behaftet. Allerdings hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft unter den herrschenden Umfeldbedingungen bisher stabil gezeigt, und dies sollte sich mit Blick auf die kommenden zwei Jahre nicht grundlegend ändern. Unter der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verschlechtern, sollte die Versicherungswirtschaft 2013 ein Beitragswachstum etwa in der Größenordnung wie im Berichtsjahr erreichen. Die Nachfragebasis für die Angebote der Versicherungswirtschaft ist laut Aussagen des GDV grundsätzlich stabil, auch wenn es einige Faktoren gibt, die nachfragedämpfend wirken. Grundlegende Herausforderungen für die Versicherungsbranche insgesamt ergeben sich aus der Intensivierung des Wettbewerbs, der Veränderung regulatorischer Rahmenbedingungen, zunehmend differenzierteren Kundengruppen und dem demografischen Wandel. Dass die Branche diesen Herausforderungen begegnet, dürfte sich auch zukünftig in der Verschiebung von Marktpositionen einzelner Anbieter, Veränderungen auf Produktebene sowie in einer zunehmenden Vielfalt bei Vertriebsstrukturen zeigen.

Versicherungswirtschaft

In der Lebensversicherung ist davon auszugehen, dass die Geschäftsentwicklung auch zukünftig von schwierigen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Es ist zwar derzeit anzunehmen, dass sich die wirtschaftliche Situation der privaten Haushalte 2013, ausgehend von der Lage am Arbeitsmarkt und der Entwicklung der verfügbaren Einkommen, verhalten positiv weiterentwickeln wird. Andererseits wirken im kommenden Jahr aber nachfragedämpfende Einflussfaktoren. Hier ist die bereits seit längerem zu beobachtende Unsicherheit und Zurückhaltung der Bevölkerung gegenüber längerfristigen Geldanlagen zu nennen. Diese Vorsichtshaltung wurde durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Eurokrise noch verstärkt und steht einer stärkeren Ausweitung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge entgegen. Eine ernste Herausforderung für Lebensversicherer bleibt darüber hinaus das fortdauernde Niedrigzinsumfeld, das sich negativ auf die Gesamtverzinsung auswirkt und dessen Ende weiterhin nicht in Sicht ist. Die deutsche Lebensversicherungsbranche verfügt über eine solide Kapitalisierung und entsprechende Reserven und hat zudem die Restlaufzeit ihrer Kapitalanlagen frühzeitig ausgeweitet auf inzwischen über zehn Jahre. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte sie in der Lage sein, das niedrige Zinsniveau gegebenenfalls noch für einige Jahre zu verkraften.

Chancen aus der Entwicklung der Rahmenbedingungen

Demografischer Wandel in Deutschland

Ausgelöst durch den demografischen Wandel, ist gegenwärtig die Entstehung von zwei Märkten mit hohem Entwicklungspotenzial zu beobachten: zum einen der Markt für Produkte für Senioren und zum anderen der für junge Kunden, die durch die abnehmenden Leistungen des Sozialsystems stärker eigenständig vorsorgen müssen. Schon heute ist festzustellen, dass Senioren nicht mehr mit dem "klassischen Rentner" der Vergangenheit gleichzusetzen sind. Dies zeigt sich nicht nur in der steigenden Inanspruchnahme von Serviceleistungen, für die eine hohe Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft besteht. Der Wandel wird vor allem darin deutlich, dass diese Kundengruppe zunehmend aktiver ist und sich damit mehr mit absicherungsbedürftigen Risiken als die vorherigen Generationen auseinandersetzt. Für die Anbieterseite ist somit nicht genug damit getan, bestehende Produkte um Assistance-Leistungen zu erweitern, sondern es müssen neue Produkte konzipiert werden, um die neu entstehenden Bedürfnisse abzudecken. Beispiele hierfür sind Produkte für den Zweitwohnsitz und intensive Reisetätigkeit im Ausland, für sportliche Aktivitäten bis ins hohe Alter und die Vermögensweitergabe an die Erben. Gleichzeitig tritt das Thema der finanziellen Absicherung im Alter stärker ins Bewusstsein der jungen Kunden. Durch (staatlich geförderte) private Vorsorgeprodukte und attraktive Angebote der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann dieses Potenzial bearbeitet werden. Gegenwärtig wird für diese Kundengruppe von einem Trend der verstärkten Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten, die eine höhere Flexibilität in der Spar- und der Entsparphase aufweisen, ausgegangen. Die Lebensversicherungsgesellschaften im Konzern könnten durch ihre umfassende Produktpalette mit innovativen Produkten sowie mit ihrer vertrieblichen Aufstellung überdurchschnittlich im Markt der Senioren und der jungen Kunden profitieren.

Finanzmarktstabilität

Durch die Turbulenzen auf den Finanzmärkten ist das Vertrauen der Kunden in Banken erheblich beeinträchtigt worden. Auch bei den Versicherungsnehmern besteht vor dem Hintergrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus sowie der Volatilität an den Aktienmärkten ein hoher Grad an Verunsicherung. Dieses gesamtwirtschaftliche Umfeld bietet aber auch Chancen für Versicherungsunternehmen, innovative Produkte zu entwickeln, die auf diese neuen Gegebenheiten ausgerichtet sind. In Europa, den USA und Asien hatten sich vermehrt Lebensversicherer auf den Absatz moderner, flexibler und an die Aktienmarktentwicklung gebundener Produkte konzentriert. Die klassische deutsche Lebensversicherung, bei der Garantien für die gesamte Laufzeit gegeben werden, steht auf dem Prüfstand.

Aufsichts- und bilanzrechtliche Änderungen

Die gesamte Versicherungswirtschaft sieht sich vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden und teilweise bereits eingetretenen aufsichtsrechtlichen Neuerungen weitreichenden Veränderungen ausgesetzt, insbesondere im Rahmen von IFRS, Solvency II und einer Flut diesbezüglicher europäischer und deutscher Umsetzungsvorschriften. Die bilanz- und aufsichtsrechtlichen Änderungen verfolgen wir eng und haben die damit verbundenen erhöhten Anforderungen identifiziert und Maßnahmen eingeleitet. Dies bietet uns gleichzeitig die Chance, unser Risikomanagement entsprechend weiterzuentwickeln und damit den zukünftig komplexeren und umfangreicheren Vorgaben gerecht zu werden. Zur Bewertung von Risikokategorien sowie der gesamten Risikoposition des Konzerns wird derzeit ein internes, Solvency-II-gerechtes stochastisches Risikokapitalmodell implementiert und weiterentwickelt, das die Talanx-weite Verwendung von internen Modellen ermöglicht und sich in der Vorantragsphase bei der BaFin befindet.

Bancassurance

Der Vertrieb von Versicherungsprodukten über den Bankschalter hat sich in den vergangenen Jahren unter der Bezeichnung Bancassurance etabliert. Im Talanx-Konzern ist die Bancassurance ein Erfolgsfaktor mit großen Zukunftschancen. Basis des Erfolgs ist das spezielle Geschäftsmodell, bei dem das Versicherungsgeschäft vollständig in die Strukturen des Bankpartners integriert ist. Die Versicherungsgesellschaften übernehmen die Entwicklung der Versicherungsprodukte - Bank, Sparkasse oder Post stellen im Gegenzug vielfältige Vertriebskanäle zur Verfügung. Im Talanx-Konzern ist der Vertriebsweg Bancassurance nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in Ungarn, der Türkei und in Russland etabliert. Durch den Zukauf der TU Europa- und der WARTA-Gruppe konnten weitere Bancassurance-Vertriebswege in Polen hinzugewonnen werden. Die Nutzung des Modells auch im Ausland wird unserer Ansicht nach grundsätzlich ein profitables Wachstum mit Ausrichtung auf europäische Märkte unterstützen. Der Erfolg des Talanx-Bancassurance-Modells beruht bei den bisherigen Konzerngesellschaften im Wesentlichen auf drei Kernfaktoren: zum Ersten werden mit dem Partner langfristige exklusive Kooperationsverträge -mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren -geschlossen. Dabei werden die Versicherungsprodukte über die Vertriebskanäle des Kooperationspartners verkauft; zum Zweiten auf der höchstmöglichen Integration bei exzellenter Produkt- und Servicequalität: Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Partners. Die Versicherungsunternehmen entwickeln exklusive und maßgeschneiderte Produkte für die Kundensegmente der Bank und sind dabei vollständig in den jeweiligen Marktauftritt eingegliedert. Die Integration in die IT-Systeme der Partner erleichtert zudem die ganzheitliche Beratung beim Verkauf von Bank- und Versicherungsprodukten. Und zum Dritten beruht der Erfolg auf der maßgeschneiderten Vertriebsunterstützung des Partners: Die Vertriebsmitarbeiter der Bank erhalten ein individuelles Training und eine exklusive Betreuung durch Vertriebscoachs der Versicherungsgesellschaften. Dabei werden Produktfachwissen und Verkaufsansätze vermittelt. Zudem stellen die Versicherungsgesellschaften leicht verständliche und unterstützende Verkaufsmaterialien zur Verfügung.

