PB Pensionskasse Aktiengesellschaft
Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael Dr. Pannenberg since 8/12/2014 | Procura |
Susanne Borchard since 8/12/2014 | Procura |
Dieter Müller since 8/12/2014 | Procura |
Matthias Schwarz since 8/12/2014 | Procura |
Bodo Dr. Schmithals since 1/10/2014 | Board Member |
Ulrich Rosenbaum since 1/10/2014 | Board Chair |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
PB Pensionskasse AGHildenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Geschäftsbericht 2012eine Gesellschaft der TalanxPB Pensionskasse auf einen Blick.
1) Annual Premium Equivalent (laufende
Neugeschäftsbeiträge + 1/10 der
Neugeschäfts-Einmalbeiträge)
Verwaltungsorgane der Gesellschaft.AufsichtsratStephan Spital Vorsitzender Vorsitzender der Vorstände der PB Lebensversicherung AG und der PB Versicherung AG Burscheid Ulrich Rosenbaum Stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Vorstands der Talanx Deutschland AG Brühl Iris Klunk Vorsitzende der Vorstände der TARGO Lebensversicherung AG und der TARGO Versicherung AG Haan VorstandSilke Fuchs Hilden Im Vorstand der PB Pensionskasse AG verantwortlich für
Fabian von Löbbecke Hilden Im Vorstand der PB Pensionskasse AG verantwortlich für
Lagebericht.Geschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeit, Organisation und StrukturUnternehmenspolitischer HintergrundIm Jahr 1998 gründete die Talanx AG gemeinsam mit der Deutsche Postbank AG die PB Lebensversicherung AG und die PB Versicherung AG, die seitdem unter der Marke "PB Versicherungen" am Markt agieren. Im Juli 2007 erwarb die Talanx AG die noch ausstehenden 50 % an der PB Lebensversicherung AG und der PB Versicherung AG. Außerdem übernahm sie die PBV Lebensversicherung AG (ehemals BHW Lebensversicherung AG) und die PB Pensionskasse AG (ehemals BHW Pensionskasse AG) von der Deutsche Postbank AG. Mit der Eintragung ins Handelsregister am 4.10.2011 wurde die PBV Lebensversicherung AG rückwirkend zum 1.1.2011 auf die PB Lebensversicherung AG verschmolzen. Mit diesem Schritt wird die Komplexität der Gesellschaftsstrukturen reduziert und ein einheitlicher Auftritt gegenüber dem Kunden ermöglicht. Die PB Pensionskasse AG ist Teil des Talanx-Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland. Innerhalb des Geschäftsbereichs ist sie der Bancassurance zuzuordnen. Dort werden die inländischen Bankkooperationen des Talanx-Konzerns gebündelt. Zusammen mit der PB Lebensversicherung AG, der PB Versicherung AG und der PB Pensionsfonds AG bildet die PB Pensionskasse AG die "PB Versicherungen, Partner der Postbank". Sitz der PB Pensionskasse AG ist Hilden. Das Unternehmen besitzt zudem eine Niederlassung in Hameln. Partnerschaft und VertriebDer PB Pensionskasse AG stehen grundsätzlich alle Vertriebswege der PB Versicherungen zur Verfügung. Strategischer Partner ist die Postbank mit ihren verschiedenen Vertriebswegen. Da die PB Pensionskasse AG bis Mitte 2012 Mitglied des MetallRenten-Konsortiums war, wurde der wesentliche Teil des Geschäfts über bestehende Konsortialverträge mit anderen Versicherungsunternehmen vermittelt. MetallRente ist das größte freiwillige Versorgungswerk Deutschlands im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dienstleistungen im KonzernverbundDie Einbindung der PB Pensionskasse AG in eine große Versicherungsgruppe ermöglicht die gemeinsame Nutzung gesellschaftsüber-greifend organisierter Funktionen und damit die sinnvolle Nutzung von Synergien und Ressourcen. Wesentliche Dienstleistungen übergreifend tätiger Funktionsbereiche, wie z.B. Rechnungswesen, Inkasso und Personal werden unter anderem über die Talanx Service AG und die HDI Kundenservice AG zentral für alle Inlandsgesellschaften des Talanx-Konzerns erbracht, also auch für die PB Pensionskasse AG. Darüber hinaus nutzt die PB Pensionskasse AG die zentralen Dienstleistungen der Talanx Asset Management GmbH, die die Vermögensverwaltung für die Versicherungsgesellschaften im Konzern betreibt, sowie die IT-Dienstleistungen der Talanx Systeme AG. Die Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH fungiert am Standort Hilden und Hameln als Dienstleistungsunternehmen für die PB Versicherungen, Partner der Deutsche Postbank AG, die TARGO Versicherungen, Partner der TARGOBANK AG & Co. KGaA und die Credit Life-Versicherungen. Sie ist unter anderem in den Bereichen Antrags- und Bestandsverwaltung tätig. Lediglich die Funktionen Marketing und Vertriebsunterstützung, Unternehmensmanagement sowie die Vertriebsorganisationen arbeiten eigenständig und sind gänzlich an der jeweiligen Marke Postbank und TAR-GOBANK ausgerichtet. Ebenfalls am Standort Hilden ist die Talanx Deutschland Bancassurance Communication Center GmbH ansässig, die Callcenter-Dienstleistungen erbringt. Themen des BerichtsjahresÜbertragung des Bestands Vorsorgewerk Metallrente Pensionskasse an die R+V Pensionskasse AGDie PB Pensionskasse AG ist aus dem Kreis der Konsorten des Versorgungswerkes MetallRente ausgeschieden. Im Rahmen ihres Ausscheidens hat sie ihren gesamten Versicherungsbestand in Höhe von 5 % des Gesamt-Bestandes MetallRente Pensionskasse auf die R+V Pensionskasse AG übertragen. Übertragungsstichtag dieses Versicherungsteilbestandes war der 30.6.1012. Wirtschaftlich wurde die Übertragung zum 1.12.2012 abgerechnet. Damit hat die PB Pensionskasse, bezogen auf die Deckungsrückstellung, ca. 76 % ihres Bestandes übertragen. Konzernprojekte fortgesetztIm Jahr 2012 wurden die Umstrukturierungs- und Optimierungsprozesse im Talanx-Konzern fortgeführt mit dem Ziel, den zukünftigen Anforderungen von Kunden, Vertriebspartner und des Finanzmarktes noch besser gerecht zu werden. An der Mehrmarkenstrategie hält der Konzern fest. Integration der Bancassurance IT-Einheiten in die Talanx Systeme AGMitte 2012 erfolgte der Übergang der Bancassurance IT-Einheiten in die Talanx Systeme AG. Damit wurde die in zwei Stufen geplante Umstellung erfolgreich abgeschlossen: In der ersten Stufe im Juni 2011 wurde die IT von Sach, Leben und Talanx Investments zusammengeführt und in der Talanx Systeme AG gebündelt. Im Juli 2012, in der zweiten Stufe, wurden die IT-Einheiten der neue leben Lebensversicherung AG und der Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH integriert. Dank des VorstandesDie Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres sind wesentlich auf