Entwicklung der PB Pensionskasse AG

Die PB Pensionskasse AG war maßgeblich geprägt durch das Konsortialgeschäft aus dem MetallRente-Konsortium. Der Verkauf dieses Teilbestands diente der Fokussierung gemäß der beabsichtigten Unternehmensausrichtung.

Derzeit wird geprüft, ob der verbleibende eigenvermittelte Bestand auf eine andere Pensionskasse im Konzern übertragen werden kann.

 

Hilden, 27. Februar 2013

Der Vorstand

Silke Fuchs

Fabian von Löbbecke

Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2012 (Anlage 1 zum Lagebericht)

  Anwärter Invaliden- und Altersrenten Hinterbliebenenrenten
  Männer Anzahl Frauen Anzahl Männer Anzahl Frauen Anzahl Summe der Jahresrenten
EUR
Witwen Anzahl
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 9.826 3.963 64 15 66.122 1
II. Zugang während des Geschäftsjahres            
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 171 56 4 0 1.397 0
2. sonstiger Zugang 11 4 0 0 0 0
3. gesamter Zugang 182 60 4 0 1.397 0
III. Abgang während des Geschäftsjahres            
1. Tod 11 6 0 0 0 0
2. Beginn der Altersrente 30 11 0 0 0 0
3. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 0 0 0 0 0 0
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0 0 0 0 0 0
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 2 19 0 0 0 0
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 54 17 0 0 0 0
7. sonstiger Abgang 8.060 2.546 62 11 62.073 1
8. gesamter Abgang 8.157 2.599 62 11 62.073  
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.851 1.424 6 4 5.446 1
davon:            
1. beitragsfreie Anwartschaften 471 369 0 0 0 0
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0 0 0
  Hinterbliebenenrenten
      Summe der Jahresrenten
  Witwer Anzahl Waisen Anzahl Witwen
EUR
Witwer
EUR
Waisen
EUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 0 1 1.098 167 235
II. Zugang während des Geschäftsjahres          
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 0 0 0 0 0
2. sonstiger Zugang 0 0 0 0 0
3. gesamter Zugang 0 0 0 0 0
III. Abgang während des Geschäftsjahres          
1. Tod 0 0 0 0 0
2. Beginn der Altersrente 0 0 0 0 0
3. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 0 0 0 0 0
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0 0 0 0 0
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 0 0 0 0 0
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 0 0 0 0 0
7. sonstiger Abgang 0 1 1.098 167 235
8. gesamter Abgang 0 0 1.098 167 235
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 0 1 0 0 0
davon:          
1. beitragsfreie Anwartschaften 0 0 0 0 0
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0 0

Bewegung des Bestandes an Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2012 (Anlage 2 zum Lagebericht)

  Unfall-Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
  Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
TEUR
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
TEUR
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 0 0 1.142 21.303
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 0 0 50 780
davon in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0

Versicherungsarten (Anlage 3 zum Lagebericht)

Die Produktpalette der PB Pensionskasse AG umfasste im Berichtsjahr:

Rentenversicherung

konventionelle Rentenversicherung

fondsgebundene Rentenversicherung

Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätszusatzversicherung

Risikozusatzversicherung

sonstige Zusatzversicherungen

Jahresabschluss.

Bilanz zum 31.12.2012

Aktiva

TEUR 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011
A. Kapitalanlagen        
Sonstige Kapitalanlagen        
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere   8   2
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere   6.894   16.979
3. Sonstige Ausleihungen   27.341   84.283
4. Einlagen bei Kreditinstituten   0   10.624
      34.243 111.889
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen     14 2.947
C. Forderungen        
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft        
-davon an verbundene Unternehmen: 0 (0) TEUR        
-davon gegenüber Untern. mit denen ein Beteiligungsverh. besteht: 0 (0) TEUR        
1. Versicherungsnehmer        
a) fällige Ansprüche 81     66
b) noch nicht fällige Ansprüche 67     96
    148   162
2. Versicherungsvermittler   1   0
      149 162
II. Sonstige Forderungen   3 0 1.739
-davon an verbundene Unternehmen: 0 (0) TEUR        
-davon gegenüber Untern. mit denen ein Beteiligungsverh. besteht: 0 (0) TEUR        
      152 1.900
D. Sonstige Vermögensgegenstände        
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand   8.874   2.724
II. Andere Vermögensgegenstände   27   0
      8.900 2.724
E. Rechnungsabgrenzungsposten        
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten   1.995   2.350
      1.995 2.350
Summe der Aktiva     45.304 121.810

Passiva

       
TEUR 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 5.000     5.000
nicht eingefordertes Kapital -3.700     -3.700
eingefordertes Kapital   1.300   1.300
II. Kapitalrücklage   4.722   4.722
III. Gewinnrücklagen        
gesetzliche Rücklage   358   15
IV. Bilanzgewinn   6.514   140
      12.894 6.177
B. Versicherungstechnische Rückstellungen        
I. Beitragsüberträge        
1. Bruttobetrag 0     1.797
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    0   1.797
II. Deckungsrückstellung        
1. Bruttobetrag 29.320     108.594
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    29.320   108.594
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle        
1. Bruttobetrag 68     124
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    68   124
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung        
1. Bruttobetrag 1.101     1.892
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    1.101   1.892
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen        
1. Bruttobetrag 18     0
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    18    
      30.507 112.407
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird       0
I. Deckungsrückstellung        
1. Bruttobetrag 13     2.947
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    13   2.947
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen        
1. Bruttobetrag 1     1
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0     0
    1   1
      14 2.947
D. Andere Rückstellungen        
I. Steuerrückstellungen 794     0
II. Sonstige Rückstellungen 78     83
      871 83
E. Andere Verbindlichkeiten       0
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft   153   130
-davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 0 (0) TEUR        
-davon gegenüber Untern. mit denen ein Beteiligungsverh. besteht: 0 (0) TEUR        
II. Sonstige Verbindlichkeiten   865   65
-davon aus Steuern: 0 (0) TEUR        
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0 (0) TEUR        
-davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 865 (40) TEUR        
-davon gegenüber Untern. mit denen ein Beteiligungsverh. besteht: 0 (0) TEUR        
      1.018 195
Summe der Passiva     45.304 121.810

Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Köln, den 20. Februar 2013

Der Treuhänder

Walter Schmidt

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG in Verbindung mit § 118b Abs. 5 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 13. Januar 2012, Gesch.-Z VA 14-15500-2275-2010/0002 (2012/0018637), genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Köln, den 20. Februar 2013

Die verantwortliche Aktuarin

Sabine Herde

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012

TEUR 2012 2012 2012 2011
I. Versicherungstechnische Rechnung        
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung        
a) Gebuchte Bruttobeiträge 7.586     14.011
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge       0
    7.586   14.011
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 1.797     43
      9.383 14.054
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung     185 466
3. Erträge aus Kapitalanlagen     16.880 4.421
-davon aus verbundenen Unternehmen: 0 (0) TEUR        
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen     157 0
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung     28 84
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung        
a) Zahlungen für Versicherungsfälle        
aa) Bruttobetrag -1.237     -1.438
bb) Anteil der Rückversicherer       0
    -1.237   -1.438
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle        
aa) Bruttobetrag 56     -8
bb) Anteil der Rückversicherer       0
    56   -8
      -1.182 -1.447
7. Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen        
Deckungsrückstellung        
a) Bruttobetrag   82.208   -14.690
b) Anteil der Rückversicherer       0
      82.208 -14.690
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung     -950 -1.100
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung     -454 -1.217
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen     -11.591 -123
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen     0 -153
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung     -92.042 -63
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung     2.622 232

Anmerkung: Aufwandsposten sind zusätzlich mit einem Minuszeichen vor dem entsprechenden Betrag gekennzeichnet.

TEUR 2012 2012 2011
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung - Übertrag   2.622 232
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung      
1. Sonstige Erträge   5.254 4
2. Sonstige Aufwendungen   -225 -88
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit   7.651 148
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -794 0
5. Jahresüberschuss   6.857 148
6. Einstellungen in Gewinnrücklagen   -343 -7
7. Bilanzgewinn   6.514 140

Anmerkung: Aufwandsposten sind zusätzlich mit einem Minuszeichen vor dem entsprechenden Betrag gekennzeichnet.

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aufgestellt.

Aktiva

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Marktwerten bewertet. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Die Zeitwertermittlung der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Freiverkehrswertes gem. § 56 RechVersV. Dabei handelt es sich bei den an der Börse notierten Kapitalanlagen um den Börsenkurswert am Abschlussstichtag bzw. um die im Folgenden näher beschriebenen Verfahren:

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt dabei für Aktien und Aktienfonds mittels eines Ertragswertverfahrens je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen oder der darüber liegenden Marktwerte. Sofern der EPS-Wert über 120 % des Marktwertes liegt, erfolgt eine Deckelung bei diesen 120 %. Dabei werden bei Bedarf zusätzliche pauschale Abschläge vorgenommen. Für Renten und Rentenfonds erfolgt die Ermittlung auf Basis eines Nominalwertverfahrens, das auf dem Ansatz des bei Endfälligkeit zu erwartenden Nominalwertes beruht, sofern keine bonitätsbedingten Anpassungen vorzunehmen sind. Für gemischte Fonds erfolgt die Ermittlung separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den oben genannten Verfahren.

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschulden, übrige Ausleihungen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden gem. § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dabei werden die Kapitalanlagen bei Erwerb mit dem Kaufkurs angesetzt und der Unterschiedsbetrag zum Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert.

Im Rahmen des Wertaufholungsgebots gem. § 253 Abs. 5 HGB werden auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren abgeschrieben wurden, Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungswerte oder auf einen niedrigeren Verkehrs- oder Börsenwert vorgenommen, wenn die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen sind und eine Werterholung eingetreten ist. Die Zuschreibungen werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert bilanziert. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer werden mit den Nominalwerten, vermindert um Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Ermittlung erfolgt nach den gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegten Methoden. Alle übrigen Aktivposten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Passiva

Die Deckungsrückstellung für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG in Verbindung mit § 118 b Abs. 5 Satz 2 VAG wird nach den genehmigten geltenden Geschäftsplänen berechnet. Die Deckungsrückstellung für den Neubestand wird unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet. Die Deckungsrückstellung wird für jede Versicherung einzeln gerechnet und unter Berücksichtigung des Beginnmonats auf den Bilanztermin abgegrenzt.

Die Deckungsrückstellung der Verträge der Pensionskasse, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (Fondsgebundene Rentenversicherungen), errechnet sich nach der retrospektiven Methode aus den vorhandenen Anteileinheiten der einzelnen Versicherungen, die am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet werden.

Alle Leistungen der Versicherungsverträge sind dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt worden. Die vertraglichen Leistungen umfassen dabei auch garantierte Rückkaufwerte, beitragsfreie Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten für beitragsfreie Versicherungsjahre sowie solche Gewinnanteile, auf die die Versicherungsnehmer bereits einen Anspruch haben (ausgenommen verzinslich angesammelte Gewinnanteile). Die Deckungsrückstellungen sind mit Ausnahme der Deckungsrückstellung für die fondsgebundene Rentenversicherung, bei denen die retrospektive Methode angewandt wird, nach der prospektiven Methode mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten einzelvertraglich berechnet worden.

Für alle übrigen Verträge und Vertragsbestandteile wurde die Deckungsrückstellung in Höhe der zugehörigen Kapitalanlagen angesetzt.

Von der Deckungsrückstellung entfallen 86,4 % auf Verträge mit Rechnungszins 3,25 %, 11,0 % auf Verträge mit Rechnungszins 2,75 % und 2,6 % auf Verträge mit Rechnungszins 2,25 %.

Erläuterung der Rechnungsgrundlagen für das eigenvermittelte Geschäft

Rechnungsgrundlage für Rentenversicherungen

Rechnungszins 3,25 % p.a. Zugang bis 31. Dezember 2004
Ausscheideordnung Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)
Erlebensfallrisiko DAV 2004 R-Bestand zuzüglich 7/20 der Differenz von DAV 2004 R-B20 und DAV 2004 R-Bestand (Versicherungen im Rentenbezug DAV 2004 R-B20)

Die laufende Überprüfung der Entwicklung des Sterblichkeitstrends durch die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat ergeben, dass die Sterbetafel DAV 2004 R-Bestand zum 31. Dezember 2011 nicht mehr angemessene Sicherheitsmargen enthält und eine Reservestärkung in Höhe von sieben Zwanzigstel der Differenz der nach DAV 2004 R-B20 und DAV 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellungen erforderlich ist. Die PB Pensionskasse AG ist den Vorschlägen der DAV gefolgt und hat die Deckungsrückstellungen von vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen, aufgeschobenen Rentenversicherungen entsprechend angepasst.

Rechnungszins 2.75 % p.a. Zugang 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 2,25 % p.a. Zugang ab 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 1.75 % p.a. Zugang ab 1. Januar 20012
Ausscheideordnung Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)
Erlebensfallrisiko DAV 2004 R

Rechnungsgrundlagen für sonstige Versicherungen

Rechnungszins 3,25 % p.a. Zugang bis 31. Dezember 2004 2,75 % p.a. Zugang 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 2,25 % p.a. Zugang ab 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 1,75 % p.a. Zugang ab 1. Januar 2012
Ausscheideordnung Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)
Todesfallrisiko DAV 1994 T
Ausscheideordnung Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)
Berufsunfähigkeit DAV 1997 I/TI/RI (ab 1. Januar 2005 Invalidisierungswahrscheinlichkeiten des 5-Berufsgruppen-Tarifs der Münchener Rückversicherung auf Basis der DAV 1997 I)

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wird für die in Frage kommenden Versicherungen einzeln ermittelt. Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsleistungen werden in steuerlich zulässiger Höhe berücksichtigt.

Die übrigen Rückstellungen werden nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Bewertung mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und soweit die erwarteten Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Passive Steuerlatenzen bestehen zum 31. Dezember 2012 nicht. Aktive Steuerlatenzen aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Grundsätze für Abschreibungen und für Bewertung sowie aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Grundsätze der Rückstellungsbewertung werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und einem Gewerbesteuersatz von 14,00 %. Die effektive Steuerquote liegt aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen unter der nominellen Steuerquote.

Alle übrigen Passivposten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Hinweis:

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des Abschlusses, werden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang in Tausend Euro aufgestellt. Die einzelnen Posten, Zwischen- und Endsummen werden kaufmännisch gerundet. Die Addition der Einzelwerte kann daher von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen.

Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2012

TEUR Bilanzwerte
Vorjahr
Zugänge Umbuchungen Abgänge
A. Kapitalanlagen        
Sonstige Kapitalanlagen        
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2 8 0 -2
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 16.979 12.187 0 -22.270
3. Sonstige Ausleihungen        
a) Namensschuldverschreibungen 43.459 7 0 -27.466
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 40.706 0 0 -29.504
c) übrige Ausleihungen 118 20 0 0
4. Einlagen bei Kreditinstituten 10.624 544.792 0 -555.416
Summe 111.889 557.014 0 -634.658
TEUR Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte
Geschäftsjahr
A. Kapitalanlagen      
Sonstige Kapitalanlagen      
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 8
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 -2 6.894
3. Sonstige Ausleihungen      
a) Namensschuldverschreibungen 0 0 16.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0 0 11.202
c) übrige Ausleihungen 0 0 139
4. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0
Summe 0 -2 34.243

Zu A. Kapitalanlagen

Ermittlung der Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen, der Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie der übrigen Ausleihungen wird mit Hilfe von produkt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt. Bei den verwendeten Spreadaufschlägen werden spezielle Ausgestaltungen wie zum Beispiel Einlagensicherung, Gewährträgerhaftung oder Nachrangigkeit berücksichtigt. Die Zeitwertermittlung bei Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheinforderungen beruht auf eigenen Berechnungen der Gesellschaft nach finanzmathematischen Methoden.

Die Bewertung der übrigen Kapitalanlagen richtet sich grundsätzlich nach den Börsenkursen bzw. Rücknahmepreisen zum Bilanzstichtag. Soweit diese in Einzelfällen nicht verfügbar waren, werden Renditekurse herangezogen.

Kapitalanlagen

TEUR Buchwerte Zeitwerte Saldo
I. Sonstige Kapitalanlagen      
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8 8 0
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6.894 6.939 44
3. Sonstige Ausleihungen      
a) Namensschuldverschreibungen 16.000 18.318 2.318
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 11.202 12.543 1.341
c) übrige Ausleihungen 139 139 0
Summe 34.243 37.946 3.703

Bei den zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen lagen die Zeitwerte zum Abschlussstichtag durchweg über den Buchwerten.

Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

  2012 2011
EUR Anzahl der Anteileinheiten Wert pro Anteil Tageswert des Anlagestocks Anzahl der Anteileinheiten Wert pro Anteil Tageswert des Anlagestocks
PB Balanced 35,886 52,64 1.889 29,083 51,04 1.484
Fidelity Growth Europe 147,987 10,09 1.493 117,653 8,68 1.021
PB Europe 69,799 35,57 2.483 54,738 29,11 1.593
PB Triselect 132,174 44,78 5.919 131,260 42,42 5.568
DWS Top Rendite 22,736 84,50 1.921 52,976 81,18 4.301
anteiliger Anlagestock aus Konsortialvertrag     0     2.933.377
Gesamtwert der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen     13.705     2.947.344

Zu C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

TEUR 31.12.2012 31.12.2011
1. Versicherungsnehmer    
a) fällige Ansprüche 81 66
b) noch nicht fällige Ansprüche 67 96
2. Versicherungsvermittler 1 0
Summe 149 162

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR 31.12.2012 31.12.2011
Abgegrenzte Zinsen und Mieten    
Inhaberschuldverschreibungen 79 220
Namensschuldverschreibungen 1.149 1.198
Schuldscheindarlehen 766 932
Summe 1.995 2.350

Erläuterungen zur Bilanz - Passiva

Zu A.I. Gezeichnetes Kapital

Das als "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesene Grundkapital beträgt 5.000 (5.000) TEUR, ist eingeteilt in 5.000 Stammaktien a 1.000 EUR und zu 26 % (= 1.300 TEUR) eingezahlt. Die ausstehenden Einlagen von 3.700 TEUR sind nicht eingefordert.

Zu A.III. gesetzliche Rücklage

TEUR  
Stand 1.1.2012 15
Einstellungen in Gewinnrücklagen 343
Stand 31.12.2012 358

Zu B.IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB)

TEUR  
Stand 1.1.2012 1.892
Entnahme für Gewinnanteile an Versicherungsnehmer -1.741
Zuweisungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 950
Stand 31.12.2012 1.101

Zusammensetzung der RfB

TEUR  
RfB, die auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge entfällt  
a) laufende Gewinnanteile 67
b) Schlussgewinnanteile und Schlusszahlungen 0
c) Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 0
d) Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, jedoch ohne Beträge nach c) 16
RfB, die auf den Teil des Schlussgewinnanteilfonds entfällt, der  
e) für die Finanzierung von Gewinnrenten zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach a) 0
f) für die Finanzierung von Gewinnanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach den Buchstaben b) und e) 238
g) für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach c) 0
h) ungebundener Teil der RfB (ohne a) bis g)) 780
Summe 1.101

Der Schlussüberschussanteilfonds in den Posten e) bis g), wird gemäß § 28 RechVersV (Grundsätze der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) berechnet.

Der Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Gewinnrenten zurück gestellt wird, wird für nicht garantierte Gewinnrenten aus der Differenz der Leistungsbarwerte mit Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung sowie der garantierten Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung in der Rentenbezugszeit ermittelt.

Der Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, enthält Mittel für noch nicht fällige summenabhängige und zinsabhängige Schlussüberschüsse. Für den regulierten und den deregulierten Bestand wird der Schlussüberschussanteilfonds des summenabhängigen Schlussüberschusses nach dem für den regulierten Bestand festgelegten Verfahren berechnet. Dabei wird die Berechnung in der Weise durchgeführt, dass der für den Rentenübergang vorgesehene Schlussüberschussanteil mit dem Verhältnis von abgelaufener Versicherungsdauer zu gesamter Aufschubzeit bewertet und mit einem Zinssatz von 3,2 % diskontiert wird. Für den zinsabhängigen Schlussüberschuss des regulierten und des deregulierten Bestandes wird der Schlussüberschussanteilfonds als verzinster Stand der Schlussüberschussanteile gemäß der aktuellen Überschussdeklaration berechnet.

Zu D. Andere Rückstellungen

TEUR 31.12.2012 31.12.2011
Sonstige Rückstellungen    
a) übrige Personalverpflichtungen 9 14
b) zu zahlende Kosten und Gebühren 0 6
c) Jahresabschlusskosten 69 54
d) Provisionen 0 5
e) übrige Rückstellungen 0 4
Summe 78 83

Zu E.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

TEUR 31.12.2012 31.12.2011
1. gegenüber Versicherungsnehmern 112 69
2. gegenüber Versicherungsvermittlern 41 61
Summe 153 130

Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern enthalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 65 (46) TEUR.

Zu E.II. Sonstige Verbindlichkeiten

Von diesen Verbindlichkeiten haben 0 (0) TEUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft

TEUR 2012 2011
Einzelversicherungen 3.021 3.241
Kollektivversicherungen 4.565 10.770
laufende Beiträge 7.586 13.818
Einmalbeiträge 0 193
aus Verträgen:    
ohne Gewinnbeteiligung 0 0
mit Gewinnbeteiligung 7.435 13.660
bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird 151 351
Summe 7.586 14.011

Zu I.3. Erträge aus Kapitalanlagen

TEUR 2012 2011
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 3.961 4.153
b) Erträge aus Zuschreibungen 0 58
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 12.919 210
Summe 16.880 4.421

Davon entfallen auf Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen laufende Kapitalerträge in Höhe von 1 (0) TEUR.

Zu I.9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung

TEUR 2012 2011
a) Abschlussaufwendungen 245 716
b) Verwaltungsaufwendungen 209 501
Summe 454 1.217

Zu. I.10. Aufwendungen für Kapitalanlagen

TEUR 2012 2011
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 11.589 123
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2 0
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0 1
Summe 11.591 123

Davon entfallen auf Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 0 (0) TEUR.

Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen beinhalten im Berichtsjahr im Wesentlichen an den Käufer des Bestandes "Metallrente Pensionskasse" vergütete Bewertungsreserven aus Kapitalanlageübertragungen.

Zu II.1. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen den Veräußerungserlös für die Übertragung des Bestandes "Metallrente Pensionskasse".

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die PB Pensionskasse AG ist gemäß § 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds kann Sonderbeiträge in Höhe von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 145 TEUR.

Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an die Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 1.322 TEUR.

Haftungsverhältnisse

Zum Stichtag bestehen finanzielle Risiken in Höhe von 14 TEUR aus Haftungsfreistellungserklärungen, die die Gesellschaft gegenüber Arbeitgebern im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungsvereinbarungen abgegeben hat, die gezillmerte Tarife vorsehen.

Beteiligungen an unserer Gesellschaft

Die Talanx Deutschland Bancassurance GmbH, Hilden, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Postbank Pensionskasse AG, Hilden, (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Postbank Pensionskasse AG, Hilden, (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist Konzerngesellschaft des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Hannover, sowie der Talanx AG, Hannover. Der HDI (Mutterunternehmen des HDI-Konzerns) stellt nach § 341 i HGB einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Für die Talanx AG als Mutterunternehmen des Talanx-Konzerns ergibt sich daneben die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses aus § 290 HGB, welcher auf der Grundlage von § 315 a Absatz 1 HGB gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt wird. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

TEUR 2012 2011
1. Provisionen der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Geschäft 44 579
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 0 0
3. Löhne und Gehälter 0 0
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 0 0
5. Aufwendungen für Altersversorgung 0 0
Summe 44 579

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Organe

Unsere Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sind auf den Seiten 4 und 5 aufgeführt.

Organbezüge

Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit in unserer Gesellschaft betrugen 18 TEUR. Sofern sie auch Organe anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns sind, erhielten die Vorstandsmitglieder darüber hinaus Bezüge für ihre Tätigkeit in diesen Gesellschaften.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr keine Bezüge.

Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die PB Pensionskasse AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.857 TEUR. Der Bilanzgewinn in Höhe von 6.514 TEUR wird vollständig an die Alleinaktionärin Talanx Deutschland Bancassurance GmbH ausgeschüttet.

 

Hilden, 22. Februar 2013

Der Vorstand

Silke Fuchs

Fabian von Löbbecke

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der PB Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hilden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PB Pensionskasse Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Köln, den 6. März 2013

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Husch, Wirtschaftsprüfer

Alexander Kulms, Wirtschaftsprüfer

Vorschlag für die Überschussdeklaration 2013 der PB Pensionskasse AG.

ALLGEMEINES

Zur Erfüllung der dauernden Verpflichtungen aus den langjährigen Versicherungsverträgen werden die Beiträge in der Pensionskasse vorsichtig kalkuliert. Normalerweise entstehen aufgrund dieser vorsichtigen Kalkulation Überschüsse. Die Höhe der Überschüsse kann sich unterschiedlich entwickeln, weil sie vom Sterblichkeitsverlauf, der wirtschaftlichen Gesamtsituation und von der allgemeinen Kostenentwicklung abhängig ist.

Die Überschüsse werden den einzelnen Versicherungsnehmern nach den vom Verantwortlichen Aktuar vorgeschlagenen Verteilungsplänen rückerstattet. Dies geschieht teils durch direkte Gutschrift aus dem Überschuss des laufenden Geschäftsjahres, soweit eine Direktgutschrift deklariert wurde, teils durch Zuteilung aus der für die Beitragsrückerstattung gebildeten Rückstellung.