die Kompetenz und das außerordentliche Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzuführen. Für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für unsere Gesellschaft bedankt sich die Geschäftsleitung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dank gebührt auch dem Betriebsrat für die stets konstruktive und faire Zusammenarbeit. Märkte und wirtschaftliche RahmenbedingungenVolkswirtschaftliche EntwicklungDas beherrschende und die weltweite konjunkturelle Entwicklung prägende Thema im Berichtsjahr war ein weiteres Mal die Staatsschuldenkrise in Europa. Aber auch auf globaler Ebene hat sich das Konjunkturumfeld 2012 überwiegend als fragil erwiesen, wobei sich die Aussichten zum Jahresende etwas verbessert haben, wenn auch regional begrenzt. So hat die Erholung in den USA in der zweiten Jahreshälfte an Fahrt gewonnen, wovon insbesondere die Schwellenländer profitieren konnten, allen voran China. Hingegen blieb die konjunkturelle Lage in der Eurozone schwierig. Ausdruck dieser diffizilen Lage im Euroraum sind gleichfalls die im Jahresverlauf zahlreich getroffenen, mitunter einschneidenden Maßnahmen: Im Frühjahr 2012 platzierte die EZB ihren zweiten Drei-Jahres-Tender, und die privaten Gläubiger Griechenlands verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen. Beim EU-Gipfel Ende Juni 2012 wurde als Reaktion auf die Krise des spanischen Bankensektors beschlossen, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zukünftig Banken direkt unterstützen soll. Im September gab die EZB Details zu ihrem neuen Anleihekaufprogramm bekannt. Damit kann sie im Bedarfsfall unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern kaufen. Im November einigten sich die Eurozone und der Internationale Währungsfonds (IWF) auf ein weiteres Rettungspaket für Griechenland und die EU-Finanzminister verständigten sich auf die EZB als künftigen obersten Aufseher der Banken im Euroraum. De facto glitt die Wirtschaft der Eurozone 2012 in die Rezession ab: Sie verzeichnete nach einem gegenüber dem Vorquartal stagnierenden ersten Quartal im weiteren Verlauf leichte Rückgänge. Die deutsche Wirtschaft wuchs im ersten Quartal 2012 noch überraschend stark um 0,5 % zum Vorquartal, konnte in den Folgequartalen aber nur noch moderat zulegen. Nach zuletzt sechs Rückgängen des ifo-Index (im Oktober 2012 mit dem niedrigsten Niveau seit Februar 2010) konnte dieser vielbeachtete Konjunkturindikator im Dezember wieder mit einem Stand von 102,4 positiv überraschen. Die Arbeitslosenquote im Euroraum erreichte im November ein neues Rekordhoch von 11,8 %, dabei hat allein Spanien mit einer Arbeitslosenquote von über 25 % zu kämpfen. Haupttriebfeder der globalen Wirtschaft waren einmal mehr die Vereinigten Staaten. Während sich das US-Wachstum zunächst von annualisierten 2,0 % im ersten Quartal auf 1,3 % im zweiten Quartal abschwächte, konnte die US-Wirtschaft im dritten Quartal mit 3,1 % bereits wieder zulegen. Die Arbeitslosenquote fiel auf ein Vierjahrestief von 7,8 %, und die Daten für den Häusermarkt zeigten im Jahresverlauf eine stetige Erholung. Für das Vereinigte Königreich zeichnete sich ein ähnlich rezessives Bild wie in der Eurozone ab. So schrumpfte hier die Wirtschaft im ersten Quartal 2012 um 0,2 % zum Vorquartal und im zweiten Quartal 2012 sogar noch stärker. Im dritten Quartal kam der Sondereffekt der Olympischen Sommerspiele in London zum Tragen, der zu einem Zuwachs von 0,9 % führte. Auf Jahressicht dürfte die Wirtschaft in Großbritannien dennoch leicht schrumpfen. Die Geldpolitik der großen Zentralbanken blieb im Jahresverlauf unverändert äußerst expansiv. Im Euroraum reduzierte die EZB im Juli den Leitzins von 1,0 % auf 0,75 %. Die EZB kündigte an, den Euro in jedem Fall zu stützen. In den USA weitete die Fed ihr Programm der "quantitativen Lockerung" aus und überraschte mit ihrem Vorhaben, an ihrer Nullzinspolitik festzuhalten, bis die Arbeitslosenquote wieder bei 6,5 % liegt. In Großbritannien erhöhte die Bank of England ihr Programm zum Kauf von Wertpapieren im dritten Quartal auf nunmehr 375 Mrd. GBP. Die Inflationsraten in der Eurozone lagen im Jahresverlauf durchweg über dem Zielband der EZB, fielen im November aber wieder auf 2,2 %. Während in den USA die Inflationsraten im ersten Quartal 2012 noch bei knapp 3 % lagen, beliefen sie sich im vierten Quartal 2012 auf nur noch 1,8 %. Auch im Vereinigten Königreich schwächte sich die Inflation im Jahresverlauf von rund 3,5 % auf zuletzt 2,7 % ab. Während der Euro gegenüber dem US-Dollar im ersten Halbjahr 2012 im Zuge der anhaltenden Euroschuldenkrise von rund 1,35 USD je EUR auf 1,21 USD je EUR deutlich abwertete, konnte er im weiteren Verlauf speziell dank des Euro-Stützungsversprechens der EZB wieder zulegen. Er notierte im Schlussquartal auf einem Niveau von 1,32 USD je EUR. KapitalmärkteAuch an den Rentenmärkten beherrschten im Berichtsjahr die Euroschuldenkrise und die Liquiditäts- bzw. Refinanzierungssituation im Bankensektor die Marktentwicklung. Das Jahr startete mit einer risikofreudigen Einstellung der Marktteilnehmer, obwohl nachhaltige Fortschritte bei der Lösung der Krise nicht in Sicht waren. Die Diskussion um den Schuldenschnitt in Griechenland war bis zu seiner Umsetzung Anfang März ein ständiger Belastungsfaktor. Trotzdem sorgten die beiden Drei-Jahres-Tender der EZB zumindest unter Liquiditätsgesichtspunkten für eine Marktberuhigung. Zu Jahresbeginn setzte eine sehr aktive Neuemissionstätigkeit über verschiedene Assetklassen ein. Aufgrund der alternativen Funding-Möglichkeiten über die EZB war es nicht verwunderlich, dass der Anteil an Finanzanleihen deutlich geringer war als in den letzten Jahren. Den insgesamt größten Anteil hatten Staatsanleihen, wobei Spanien und Italien im ersten Quartal (insbesondere im Januar) die Treiber waren. Im zweiten Quartal fokussierten sich die Investoren auf die ungelösten Probleme der Eurozone und das schwache makroökonomische Umfeld und positionierten sich wieder deutlich risikoaverser. Der Neuemissionsmarkt zeigte über weite Strecken nur noch eine sehr geringe Aktivität, und die Rentenmärkte waren wieder deutlich volatiler. Risikoaufschläge weiteten sich in der Breite aus und Renditen für Bundesanleihen gaben stark nach. Zehnjährige Bundesanleihen markierten Ende Mai mit ca. 1,13 % neue historische Tiefstände. Trotz der Sorge um eine