Für das Geschäftsjahr 2013 wurde keine Direktgutschrift deklariert.

Abweichende Vorjahreswerte sind zum Vergleich in Klammern angegeben.

1 RENTENVERSICHERUNGEN

1.1 Bestandsgruppe K

1.1.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)

1.1.1.1 Laufende Überschussbeteiligung

Grundüberschuss

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:

Bestandsgruppe Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 2.2 4 % Bruttobeitrag Beginn der Beitragszahlungsperiode

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
K 1.1 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
K 1.2 0,6 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
K 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 1,15 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
K 4 1,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres

1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres
2) Gegebenenfalls zuzüglich Rumpfversicherungsjahr

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Bestandsgruppe Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

1.1.1.2 Schlussüberschussbeteiligung

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
K 1.1 Ab 2006 0,15 %
K 1.2 01/2006 - 12/2007 0 %
    Ab 01/2008 0,1 %
K 2.1, 2.2 Ab 2007 0,15 %
K 3.1, 3.2 Ab 2008 0,15 %
K 4 Ab 2012 0,15 %

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

Summenabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.

Bestandsgruppe Gewinnverband Überschusssystem Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
K 1.1, 2.1 Ansammlung Fondsanlage 3 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 3,25 ‰ Bruttobeitragssumme
K 1.2, 2.2, 3.1 Ansammlung Fondsanlage 1,5 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 1,75 ‰ Bruttobeitragssumme
K 3.2 Ansammlung Fondsanlage 0 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 0,25 ‰ Bruttobeitragssumme
K 4 Ansammlung Fondsanlage 0,25 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 0,5 ‰ Bruttobeitragssumme

zuzüglich

Bestandsgruppe Gewinnverband Überschusssystem Kollektivgröße (versicherte Personen) Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2,3.1, 3.2, 4 alle bis 9 0 ‰ Bruttobeitragssumme
      10 - 29 0,75 ‰  
      30 - 49 1,125 ‰  
      50 - 99 1,5 ‰  
      100 - 199 2,25 ‰  
      Ab 200 3 ‰  

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

1.1.2 Im Rentenbezug

1.1.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2,3.1, 3.2, 4 0,95 % (1,1 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,45 % (1,6%) 3)    
    1,95 % (2,1 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 0,45 % jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres

1.1.2.2 Überschusssystem Steigende Gewinnrente

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.

Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres.

Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente

Bestandsgruppe Gewinnverband Anfängliche jährliche Gewinnrente (Satz) Jährliche Steigerung der Gewinnrente
    Mann Frau (Satz) 1)
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2,3.1, 3.2, 4 0,45 % 2) 0,35 % 2) 0,85 % (1 %)
    0,45 % 3) 0,35 % 3) 1,35 % (1,5 %)
    0,75 % 4) 0,7 % 4)  

1) bei der Festlegung der jährlichen Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

1.1.2.3 Sonstige Überschusssysteme

Ansammlung oder Kombi-Rente

Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 0,85 % (1,0 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,35 % (1,5 %) 3)    
    1,85 % (2 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2 40 % 1) Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres
    35 % 2)    
K 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 35 % Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres

1) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
2) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % oder 1,75 % beträgt
3) Deckungskapital zum Ende des Versicherungsjahres multipliziert mit der rechnungsmäßigen Sterbewahrscheinlichkeit entsprechend dem Geschlecht und dem erreichten Alter

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 3) Ende des Versicherungsjahres

3) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlussüberschussbeteiligung

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
K 1.1, 1.2 Ab 2006 0,15 %
K 2.1, 2.2 Ab 2007 0,15 %
K 3.1, 3.2 Ab 2008 0,15 %

1.2 Abrechnungsverbände C (Tarif BPR1C) und K

1.2.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)

1.2.1.1 Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 0,15 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Keine Ende des Versicherungsjahres
K 1.1 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 2) 2 Jahre 3) Ende des Versicherungsjahres
K 1.2 0,6 % Maßgebendes Deckungskapital 2) 2 Jahre 3) Ende des Versicherungsjahres

1) Auf die Altersrente entfallende Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst
2) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres
3) Gegebenenfalls zuzüglich Rumpfversicherungsjahr

Rentenüberschuss

Abrechnungsverband Tarif Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 0 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Keine Ende des Versicherungsjahres

1) Auf die Altersrente entfallende Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Abrechnungsverband Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

1.2.1.2 Schlussüberschussbeteiligung

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
K 1.1 Ab 2005 0,15 %
K 1.2 01/2005 - 12/2007 0 %
    Ab 01/2008 0,1 %

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

Summenabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.

Abrechnungsverband Gewinnverband Überschusssystem Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
K 1.1 Ansammlung Fondsanlage 3 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 3,25 ‰ Bruttobeitragssumme
K 1.2 Ansammlung Fondsanlage 1,5 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 1,75 ‰ Bruttobeitragssumme

zuzüglich

Abrechnungsverband Gewinnverband Kollektivgröße (versicherte Personen) Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
K 1.1, 1.2 bis 9 0 ‰ Bruttobeitragssumme
    10 - 29 0,75 ‰  
    30 - 49 1,125 ‰  
    50 - 99 1,5 ‰  
    100 - 199 2,25 ‰  
    Ab 200 3 ‰  

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

1.2.2 Im Rentenbezug

1.2.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 0,35 % (0,5 %) Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
K 1.1, 1.2 0,95 % (1,1 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,45 % (1,6%) 3)    
    1,95 % (2,1 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 0 % Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
K 1.1, 1.2 0,45 % jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres

1.2.2.2 Überschusssystem Steigende Gewinnrente

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.

Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres.

Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente

Abrechnungsverband Gewinnverband Anfängliche jährliche Gewinnrente (Satz) Jährliche Steigerung der Gewinnrente
    Mann Frau (Satz) 1)
K 1.1, 1.2 0,45 % 2) 0,35 % 2) 0,85 % (1 %)
    0,45 % 3) 0,35 % 3) 1,35 % (1,5 %)
    0,75 % 4) 0,7 % 4)  

1) bei der Festlegung der jährlichen Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

1.2.2.3 Sonstige Überschusssysteme

Ansammlung oder Kombi-Rente

Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2 0,85 % (1,0 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,35 % (1,5 %) 3)    
    1,85 % (2 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2 40 % 1) Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres
    35 % 2)    

1) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
2) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % oder 1,75 % beträgt
3) Deckungskapital zum Ende des Versicherungsjahres multipliziert mit der rechnungsmäßigen Sterbewahrscheinlichkeit entsprechend dem Geschlecht und dem erreichten Alter

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
K 1.1, 1.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlussüberschussbeteiligung

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
K 1.1, 1.2 Ab 2005 0,15 %

2 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN

2.1 Bestandsgruppe F

2.1.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)

2.1.1.1 Laufende Überschussbeteiligung

Grundüberschuss

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:

Bestandsgruppe Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 2.2 4 % Bruttobeitrag Beginn der Beitragszahlungsperiode

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
F 1.1 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
F 1.2 0,6 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
F 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 1,15 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
F 4 1,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres

1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres
2) Gegebenenfalls zuzüglich Rumpfversicherungsjahr

Fondsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 fondsgebundenes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres

1) fondsgebundenes Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres
2) Gegebenenfalls zuzüglich Rumpfversicherungsjahr

Die Überschusssätze sind in der Anlage Fondsüberschüsse aufgelistet.

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Bestandsgruppe Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

2.1.1.2 Schlussüberschussbeteiligung

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
F 1.1 Ab 2006 0,15 %
F 1.2 01/2006 - 12/2007 0 %
    Ab 01/2008 0,1 %
F 2.1, 2.2 Ab 2007 0,15 %
F 3.1, 3.2 Ab 2008 0,15 %
F 4 Ab 2012 0,15 %

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

Summenabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.

Bestandsgruppe Gewinnverband Überschusssystem Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
F 1.1, 2.1 Ansammlung Fondsanlage 3 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 3,25 ‰ Bruttobeitragssumme
F 1.2, 2.2, 3.1 Ansammlung Fondsanlage 1,5 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 1,75 ‰ Bruttobeitragssumme
F 3.2 Ansammlung Fondsanlage 0 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 0,25 ‰ Bruttobeitragssumme
F 4 Ansammlung Fondsanlage 0,25 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 0,5 ‰ Bruttobeitragssumme

zuzüglich

Bestandsgruppe Gewinnverband Kollektivgröße (versicherte Personen) Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1,3.2, 4 bis 9 0 ‰ Bruttobeitragssumme
    10 - 29 0,75 ‰  
    30 - 49 1,125 ‰  
    50 - 99 1,5 ‰  
    100 - 199 2,25 ‰  
    Ab 200 3 ‰  

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

2.1.2 Im Rentenbezug

2.1.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1,3.2, 4 0,95 % (1,1 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,45 % (1,6%) 3)    
    1,95 % (2,1 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 0,45 % jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres

2.1.2.2 Überschusssystem Steigende Gewinnrente

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.

Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital.

Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres.

Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente

Bestandsgruppe Gewinnverband Anfängliche jährliche Gewinnrente (Satz) Jährliche Steigerung der Gewinnrente (Satz) 1)
    Mann Frau  
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 0,45 % 2) 0,35 % 2) 0,85 % (1 %)
    0,45 % 3) 0,35 % 3) 1,35 % (1,5 %)
    0,75 % 4) 0,7 % 4)  

1) bei der Festlegung der jährlichen Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

2.1.2.3 Sonstige Überschusssysteme

Ansammlung oder Kombi-Rente

Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 0,85 % (1,0 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,35 % (1,5 %) 3)    
    1,85 % (2 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 40 % 1) Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres
    35 % 2)    
F 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 35 % Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres

1) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
2) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % oder 1,75 % beträgt
3) Deckungskapital zum Ende des Versicherungsjahres multipliziert mit der rechnungsmäßigen Sterbewahrscheinlichkeit entsprechend dem Geschlecht und dem erreichten Alter

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 3) Ende des Versicherungsjahres

3) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlussüberschussbeteiligung

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
F 1.1, 1.2 Ab 2006 0,15 %
F 2.1, 2.2 Ab 2007 0,15 %
F 3.1, 3.2 Ab 2008 0,15 %

2.2 Abrechnungsverband F

2.2.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)

2.2.1.1 Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
F 1.1 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres
F 1.2 0,6 % Maßgebendes Deckungskapital 1) 2 Jahre 2) Ende des Versicherungsjahres

1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres
2) Gegebenenfalls zuzüglich Rumpfversicherungsjahr

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Abrechnungsverband Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

2.2.1.2 Schlussüberschussbeteiligung

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl.deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
F 1.1 Ab 2005 0,15 %
    01/2005 - 12/2007 0 %
    Ab 01/2008 0,1 %

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

Summenabhängiger Schlussüberschuss

Bei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.

Abrechnungsverband Gewinnverband Überschusssystem Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
F 1.1 Ansammlung Fondsanlage 3 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 3,25 ‰ Bruttobeitragssumme
F 1.2 Ansammlung Fondsanlage 1,5 ‰ Bruttobeitragssumme
    BonusAnsammlung BonusFondsanlage 1,75 ‰ Bruttobeitragssumme

zuzüglich

Abrechnungsverband Gewinnverband Kollektivgröße (versicherte Personen) Summenabhängiger Schlussüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
F 1.1, 1.2 bis 9 0 ‰ Bruttobeitragssumme
    10 - 29 0,75 ‰  
    30 - 49 1,125 ‰  
    50 - 99 1,5 ‰  
    100 - 199 2,25 ‰  
    Ab 200 3 ‰  

Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig.

2.2.2 Im Rentenbezug

2.2.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 0,95 % (1,1 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,45 % (1,6%) 3)    
    1,95 % (2,1 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 0,45 % jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres

2.2.2.2 Überschusssystem Steigende Gewinnrente

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.

Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres.

Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente

Abrechnungsverband Gewinnverband Anfängliche jährliche Gewinnrente (Satz) Jährliche Steigerung der Gewinnrente (Satz) 1)
    Mann Frau  
F 1.1, 1.2 0,45 % 2) 0,35 % 2) 0,85 % (1 %)
    0,45 % 3) 0,35 % 3) 1,35 % (1,5 %)
    0,75 % 4) 0,7 % 4)  

1) bei der Festlegung der jährlichen Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

2.2.2.3 Sonstige Überschusssysteme

Ansammlung oder Kombi-Rente

Laufende Überschussbeteiligung

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 0,85 % (1,0 %) 2) jeweiliges Deckungskapital Beginn des Versicherungsjahres
    1,35 % (1,5 %) 3)    
    1,85 % (2 %) 4)    

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
3) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % beträgt
4) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 1,75 % beträgt

Rentenüberschuss

Abrechnungsverband Gewinnverband Rentenüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 40 % 1) Vererbungsbetrag 3) Ende des Versicherungsjahres
    35 % 2)    

1) soweit die Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
2) soweit der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals 2,25 % oder 1,75 % beträgt
3) Deckungskapital zum Ende des Versicherungsjahres multipliziert mit der rechnungsmäßigen Sterbewahrscheinlichkeit entsprechend dem Geschlecht und dem erreichten Alter

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlussüberschussbeteiligung

Zinsabhängiger Schlussüberschuss

Bei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zeitraum Zusätzlicher Zinsüberschuss (Satz)
F 1.1, 1.2 Ab 2005 0,15 %

3 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGEN

3.1 Bestandsgruppe BUZ

3.1.1 In der Anwartschaftszeit

Grundüberschuss

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:

Bestandsgruppe Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 10 % Bruttobeitrag Beginn der Beitragszahlungsperiode

Zinsüberschuss

Beitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschuss.

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Ende des Versicherungsjahres
BUZ 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 1,15 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Ende des Versicherungsjahres
BUZ 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 1,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Deckungskapital der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Bestandsgruppe Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlusszahlung

Bei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit kann eine Schlusszahlung fällig werden, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war.

Bestandsgruppe Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 5 % Summe der gezahlten Beiträge

3.1.2 Im Rentenbezug

3.1.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Bestandsgruppe Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 0,85 % (0,9 %) Maßgebendes Deckungskapital 2) 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres
BUZ 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 1,35 % (1,4 %) Maßgebendes Deckungskapital 2) 1 Jahr Ende des Versicherungsjahres
BUZ 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 1,85 % (1,9 %) Maßgebendes Deckungskapital 2) 1 Jahr Ende des Versicherungsjahres

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres

3.1.2.2 Überschusssystem Direktdeklaration Rentensteigerung

Jährliche Rentensteigerung (Barrente)

Bestandsgruppe Gewinnverband Jährliche Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente 1) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 0,85 % (0,9 %) gesamte bare Vorjahresrente 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres
BUZ 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 1,35 % (1,4 %) gesamte bare Vorjahresrente 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres
BUZ 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 1,85 % (1,9 %) gesamte bare Vorjahresrente 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung an den Bewertungsreserven

3.2 Abrechnungsverbände C (Tarif BPR1C) und BUZ

3.2.1 In der Anwartschaftszeit

Grundüberschuss

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 5 % Risikobeitrag Ende des Versicherungsjahres
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 10 % Bruttobeitrag Beginn der Beitragszahlungsperiode

Zinsüberschuss

Beitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschuss.

Abrechnungsverband Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 0,65 % Maßgebendes Deckungskapital 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Deckungskapital der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Ansammlungszins

Sofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Ansammlungszins (Satz) Bemessungsgröße Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 3,4 % Maßgebendes Guthaben 1) Ende des Versicherungsjahres

1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres

Schlusszahlung

Bei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit kann eine Schlusszahlung fällig werden, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war.

Abrechnungverband Gewinnverband Grundüberschuss (Satz) Bemessungsgröße
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 5 % Summe der gezahlten Beiträge

3.2.2 Im Rentenbezug

3.2.2.1 Überschusssystem Bonusrente

Zinsüberschuss

Abrechnungsverband Tarif bzw. Gewinnverband Zinsüberschuss (Satz) 1) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
C BPR1C 0,35 % (0,4 %) Maßgebendes Deckungskapital 2) Keine Beginn des Versicherungsjahres
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 0,85 % (0,9 %) Maßgebendes Deckungskapital 2) 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung an den Bewertungsreserven
2) Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres

3.2.2.2 Überschusssystem Direktdeklaration Rentensteigerung

Jährliche Rentensteigerung (Barrente)

Abrechnungsverband Gewinnverband Jährliche Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente 1) Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
BUZ 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 0,85 % (0,9 %) gesamte bare Vorjahresrente 1 Jahr Beginn des Versicherungsjahres

1) enthält einen zusätzlichen Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung an den Bewertungsreserven

4 ANLAGE Fondsüberschüsse

Bestandsgruppe / Abrechnungsverband Gewinnverband Bemessungsgröße Wartezeit Zuteilungszeitpunkt
F 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4 fondsgebundenes Deckungskapital 1) 2 Jahre Ende des Versicherungsjahres