erneute Krisenverschärfung kristallisierte sich im dritten Quartal insgesamt eine spreadfreundliche Nachrichtenlage heraus. Im Juli noch zögerlich und volatil, setzte ab August ein relativ stabiler Trend in der Spreadeinengung an den Kreditmärkten ein. Insbesondere die klare Positionierung der EZB mit der Ankündigung weiterer Anleihekäufe war der Ausgangspunkt für eine positive Entwicklung. In diesem Umfeld herrschte bei den Corporate-Financial- und Covered-Bond-Emittenten ein reges Refinanzierungsinteresse, das bei Investoren auf ein hohes Anlageinteresse stieß. Auf einen emissionsseitig überdurchschnittlich aktiven August folgte ein nochmals deutlich aktiverer September. Insbesondere in Spanien und Italien war das Funding-Interesse hoch. Das Ratingumfeld blieb insgesamt unter Druck: Im dritten Quartal gab es in der Eurozone bei diversen Banken und Staaten (Spanien, Italien, Slowenien, Zypern) eine Reihe von Downgrades. Im vierten Quartal setzte sich die positive Entwicklung fort. Trotz vieler ungelöster Probleme -wie die Bankenrettung in Spanien, der Anleiherückkauf Griechenlands, schleppende Reformen in Frankreich, Diskussionen zur Fiskalklippe in den USA -, anstehender politischer Entscheidungen wie die Wahl in Italien im Februar 2013 sowie weiterer negativer Nachrichten (Downgrade Frankreichs auf AA+ und des EFSF auf Aa1) zeigten die Rentenmärkte insgesamt eine sehr stabile Entwicklung. Zum Ende des Jahres notierten deutsche Staatsanleihen bis zu einer Restlaufzeit von drei Jahren mit leicht negativen Renditen. Zweijährige Bundesanleihen notierten Ende Dezember bei -0,02 %, fünfjährige bei 0,29 % und zehnjährige Bundesanleihen zeigten eine Rendite von 1,29 %. Nach den starken, im Wesentlichen liquiditätsgetriebenden Kursgewinnen an den Aktienmärkten im ersten Quartal kamen die Aktienmärkte im zweiten Quartal stark unter Druck. Politische Maßnahmen wie sinkende Leitzinsen im Euroraum und in China, die Pläne der EZB, erneut Staatsanleihen zu kaufen, und weitere quantitative Lockerungen durch die Fed sorgten im dritten Quartal jedoch wieder für steigende Kurse. Robuste US-Konjunkturdaten und eine Erholung der Frühindikatoren in Deutschland und China verhalfen im vierten Quartal den europäischen Märkten zu weiteren Kursgewinnen. Die drohende Fiskalklippe in den USA, die automatische Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen vorsieht, dämpfte die Entwicklung am US-Aktienmarkt im Schlussquartal. Auf Jahressicht konnte der DAX einen fulminanten Zuwachs von +29 % verbuchen, auch die Entwicklung des EURO STOXX 50 war mit +14 % beachtlich. Der Dow Jones konnte im Vergleich zum Jahresbeginn gut 7 % zulegen. Deutsche VersicherungswirtschaftDie Ausführungen zu den Versicherungsmärkten stützen sich insbesondere auf Veröffentlichungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die deutsche Versicherungswirtschaft hat 2012 in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld agiert. Es war von der im fünften Jahr andauernden Finanz- und Staatsschuldenkrise geprägt, die das wirtschaftliche Umfeld in Europa schwächt. Darüber hinaus stellte die anhaltende Niedrigzinsphase eine Belastungsprobe für die Branche dar -insbesondere für die Lebensversicherer. Dank langfristig orientierter Kapitalanlagestrategie, breit diversifiziertem Anlagespektrum mit geringem Engagement in den Krisenstaaten und ausgeklügeltem Risikomanagement konnten negative Auswirkungen auf das eigene Geschäft und für die Kunden vermindert werden. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen hat sich die Geschäftsentwicklung in der deutschen Versicherungswirtschaft im Berichtsjahr insgesamt stabil gezeigt. Spartenübergreifend war eine leichte Zunahme der Beitragseinnahmen zu verzeichnen, die auf ihr bisher höchstes Niveau seit 1990 gestiegen sind. In der Schaden- und Unfallversicherung fiel das Wachstum so kräftig aus wie zuletzt 1994, und in der Lebensversicherung gab es im Geschäft gegen laufenden Beitrag seit Ausbruch der Krise zum zweiten Mal in Folge ein moderates Wachstum. Entwicklung der PensionskassenNach wie vor spielen Lebensversicherungsverträge auch in der betrieblichen Altersversorgung eine bedeutende Rolle. Der Neuzugang belief sich den vorläufigen Zahlen des GDV zurfolge auf rund 173.000 Verträge, womit ein Rückgang von 10,9 % zu verzeichnen war. Die laufenden Neugeschäftsbeiträge gaben um 9,9 % auf 171,9 Mio. EUR nach, die Einmalbeiträge stiegen um 19,2 % auf 143,1 Mio. EUR an. Die Beitragssumme des Neugeschäfts erreichte eine Höhe von 4,9 Mrd. EUR (-8,4 %). Aus einem Bestand von 3,6 Mio. Verträgen wurden gebuchte Bruttobeiträge von nahezu 2,9 Mrd. EUR und somit ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 1,8 % erzielt. Rechtliche und regulatorische RahmenbedingungenAufsichtsrechtliche AnforderungenWeltweit ist eine Tendenz zur Verschärfung der Regulierung und Aufsicht über Banken und Versicherungsunternehmen -auch im Rahmen von Stresstests - und zu erhöhten Anforderungen an deren Kapitalausstattung zu beobachten. Besonders im Fokus steht dabei die sogenannte Systemrelevanz: Unternehmen, deren Zusammenbruch unabsehbare Folgen für die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft hätte und die in diesem Sinne systemrelevant sind, müssen zukünftig mit erheblich höheren aufsichtsrechtlichen Anforderungen rechnen, insbesondere im Hinblick auf ihre Kapitalausstattung. Dies entspricht einem jedenfalls auf Banken bezogenen Beschluss, den die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) am 4.11.2011 in Cannes im Hinblick auf 29 namentlich benannte Banken gefasst hat. Für die Versicherungswirtschaft ist die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) beauftragt worden zu prüfen, ob - entgegen den Einschätzungen der Versicherungswirtschaft - auch (reine) Versicherungsunternehmen als global systemrelevant einzustufen sind, insoweit Prüfkriterien zu entwickeln und gegebenenfalls global systemrelevante Versicherungsunternehmen zu identifizieren. In diesen Prüfprozess ist auch der Talanx-Konzern eingebunden, der nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt allerdings ausdrücklich nicht als im oben beschriebenen Sinn systemrelevant einzustufen ist. Resultate werden im aktuellen Jahr erwartet. Weitere gegenwärtig diskutierte Reformvorschläge betreffen beispielsweise die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union. In jüngerer Vergangenheit haben sich zudem grundlegende Änderungen in der Struktur der Aufsichtsorgane ergeben, insbesondere auf EU-Ebene. Zum 1.1.2011 ist an die Stelle des bisherigen Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) die neue European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt getreten, deren Hauptaufgabe in der Entwicklung und Ausarbeitung von technischen Standards, Empfehlungen und Leitlinien zur Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden besteht. EIOPA kann zwar grundsätzlich keine Anordnungen gegenüber deutschen Versicherungsunternehmen treffen; sie kann aber Leitlinien zur einheitlichen Auslegung und Anwendung der europäischen aufsichtsrechtlichen Solvency-II-Vorschriften veröffentlichen. Diese -eigentlich nur eine Behördenansicht dokumentierenden Dokumente -haben durch einen sogenannten Comply-or-explain-Mechanismus erhebliche Bedeutung für die nationale behördliche Verwaltungspraxis, so auch die der BaFin. Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung einer derartigen EIOPA-Leitlinie haben die nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entweder im Verhältnis zur EIOPA zu bestätigen, dass sie sich in ihrer Verwaltungspraxis die Auffassung der EIOPA zu eigen machen, oder sie müssen ein abweichendes Vorgehen begründen. In Ausnahmefällen kann die EIOPA außerdem Anweisungen gegenüber den nationalen Behörden erteilen und bei deren Nichtbefolgung unmittelbar selbst durch verbindliche Entscheidungen gegenüber Versicherungsunternehmen tätig werden. Des Weiteren wird die EIOPA nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU eine zentrale Rolle im Verordnungsgebungsprozess zur Konkretisierung der noch nicht in Kraft getretenen Solvency-II-Richtlinie einnehmen. Ohne Zweifel wird die Tätigkeit von EIOPA jedenfalls von großer praktischer Bedeutung für deutsche Versicherungsunternehmen sein und führt bereits in der aktuellen Vorbereitungsphase branchenweit zu einem ganz erheblichen, teilweise kaum noch überschaubaren Anstieg der zu beachtenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Allein der Umfang bisheriger EIOPA-Entwurfstexte, die zukünftig über den eigentlichen gesetzlichen Rahmen hinaus faktisch zu beachten sind, beläuft sich auf mehr als 1.000 Seiten. Die Solvency-II-Richtlinie wird überdies seit geraumer Zeit durch die sogenannte Omnibusrichtlinie überarbeitet. Sie steht, genau wie ihre Konkretisierung durch europäische Durchführungsrechtsakte und Umsetzungsrechtsakte der EU-Mitgliedsstaaten, noch nicht bis ins letzte Detail fest, wird jedoch zu einer weitreichenden Harmonisierung des Aufsichtsrechts in der EU führen. Die bereits in der Richtlinie angelegte Verschärfung der quantitativen und qualitativen Aufsicht und der Transparenzanforderungen -insbesondere durch strengere Kapitalvorgaben und Anforderungen für unternehmensinterne Risikokontrollsysteme sowie für Berichts- und Dokumentationsprozesse -wird vom deutschen Gesetzgeber in einem aktuellen Entwurf zur Anpassung des VAG aufgegriffen. Das Rahmengerüst von Solvency II gliedert sich grob in drei Säulen: Säule 1 zum quantitativen Risikomanagement, Säule 2 zum qualitativen Risikomanagement und rechtlichen Vorgaben zu der insoweit gebotenen Unternehmensorganisation, Säule 3 zu Berichtspflichten. Die für Lebensversicherer geplanten Regelungen zu Solvency II werden auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ausstrahlen. Das gesetzgeberische Verfahren zur Finalisierung der Omnibusrichtlinie ist im Berichtsjahr auf EU-Ebene ins Stocken geraten; der sogenannte europäische Trilog-Prozess zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie konnte im Jahr 2012 nicht wie geplant zu einem erfolgreichen Ende geführt werden. Hieraus ergeben sich, jedenfalls mit Blick auf das quantitative Risikomanagement, erhebliche Unsicherheiten für den Zeitpunkt des Inkrafttretens und auch erhebliche Unsicherheiten für wichtige inhaltliche Detailfragen. BGH-Urteil zu RückkaufswertenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2012 entschieden, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Tarifgenerationen 2001 bis 2007 in Hinblick auf die Berechnung der Rückkaufwerte und der beitragsfreien Leistungen unwirksam sind, sofern das darin vorgesehene Verfahren zur Abschlusskostenverrechnung (Zillmerung) zu unverhältnismäßig geringen Werten führt. Darüber hinaus hat der BGH neue Vorgaben für die wirksame Vereinbarung von Stornoabschlägen aufgestellt. Diese neue Rechtsprechung macht für die betroffenen Bestände bei bereits zurückgekauften Verträgen eine Nachregulierung und bei bereits beitragsfrei gestellten Verträgen eine Nachreservierung notwendig. Ebenso ist die zukünftige Regulierungspraxis entsprechend anzupassen. Unisex-TarifeFür vor dem 21.12.2012 abgeschlossene Versicherungsverträge gilt die Unisex-Pflicht grundsätzlich nicht, d.h. auch nach dem 21.12.2012 fällige Prämien bleiben unverändert getrennt geschlechtlich kalkuliert. Allerdings können in Einzelfällen vertragliche Änderungen an solchen Verträgen die Unisex-Pflicht für zukünftige Prämien auslösen. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageErtragslageDie Ertragslage 2012 wird im Wesentlichen bestimmt durch den unterjährigen Verkauf des größten Versicherungsteilbestands Vorsorgewerk MetallRente Pensionskasse. Dadurch ergeben sich teilweise gravierende Veränderungen zu den Vorjahreszahlen. NeugeschäftDas Geschäftsjahr 2012 war wie das Vorjahr im Wesentlichen bestimmt durch die fortgesetzte Verlagerung des Geschäfts in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von der Pensionskasse zur Direktversicherung infolge des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und der andauernden Neuordnung des Markts für Altersvorsorgeprodukte. Dadurch blieb die Entwicklung des Neugeschäfts der PB Pensionskasse AG, welches im Wesentlichen durch die MetallRente geprägt wurde -auch im Berichtsjahr verhalten. Insgesamt sank der laufende Jahresbeitrag des eingelösten Neugeschäfts auf 287 (708) TEUR. Die Einmalbeiträge betrugen im Berichtsjahr 0 (193) TEUR. Hieraus resultiert ein Annual Premium Equivalent (laufende Neugeschäftsbeiträge zuzüglich 10 % der Einmalbeiträge) von 287 (727) TEUR. VersicherungsbestandBei den Anwartschaften auf Pensionen ergab sich ein Zugang von 242 Anwärtern, der bei einem Abgang von 10.756 zu einem Gesamtstand von 3.275 Anwärtern führte. Der Versicherungsbestand zum Jahresende sank von 13.870 auf 3.285 Verträge. Die Summe der Jahresrenten beläuft sich auf 5 (68) TEUR. Eine ausführliche Erläuterung der Bewegung und der Struktur des Versicherungsbestandes wird in der Anlage 1 zum Lagebericht auf den Seiten 22 bis 23 gegeben. BeiträgeDie gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 7.586 (14.011) TEUR aufgrund der Übertragung des Bestandes der Metallrente Pensionskasse deutlich unter dem Vorjahresniveau. Leistungen an KundenDie Bruttozahlungen für Versicherungsfälle sanken auf 1.237 (1.438) TEUR. Unter Einbeziehung der Gewinnanteile an Versicherungsnehmer in Höhe von 33 (8) TEUR betrugen die ausgezahlten Leistungen 1.270 (1.445) TEUR. Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Abschlussaufwendungen sanken von 716 TEUR auf 245 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken im Vergleich zum Vorjahr auf 209 (501) TEUR. Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen Die laufenden Erträge (ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen), die vor allem aus den Kuponzahlungen der festverzinslichen Kapitalanlagen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 3.960 (4.153) TEUR. Dem standen laufende Aufwendungen in Höhe von 143 (123) TEUR gegenüber. Das laufende Ergebnis betrug 3.817 (4.030) TEUR. Die laufende Durchschnittsverzinsung erreichte 5,2 (3,8) %. Im Berichtsjahr wurden durch die Übertragung außerordentliche Gewinne in Höhe von 12.919 (210) realisiert, denen Aufwendungen aus vergüteten Bewertungsreserven im Zusammenhang mit Kapitalanlagenübertragungen in Höhe von 11.446 (0) TEUR gegenüberstehen. Der Saldo aus außerordentlichen Zu- und Abschreibungen belief sich auf -2 (58) TEUR. Insgesamt war ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 1.471 (268) TEUR auszuweisen. Die Staatsschuldenkrise hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis, es wurden in diesem Zusammenhang keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Gesellschaft hat keine Bestände mehr in Staatsanleihen der Europeripherie (Vorjahr 0,7 % (Marktwerte) in Italien). Das Kapitalanlageergebnis (ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) belief sich insgesamt auf 5.288 (4.298) TEUR. Im Berichtsjahr wurde eine Nettoverzinsung von 7,2 (4,1) % erreicht. Rohüberschuss und ÜberschussverwendungDer Rohüberschuss beinhaltet die Gewinne, die über die Mindestverzinsung der gewinnberechtigten Versichertenguthaben hinaus erwirtschaftet worden sind. Unsere Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Rohüberschuss von 7.807 (1.248) TEUR. Vom Rohüberschuss haben wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 950 (1.100) TEUR zugeführt. Die Gesamtverzinsung der Kundenguthaben (einschließlich Schlussgewinnanteile) beträgt unverändert 3,55 % bei den wesentlichen, für den Verkauf offenen Tarifen. Die für den gesamten Bestand ab 2013 gültigen Gewinnanteilsätze sind ab der Seite 47 dieses Berichts im Detail dargestellt. Nach Zuführung und Entnahme beträgt die RfB zum Ende des Berichtsjahres 1.101 TEUR. GewinnverwendungsvorschlagIm Geschäftsjahr 2012 erzielte die PB Pensionskasse AG einen Jahresüberschuss von 6.857 (148) TEUR. Der nach der Einstellung von 343 TEUR in die gesetzliche Rücklage verbleibende Bilanzgewinn von 6.514 TEUR steht der Hauptversammlung in voller Höhe zur Beschlussfassung zur Verfügung. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe an die Aktionärin auszuschütten. FinanzlageGewinnverwendung und EigenkapitalSofern die Hauptversammlung unserem Vorschlag zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2012 zustimmt, beträgt das Eigenkapital: Eigenkapital nach Gewinnverwendung
LiquiditätslageDie Liquidität unserer Gesellschaft war zu jeder Zeit gesichert. Zum Bilanzstichtag waren liquide Mittel in Form von Einlagen und laufenden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 8.874 (13.347) TEUR verfügbar. VermögenslageKapitalanlagen Entwicklung der Kapitalanlagen 1) im Detail
1) ohne Kapitalanlagen für Rechnung und
Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Das Volumen der Kapitalanlagen der PB Pensionskasse AG verringerte sich in 2012 durch den Teilverkauf des Portfolios um 77.646 TEUR und betrug zum Jahresende 34.243 (111.889) TEUR. Die Kapitalanlagen wurden vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere investiert, die im Direktbestand gehalten werden. Deren Anteil lag zum Ende des Berichtsjahres bei 99,9 (90,4) % der gesamten Kapitalanlagen. Das durchschnittliche Rating der festverzinslichen Wertpapiere beträgt A+. Wie im Vorjahr ist die Gesellschaft keine Aktienengagements eingegangen. Die Marktwerte der Kapitalanlagen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 37.946 (120.737) TEUR. Die Bewertungsreserve konnte aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus in den festverzinslichen Positionen für den verbliebenen Bestand auf 3.703 (8.847) TEUR ausgebaut werden. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenIn dem vom Vorstand nach § 312 AktG zu erstellenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde abschließend erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft mit einem verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Berichtsjahr nicht vor. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft nachhaltig beeinflussen würden. RisikoberichtZusammenfassende Darstellung der RisikolageGegenwärtig ist keine Entwicklung erkennbar, welche die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen könnte. Bestandsgefährdende Risiken, das heißt wesentliche Risiken mit existenziellem Verlustpotenzial für die Gesellschaft, zeichnen sich nicht ab. Die etablierten Risikomanagementsysteme und Kontrollinstanzen stellen eine frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sicher, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft haben können. Somit sieht sich die Gesellschaft in der Lage, alle Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen auch bei schwierigen Rahmenbedingungen dauerhaft zu erfüllen. Die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft überdecken das Solvabilitätssoll und erfüllen damit die aktuellen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen. Grundlagen des RisikomanagementsDas Risikomanagement der Gesellschaft erfüllt