1) fondsgebundenes Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres

4.1 Fondsüberschuss

Fondsname ISIN Fondsüberschuss (Satz)
Allianz Pimco Euro Bond Total Return - A - EUR LU0140355917 0 ‰
Allianz Pimco Rentenfonds - A - EUR DE0008471400 0 ‰
Allianz RCM Global EcoTrends - A - EUR LU0250028817 1 ‰
Allianz-RCM Rohstofffonds A - EUR DE0008475096 0,5 ‰
BlackRock Global Funds - Emerging Europe Fund A2 EUR LU0011850392 2,5 ‰
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund Hedged A2 EUR LU0212925753 2,5 ‰
BlackRock Global Funds - World Energy Fund A2 USD LU0122376428 2,5 ‰
BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 USD LU0075056555 2,5 ‰
Carmignac Investissement (A) FR0010148981 2,5 ‰
Carmignac Patrimoine (A) FR0010135103 2,5 ‰
Carmignac Securite FR0010149120 1 ‰
CS EUROREAL A DE0009805002 0 ‰
DJE Real Estate P LU0188853955 0 ‰
DWS Deutschland DE008490962 1 ‰
DWS Europa Strategie Renten DE0009769778 0 ‰
DWS Eurorenta LU0003549028 0 ‰
DWS Immoflex Vermögensmandat DE000DW SON09 0,5 ‰
DWS Inter Genuss DE0008490988 0 ‰
DWS Invest BRIC Plus LD LU0210302013 5 ‰
DWS Invest Euro Bond Short LC LU0145655824 0,5 ‰
DWS Invest Total Return Bonds LD LU0179217897 2,5 ‰
DWS SachwertStrategie Protekt Plus LU0408719853 0,5 ‰
DWS Sachwerte DE000DW S0W32 3 ‰
DWS Top 50 Asien DE0009769760 1 ‰
DWS Top Dividende DE0009848119 1 ‰
DWS Top Portfolio defensiv LU0767751091 0,5 ‰
DWS US Growth DE0008490897 1 ‰
DWS Vermögensbildungsfonds I DE0008476524 1 ‰
DWS Zinseinkommen LU0649391066 0 ‰
Ethna-Aktiv E LU0136412771 3,5 ‰
Fidelity Funds - EMEA Fund EUR LU0303816028 2,5 ‰
Fidelity Funds - European Aggressive Fund LU0083291335 0,5 ‰
Fidelity Funds - European Fund ACC LU0238202427 0,5 ‰
Fidelity Funds - European Growth Fund LU0048578792 2,5 ‰
Fondak P DE0008471012 0,5 ‰
Gerling Rendite Fonds DE0008481052 0 ‰
grundbesitz europa RC DE0009807008 0,5 ‰
grundbesitz Global RC DE0009807057 0 ‰
Henderson Horizon Pan European Property Equities A2 LU0088927925 4 ‰
JPM Europe Strategic Value A (dist) - EUR LU0107398884 0 ‰
KBC Bonds High Interest Cap LU0052033098 3,5 ‰
M&G European Corporate Bond Fund A GB0032178856 0,5 ‰
M&G Global Basics Fund Euro A GB0030932676 3,5 ‰
Nordea 1 - North American Value Fund BP - USD LU0076314649 2,5 ‰
Nordea 1 - North American Value Fund HB - EUR LU0255617598 2,5 ‰
Postbank Balanced DE0008006263 2,5 ‰
Postbank Best Invest Wachstum DE0009797779 3,5 ‰
Postbank Dynamik DAX LU0074279729 1,5 ‰
Postbank Dynamik Innovation LU0111266267 3 ‰
Postbank Dynamik Vision LU0130393993 3 ‰
Postbank Euro Cash DE0009797795 0 ‰
Postbank Europa DE0009770289 2,5 ‰
Postbank Europafonds Aktien DE0009797720 4 ‰
Postbank Europafonds Renten DE0009797704 1,5 ‰
Postbank Eurorent DE0008006255 1 ‰
Postbank Megatrend DE0005317374 2,5 ‰
Postbank Protekt Plus DE0007019879 2,5 ‰
Postbank Strategie Protekt Plus II LU0401737738 2,5 ‰
Postbank Strategie Protekt Plus III LU0592966559 2,5 ‰
Postbank Strategie Rent Medium LU0268918090 2 ‰
Postbank Triselect DE0009770370 1,5 ‰
Postbank Vermögensmanagement Plus Chance LU0313082835 3,5 ‰
Postbank Vermögensmanagement Plus Ertrag LU0313082678 1,5 ‰
Postbank Vermögensmanagement Plus Wachstum LU0313082751 2,5 ‰
Robeco Emerging Markets Equities EUR D LU0187076913 3 ‰
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,5 ‰
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,5 ‰
Sauren Global Opportunities A LU0106280919 0,5 ‰
Templeton Growth (EUR) Fund A (acc) EUR LU0114760746 2,5 ‰
Threadneedle European Select Fund GB0002771169 2,5 ‰
Warburg - VGR Aktien Europa-Fonds DE000A0HGL55 0 ‰

5 ANLAGE Schlussüberschussbeteiligung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung innerhalb des Deklarationszeitraumes durch Tod des Versicherten oder im Rückkaufsfall wird eine anteilige Leistung auf die Schlussüberschussanteile fällig, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war.

Bei Rückkauf wird eine Leistung aus den Schlussüberschussanteilen erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Drittel der Dauer zwischen Versicherungsbeginn und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn, höchstens jedoch von 10 Jahren, fällig. Bei Kündigung in den letzten fünf Jahren vor dem Ende der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 60 Jahren, bzw. in den Gewinnverbänden 4 der Bestandsgruppen K oder F von 62 Jahren, erreicht hat, oder bei Kündigung infolge eines Arbeitgeberwechsels oder infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird aus der Schlussüberschussbeteiligung die gleiche Leistung gezahlt wie in einem Leistungsfall bei Tod.

Als Leistung aus den Schlussüberschussanteilen wird bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung ein nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen bestimmter anteiliger Zeitwert aus den Schlussüberschussanteilen gewährt. Dabei richtet sich der maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf der Wartezeit zurückgelegten Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und der bereits bezahlten Beitragssumme.

6 ANLAGE Beteiligung an den Bewertungsreserven

Die Kapitalanlage der PB Pensionskasse AG ist zu unterscheiden nach Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer (Anlagen aus fondsgebundenen Versicherungsverträgen oder fondsgebundenen Vertragsteilen) und nach konventionellen Kapitalanlagen (Anlagen aus konventionellen, d.h. nicht fondsgebundenen, Versicherungsverträgen oder konventionellen, d.h. nicht fondsgebundenen, Vertragsteilen). Bei den Kapitalanlagen aus den fondsgebundenen Verträgen oder Vertragsteilen wird mit dem aktuellen Kurswert bilanziert, so dass keine Bewertungsreserven entstehen können. Bei den konventionellen Kapitalanlagen entstehen aufgrund der Bewertungsvorschriften Bewertungsreserven bzw. Bewertungslasten. An dem Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten, insoweit der Saldo positiv ist, werden die Versicherungsnehmer verursachungsorientiert beteiligt. Die Grundsätze dieses Beteiligungsverfahrens sind im Folgenden dargestellt.

Im Folgenden wird der Begriff Bewertungsreserve synonym zu "positiver Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten" verwendet.

6.1 Anspruchberechtigte Verträge und Tarife

Eine Beteiligung an Bewertungsreserven nach § 153 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten alle Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Überschussanteilen gebildetes Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten.

Fremd geführte Verträge erhalten eine Beteiligung an den Bewertungsreserven nach dem Verfahren der federführenden Gesellschaft, soweit diese eine vorsieht.

6.2 Zeitpunkt der unwiderruflichen Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven

Ein Versicherungsvertrag erhält, soweit er anspruchsberechtigt ist, bei Beendigung der Versicherung durch Ablauf, Tod, Kündigung, Übertragung oder bei Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Leistungspflichtige Rentenversicherungen werden über eine erhöhte Überschussbeteiligung (zusätzlicher Zinsüberschuss) an den Bewertungsreserven beteiligt.

6.3 Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven

Der Bestand an Versicherungsverträgen setzt sich zusammen aus den Verträgen im Rentenbezug und den sonstigen anspruchsberechtigten Verträgen. Für jeden dieser Teilbestände werden die verteilungsfähigen Bewertungsreserven gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren bestimmt.

1. Bestimmung der Bewertungsreserven für den Gesamtbestand

Die Bestimmung der Bewertungsreserven erfolgt monatlich auf Basis der Bewertungsreserven des ersten Börsentages des jeweiligen Monats.

2. Zuordnung und Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven pro Teilbestand

Der verteilungsfähige Anteil an den gesamten Bewertungsreserven, der den anspruchsberechtigten Verträgen zugeordnet wird, ergibt sich aus der Multiplikation der gesamten Bewertungsreserven mit dem Wert von Faktor 1, wobei

mit

vBilS = verteilungsrelevante Bilanzsumme
SumKA = Summe der Kapitalanlagen einschließlich anderer zur Bedeckung des Sicherungsvermögens geeigneter Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
vPaV = verteilungsrelevante Passivposten der anspruchsberechtigten Verträge
nfRfB = nicht festgelegte Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven der anspruchsberechtigten Verträge pro Teilbestand erfolgt nach dem Verhältnis der zum Bilanz-Stichtag vorhandenen konventionellen Vertragsguthaben (konventionelles Deckungskapital zzgl. nicht fondsgebundenes Überschussguthaben) des Teilbestands zum Gesamtbestand und gilt jeweils ab dem 1.3. für ein ganzes Kalenderjahr. Dieses Verhältnis wird durch den Faktor 2 bestimmt:

Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven der anspruchsberechtigten Verträge pro Teilbestand ergeben sich dann aus den gesamten Bewertungsreserven durch die Multiplikation mit den beiden Faktoren (Faktor 1 und Faktor 2):

Verteilungsfähige Bewertungsreserven pro Teilbestand = Gesamte Bewertungsreserven x Faktor 1 x Faktor 2

3. Zuordnung und Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven auf den einzelnen Vertrag

3.1. Verträge, die nicht im Rentenbezug stehen

Der Anteil des Einzelvertrags an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt nach dem Verhältnis der Guthabensaldensumme eines Einzelvertrags zur Guthabensaldensumme des Teilbestands. Die Guthabensaldensumme wird durch Aufsummierung der zum Monatsende vorhandenen konventionellen Vertragsguthaben (konventionelles Deckungskapital zzgl. nicht fondsgebundenes Überschussguthaben) vom Versicherungsbeginn bis Ende des zwei Monate zurückliegenden Monats ermittelt.

Bei Beendigung der Versicherung durch Tod, Kündigung, Ablauf oder bei Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen werden Bewertungsreserven anteilig zugeteilt. Nach derzeitigem Gesetzestand beträgt der Anteil des Versicherungsnehmers gemäß § 153 Abs. 3 VVG 50 %.

3.2. Verträge im Rentenbezug

Die Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt pauschal über eine erhöhte Überschussbeteiligung (zusätzlicher Zinsüberschuss).

Schritt 1 (Ermittlung der zuordenbaren Bewertungsreserven)

Die Ermittlung der den leistungspflichtigen Rentenversicherungen zuordenbaren Bewertungsreserven erfolgt zum Stichtag 30.09. des Geschäftsjahres für die Deklaration im Folgejahr. Dazu wird zunächst ein Faktor bestimmt:

Die den leistungspflichtigen Renten zuordenbaren Bewertungsreserven bestimmen sich durch die verteilungsfähigen Bewertungsreserven für den eigen geführten Teilbestand x Faktor 3.

Schritt 2 (Ermittlung der erhöhten Überschussbeteiligung)

Die Ermittlung der erhöhten Überschussbeteiligung erfolgt durch eine Umrechnung der den leistungspflichtigen Rentenversicherungen zuordenbaren Bewertungsreserven in eine Erhöhung des Zinsüberschusses gemäß der Vorschrift:

Der Faktor 1/20 ist die durchschnittliche Restlebenserwartung von 20 Jahren zum Rentenbeginn.

Bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen erfolgt im Leistungsbezug eine Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in Höhe des halben Satzes der für die leistungspflichtigen Rentenversicherungen ermittelten Erhöhung des Zinsüberschusses.

6.4 Verteilungsrelevante Bilanzsumme und Passivposten

Bilanzposten Verteilungsrelevante Bilanzsumme vBilS Verteilungsrelevanter Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge vPaV
Eigenkapital abzüglich noch nicht eingezahlter Anteile ja nein
Genussrechtskapital ja nein
Nachrangige Verbindlichkeiten ja nein
Versicherungstechnische Rückstellungen    
- Beitragsüberträge (brutto) ja ja
- Deckungsrückstellung (brutto) abzüglich Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer ja ja
- Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (brutto) ja nein
- RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) ja ja Die nicht gebundenen Teile der RfB werden dem Kollektiv der anspruchsberechtigten im Bestand verbleibenden Verträge zugeordnet.
Versicherungstechnische Rückstellungen, soweit das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird nein nein
Andere Rückstellungen    
-für Pensionen ja nein
-sonstige ja nein
Andere Verbindlichkeiten    
-gegenüber Versicherungsnehmer ja ja
-gegenüber Versicherungsvermittler ja nein
-gegenüber Mitglieds- und Trägerunternehmen ja nein
- Abrechnungsverbindlichkeiten abzgl. A-Forderungen aus dem RV-Geschäft ja nein
-gegenüber Kreditinstituten ja nein
- Sonstige Verbindlichkeiten ja nein
Rechnungsabgrenzung nein nein

6.5 Verträge mit Versicherungsbeginn Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2010

Die Versicherungsverträge mit Versicherungsbeginn Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2010 erhalten mindestens die Beteiligung an den Bewertungsreserven, wie sie sich aus den Regelungen der diesen Verträgen zugrunde liegenden AVB ergibt.

Bericht des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der PB Pensionskasse AG auf der Basis ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in zwei ordentlichen Sitzungen und durch regelmäßige Vorlage von Unterlagen über die Lage und die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, den Geschäftsverlauf sowie das Risikomanagement unterrichten lassen.

Die einzelnen Themen hat er intensiv hinterfragt, diskutiert und - soweit nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich - nach eingehender Prüfung und Beratung ein Votum abgegeben.

Schwerpunkte der Beratungen im Plenum

Der Aufsichtsrat hat über Vorstandsangelegenheiten sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands beraten. Mit Blick auf § 87 Abs. 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurden auch horizontale und vertikale Vergütungsaspekte und -konzepte als Vergleich und Orientierung herangezogen.

Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Sitzungen eingehend insbesondere über den Stand zum Verkauf des Bestands der MetallRente informiert; der Verkauf konnte erfolgreich mit Wirkung zum 31.12.2012 abgeschlossen werden.

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und der laufenden Berichterstattung waren im Geschäftsjahr 2012 keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Abs. 2 AktG erforderlich.

In den Quartalsberichten gemäß § 90 AktG wurden unter anderem die Entwicklung der Beitragseinnahmen, des eingelösten Neugeschäfts, des Bestands und der Kosten sowie die Themen Kapitalanlage, Personalentwicklung, Risikolage und Marketing/Vertrieb dargestellt und erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus vom Vorstand laufend über wichtige Entwicklungen, anstehende Entscheidungen und die Risikolage im Unternehmen unterrichtet.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand sieht vor, dass der Gesamtvorstand auch über die Erstellung und jährliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie entscheidet. Ferner wurde der Aufsichtsrat in den Sitzungen über den aktuellen Stand zum Risikomanagement sowie zur Risikostrategie informiert, er hat sich von der Leistungsfähigkeit des Risikomanagementsystems überzeugt und die Risikostrategien für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 im Rahmen der Sitzungen erörtert. Damit wird auch den aufsichtsbehördlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Rahmen einer guten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung und -überwachung entsprochen.

Der Aufsichtsrat konnte feststellen, dass der Vorstand seine operativen Schwerpunkte zutreffend gesetzt und geeignete Maßnahmen ergriffen hat. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeiten an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt.

Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Die Bestellung der Abschlussprüfer erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den konkreten Prüfungsauftrag.

Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben; in dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wird erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.

Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht der KPMG wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet.

Der Abschlussprüfer war bei der Bilanzaufsichtsratssitzung anwesend, hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat selbst vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat er sich dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 7. März 2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Lagebericht und insbesondere den dort getroffenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung stimmt der Aufsichtsrat zu.

Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu lagen vor und wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung unterrichtet und dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

Der Aufsichtsrat schließt sich nach seiner Prüfung dieser Beurteilung an und hat keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Verantwortlichen Aktuars über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts 2012 zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie den Bericht der Internen Revision für das Geschäftsjahr 2012 und den Compliance-Bericht 2012 jeweils nach Aussprache ohne Beanstandung entgegengenommen.

Nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der Kapitalbasis und der Vorsorge für die Gesellschaft sowie der Aktionärsinteressen befürwortet der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und schließt sich diesem an.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat Herr Fabian von Löbbecke die Nachfolge von Herrn Clemens Vatter als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft angetreten.

In der Aufsichtsratssitzung am 25. Oktober 2012 wurde Herr Alfred Gunda mit Wirkung ab 1. März 2013 zum weiteren stellvertretenden Treuhänder für die Gesellschaft bestellt.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Ferner gilt der Dank den Mitgliedern des Vorstands und allen für die PB Pensionskasse AG tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2012 erfolgreich geleistete Arbeit.

 

Hilden, 7. März 2013

Für den Aufsichtsrat

Stephan Spital, Vorsitzender

Konzernstruktur Group structure

Nur die wesentlichen Beteiligungen

Main participations only

Stand/As at: 31.12.2012

PB Lebensversicherung AG

Proactiv-Platz 1

40721 Hilden

Telefon + 49 2103 34-5100

Telefax + 49 2103 34-5109

www.pb-versicherung.de

www.talanx.com

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