die Anforderungen des deutschen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), demzufolge sich die Unternehmensleitung einer Aktiengesellschaft verpflichtet, "geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden" (§ 91 Abs. 2 AktG). Darüber hinaus werden die Regelungen der §§ 64a und 55c VAG berücksichtigt. Die Gesellschaft kommt ihrer Verpflichtung zu einer Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 HGB) nach und orientiert sich hierbei nachfolgend am deutschen Rechnungslegungsstandard für die Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 5-20). Durch die frühzeitige Umsetzung der zentralen Themen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in deutschen Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) hat die Gesellschaft eine angemessene Vorbereitung auf Solvency II sichergestellt. RisikomanagementsystemBasis des Risikomanagements ist die durch den Vorstand verabschiedete Risikostrategie, die sich aus der Geschäftsstrategie ableitet. Sie ist verbindlicher, integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Zur Umsetzung und Überwachung der Risikostrategie bedient sich die Gesellschaft eines Internen Steuerungs- und Kontrollsystems. Das Risikomanagement der Gesellschaft ist in das Konzernrisikomanagement eingegliedert: Es wendet das konzernweit implementierte Risikokapitalmodell an und berücksichtigt die Konzernrichtlinien. Darüber hinaus wird auf Konzernebene an der Einführung stochastischer Risikokapitalmodelle gearbeitet. In diese Aktivitäten ist die Gesellschaft eingebunden. Es wird -im Sinne von Solvency II -ein Internes Modell entwickelt, welches das Vermögen und die Verbindlichkeiten nach dem Fair-Value-Prinzip unter Berücksichtigung von Markteinflüssen abbildet. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird laufend weiterentwickelt und damit den jeweiligen sachlichen und gesetzlichen Erfordernissen sowie den Konzernvorgaben angepasst. Insbesondere werden zukünftige Risiken (Emerging Risks) regelmäßig in systematischer Form identifiziert, ihre Relevanz ermittelt und ihr Risikopotenzial bewertet. Das Risikomanagementsystem ist mit dem zentralen Steuerungssystem der Gesellschaft eng verzahnt. Die Bewertung der wesentlichen versicherungstechnischen Risiken, Kapitalanlagerisiken, Risiken aus dem Ausfall von Forderungen sowie operationalen und externen Risiken der Gesellschaft erfolgt regelmäßig mit Hilfe des konzernweit eingesetzten Risikokapitalmodells. Dabei werden diese Risiken systematisch analysiert und mit Risikokapital hinterlegt. Zusätzlich werden wesentliche, sich aus Zielabweichungen ergebende strategische Risiken betrachtet. Alle erfassten Risiken werden durch ein Limit- und Schwellenwertsystem überwacht und durch abgestimmte Maßnahmen gesteuert. Der Vorstand der Gesellschaft wird im Rahmen der Risikoberichterstattung vom Chief Risk Officer (CRO) regelmäßig über die aktuelle Risikosituation informiert. Bei akuten Risiken ist eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand gewährleistet. Im Kapitalanlagebereich umfasst das Risikomanagementsystem spezifische Instrumentarien zur laufenden Überwachung aktueller Risikopositionen und der Risikotragfähigkeit. Sämtliche Kapitalanlagen stehen unter ständiger Beobachtung und Analyse durch den Geschäftsbereich Kapitalanlagen und das operative Kapitalanlagecontrolling. Mit Hilfe von Szenarioanalysen und Stresstests werden die Auswirkungen von Kapitalmarktschwankungen simuliert und bei Bedarf darauf frühzeitig reagiert. Darüber hinaus stellt eine umfangreiche Berichterstattung die erforderliche Transparenz aller die Kapitalanlagen betreffenden Entwicklungen sicher. Für Handels- und Abwicklungstätigkeiten im Kapitalanlagebereich bedient sich die Gesellschaft der Dienstleistung der Talanx Asset Management GmbH. RisikoorganisationDie Aufbauorganisation im Risikomanagement bei der Gesellschaft gewährleistet eine Funktionstrennung zwischen aktiver Risikoübernahme und unabhängiger Risikoüberwachung. Zentrale Organe sind der Gesamtvorstand der Gesellschaft, die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), die Risikoverantwortlichen sowie die Interne Revision, deren Aufgabe von der Konzernrevision wahrgenommen wird. Die unabhängige Risikoüberwachung wird seit 2011 von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Talanx Deutschland AG unter Leitung des Chief Risk Officer (CRO) wahrgenommen. Dadurch wird Know-how gebündelt und eine effiziente Nutzung der Ressourcen sichergestellt. Der Gesamtvorstand trägt die nicht delegierbare Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagements in der Gesellschaft. Er legt die Risikostrategie fest und trifft hieraus abgeleitete wesentliche Risikomanagemententscheidungen. Die Unabhängige Risikocontrollingfunktion ist primär für die Identifikation, Bewertung und Analyse des Risikoprofils sowie für die Überwachung von Limiten und Maßnahmen zur Risikobegrenzung auf aggregierter Ebene zuständig. Diese Aufgabe wird durch das Risikokomitee der Talanx Deutschland AG wahrgenommen, welches vom CRO geleitet wird. Das Risikokomitee spricht Empfehlungen an den Gesamtvorstand aus. Risikoverantwortliche sind in der Regel leitende Angestellte der Gesellschaft, die für die Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken ihres Verantwortungsbereiches zuständig sind. Zudem sind sie verantwortlich für Vorschläge zur Risikominderung und für die Umsetzung geeigneter Risikomaßnahmen. Der Austausch von Erkenntnissen zwischen Risikoverantwortlichen und Unabhängiger Risikocontrollingfunktion findet im Rahmen von regelmäßigen Risikosteuerungskreisen statt. Die Interne Revision ist für die prozessunabhängige Prüfung der Geschäftsbereiche, insbesondere des Risikomanagements, verantwortlich. Die Leitung der Internen Revision ist zum Zwecke der Diskussion risikorelevanter Themen als Gast im Risikokomitee vertreten. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit einer Geschäftsorganisation, welche die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gewährleistet, ist die Gesellschaft in die Compliance-Organisation der Talanx AG eingebunden. Risiken der künftigen EntwicklungDie Risikolage der Gesellschaft wird anhand der nachfolgend beschriebenen Risikokategorien erörtert, die sich am Deutschen Rechnungslegungsstandard für die Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 5-20) orientieren. Versicherungstechnische RisikenBiometrische RisikenDas biometrische Risiko wird in ein Schwankungsrisiko sowie in ein Kumul-, Trend- und Änderungsrisiko unterschieden. Das Schwankungsrisiko ist das Risiko der zufälligen Abweichung der Häufigkeit der Leistungsfälle von den biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Das Kumulrisiko bezeichnet das gleichzeitige Auftreten vieler Schadenfälle, die durch ein Ereignis ausgelöst sind. Das Trend- und Änderungsrisiko bezeichnet das Risiko einer Fehleinschätzung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten bei der Berechnung der Prämien. Die Beurteilung des Langlebigkeitsrisikos ist für die Deckungsrückstellung in der Rentenversicherung von besonderer Bedeutung und wird demzufolge laufend beobachtet. Es werden entsprechend der Empfehlung der DAV die in den Sterbetafeln enthaltenen Sicherheitsmargen gestärkt. Diese empfohlene Stärkung der Sicherheitsmargen oder neuere Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung können zu weiteren Zuführungen zur Deckungsrückstellung führen. KostenrisikenDas Kostenrisiko resultiert aus der Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten übersteigen oder nicht rechtzeitig genug an veränderte Geschäftsvolumina angepasst werden können. Der Kostenverlauf wird durch Betriebskosten und Provisionen bestimmt, denen Kostenzuschläge in den Beiträgen gegenüberstehen. Die Beitragszuschläge sind so bemessen, dass auch eine temporäre, unvorhergesehene Kostenprogression verkraftet werden kann und Betriebskosten und Provisionen langfristig gedeckt sind. Die Produktkalkulation stützt sich auf eine tief gegliederte Kostenrechnung; eine Grenzkostenrechnung bleibt hierbei bewusst außer Ansatz. Provisionen werden nur nach Maßgabe der Prämienkalkulation und nur unter Verwendung von stringenten Stornoregelungen gewährt. ZinsgarantierisikenDie bei Vertragsabschluss von bestimmten Produkten garantierte Mindestverzinsung muss dauerhaft erwirtschaftet werden. Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass Neuanlagen in Niedrigzinsphasen möglicherweise den garantierten Zins nicht erzielen werden. Durch regelmäßig durchgeführte Analysen zum Asset-Liability-Management und zur strategischen Asset Allocation überzeugt sich die Gesellschaft, dass die erwartete Rendite ihrer Kapitalanlagen kurz-, mittel- und langfristig über der zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erforderlichen Mindestverzinsung liegt. Die Asset- und Liability-Positionen des Unternehmens werden von einem Asset-Liability-Komitee überwacht und so gesteuert, dass die Vermögensanlagen den Verbindlichkeiten und dem Risikoprofil des Unternehmens angemessen sind und die Bedeckung der Verpflichtungen jederzeit sichergestellt ist. ReserverisikenDas Reserverisiko besteht in der Gefahr einer ungenügenden Höhe an versicherungstechnischen Rückstellungen. Diese dienen der Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit aller aus den Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen des Unternehmens. Der Verantwortliche Aktuar wacht darüber, dass die für die Berechnung der Rückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen dem Änderungsrisiko Rechnung tragen. Der Verantwortliche Aktuar der Gesellschaft hat nach § 11a VAG bescheinigt, dass die bei der Bewertung der Deckungsrückstellungen verwendeten Rechnungsgrundlagen angemessene Sicherheitsspannen enthalten. Der Treuhänder der Gesellschaft hat laut § 73 VAG bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist. Das gesetzlich in § 5 Abs. 4 DeckRV und § 341f Abs. 2 HGB verankerte Verfahren zur Bildung einer Zinszusatzreserve dient der Anhebung der Sicherheitsmargen in der Deckungsrückstellung in Niedrigzinsphasen. Der für die Zinszusatzreserve maßgebliche Referenzzinssatz liegt für das Geschäftsjahr 2012 bei 3,64%. Da der höchste Rechnungszins im Bestand der Gesellschaft niedriger ist, war 2012 keine Zinszusatzreserve zu bilden. Für die Zukunft besteht jedoch das Risiko, dass ggf. Aufwand für die Zinszusatzreserve entsteht. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftRisiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern und VersicherungsnehmernDas Forderungsausfallrisiko gegenüber Versicherungsvermittlern besteht grundsätzlich in der Möglichkeit, dass im Falle von (vermehrten) Kündigungen durch Versicherungsnehmer Provisionsrückforderungen nicht in gleicher Höhe geltend gemacht werden können. Die Gesellschaft war wegen der Neugeschäfts- und Bestandsstruktur im Geschäftsjahr Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern in nur sehr geringem Umfang ausgesetzt. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber RückversicherernBeim Forderungsausfallrisiko gegenüber (Retro-)Zessionaren handelt es sich um die Möglichkeit des Ausfalls von Anteilen der Rückversicherer an versicherungstechnischen Passiva abzüglich Kreditbriefe und Rückversicherungsdepots. Da die Gesellschaft keine Rückversicherungsverträge abgeschlossen hat, besteht kein Risiko aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber (Retro-)Zessionaren. Risiken aus KapitalanlagenMarktrisikenDas Marktrisiko resultiert aus der Möglichkeit, dass nachteilige Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste hervorrufen. Es umfasst -in Einflussfaktoren zerlegt -vor allem das Zinsänderungsrisiko, das Aktienkursänderungsrisiko sowie das Währungsrisiko. Aktienkurs- und Zinsänderungsrisiken werden durch das Einhalten der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu Mischung und Streuung sowie durch darüber hinausgehende, aus internen Risikotragfähigkeitsanalysen resultierende Risikolimits begrenzt. Derzeit werden keine Aktien gehalten, sodass daraus keine Risiken entstehen. Wegen der ausschließlichen Anlage der Kapitalanlagen in Euro trägt die Gesellschaft kein Währungskursrisiko. Es wurden keine Derivate im Portfolio der PB Pensionskasse AG im Berichtsjahr eingesetzt. Strukturierte Produkte waren zum 31.12.2012 mit einem Gesamtbuchwert von 2,0 Mio. EUR im Bestand. Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr erneut im Rahmen des BaFin-Stresstests überprüft, den die Gesellschaft in allen Szenarien bestanden hat. Bonitäts-/KreditrisikenBonitätsrisiken bestehen im möglichen Wertverlust von Kapitalanlagen aufgrund des Ausfalls eines Schuldners oder einer Änderung in seiner Zahlungsfähigkeit. Dieses Risiko hat sich im Zuge der globalen Finanzmarktsituation prinzipiell erhöht. Die Gesellschaft führt regelmäßig Bonitätsprüfungen der vorhandenen Schuldner durch. Bonitätsrisiken unter Investmentgrade werden in der Regel nicht eingegangen. Zur Steuerung des Ausfall- bzw. Bonitätsrisikos werden Ratingkategorien und Sicherungsinstrumente berücksichtigt. Die Bonität der Schuldner wird laufend überwacht. Wesentlicher Anhaltspunkt für die Investitionsentscheidung durch das Portfolio-Management sind die durch externe Agenturen wie Standard & Poor's oder Moody's vergebenen Ratingklassen. Die Neuanlage ist zur Begrenzung des Bonitätsrisikos auf Wertpapiere im Investment-Grade-Bereich beschränkt. Die Bonitätsstruktur der festverzinslichen Kapitalanlagen sowie das Bonitätsrisiko auf der Basis der Szenarien des Risikomodells stellen sich bei Bewertung der Fonds auf Einzeltitelbasis wie folgt dar: Bonitätsstruktur der festverzinslichen Kapitalanlagen sowie Bonitätsrisiko auf Basis des konzernweit implementierten Risikokapitalmodells
Grundsätzlich hat die Finanzmarktkrise die Grenzen einer Modellbetrachtung unter Zuhilfenahme von Rating-Einstufungen aufgezeigt. Im Modell wird das Emittentenrisiko vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der gesetzten Parameter als beherrschbar eingestuft; in der Realität könnte der Ausfall einer Adresse ggf. gravierende Konsequenzen haben. Insofern darf sich die Risikoanalyse und -steuerung nicht allein auf die Modellbetrachtung beschränken. Diesem Aspekt wird im Asset-Liability-Committee Rechnung getragen. Zusätzlich werden als Risikosteuerungsmaßnahme Limite sowohl für Einzelemittenten wie auch für Anlageklassen eingezogen. Unsere festverzinslichen Kapitalanlagen gliedern sich nach Art der Emittenten wie folgt: Gliederung der festverzinslichen Kapitalanlagen nach Art der Emittenten
In der aktuellen Marktphase wird besonderes Augenmerk auf das Exposure bei Banken gelegt, vor allem soweit es sich um nachrangig besicherte Anleihen handelt. Zudem werden Staatsanleihen (inkl. Kommunalanleihen) und die übrigen festverzinslichen Wertpapiere aus europäischen Ländern mit überdurchschnittlich hoher Staatsverschuldung betrachtet. Grundsätzlich besteht für die Staatsanleihen und die übrigen festverzinslichen Wertpapiere der Euro-Peripherie ein erhöhtes Risiko für den Ausfall der Rückzahlung. Aufgrund der sicherheitsorientierten Anlagepolitik der Gesellschaft sind das Engagement in sogenannten GIIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien) und die daraus resultierenden Risiken überschaubar und die Auswirkungen auf die Nettoverzinsung beim teilweisen Ausfall einzelner Emittenten gering. Die Risiken sind bei der Beurteilung der Kapitalanlagen bereits berücksichtigt. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko ist das Risiko, den Zahlungsverpflichtungen -insbesondere aus Versicherungsverträgen bei nicht zeitgerechten Liquiditätszu- und -abflüssen nicht jederzeit nachkommen zu können. Jederzeit ausreichende Liquidität stellt die Gesellschaft durch die Abstimmung zwischen Kapitalanlagebestand und Versicherungsverpflichtungen sowie die Planung ihrer Zahlungsströme sicher. Operationale RisikenDas operationale Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Im Folgenden werden Risiken aus Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, Infrastrukturrisiken und Risiken in der Vertragsverwaltung erläutert. Risiken aus Änderungen gesetzlicher RahmenbedingungenAus einer Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie zum Beispiel durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2012 zur Wirksamkeit von Zillmerung und Stornoabschlägen können sich finanzielle Risiken realisieren. Hierfür hat die Gesellschaft eine Rückstellung gebildet und im vorliegenden Geschäftsbericht erläutert. Auch unabhängig von der Frage einer rechtlichen Bindungswirkung können darüber hinaus aus einzelnen Gerichtsurteilen Reputationsrisiken entstehen. Derzeit lässt sich keine Prognose darüber abgeben, ob einzelne Urteile zukünftig weitere Auswirkungen auf den Versicherungsbestand der Gesellschaft haben können. Dies wird in der Folgezeit zu überwachen sein. Die sich aus der Einführung der §§ 55c und 64a VAG zum 1. Januar 2008 und deren Konkretisierung in den MaRisk VA ergebenden Änderungen am Risikomanagementsystem wurden in den Vorjahren bereits umgesetzt und im Geschäftsjahr weiterentwickelt im Hinblick auf Solvency II. Weitere mögliche Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder gesetzliche Änderungen, insbesondere gesellschaftsrechtlicher, produktrechtlicher oder steuerlicher Natur, werden eng überwacht. Die an das SEPA-Begleitgesetz angehängten gesetzlichen Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit deutscher Lebensversicherer, darunter insbesondere die im Lagebericht erläuterte Anpassung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven, wurden zwar vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ein Scheitern dieses Gesetzgebungsvorhabens wird die vom Bundestag vorgesehene Stärkung der Risikotragfähigkeit verhindern und angesichts historisch niedriger Zinsen und dementsprechend hoher Bewertungsreserven in festverzinslichen Wertpapieren starke Belastungen der deutschen Lebensversicherer zur Folge haben. InfrastrukturrisikenDem Risiko des Ausfalls wesentlicher Teile oder des Totalausfalls der Infrastruktur wird vor allem im IT-Bereich eine hohe Bedeutung zuteil. Sicherheit im IT-Bereich wird bei der Gesellschaft durch Zugangskontrollen, Zugriffsberechtigungssysteme und Sicherungssysteme für Programme und Datenhaltung gewährleistet. Der Notfallvorsorge wird mittels eines Notfallhandbuchs, der Durchführung von Business-Impact-Analysen zur Ermittlung der Kritikalität von Geschäftsprozessen, der Einrichtung eines Krisenstabs und Notfallteams Rechnung getragen. Bei der Verbindung interner und externer Netzwerke ist eine schützende Firewall-Technik installiert, die durch einen externen Dienstleister im Hinblick auf seine Kernkompetenz betrieben und gewartet wird. Das Risiko des Ausfalls der IT-Infrastruktur wird durch regelmäßige Kontrollen, redundante Systeme, Backup- und Recovery-Verfahren und eine 7x24 h Rufbereitschaft verringert. Für den Fall des Ausfalls der Infrastruktur insgesamt liegt ein Notfallhandbuch (inkl. Business Continuity Management) vor, das ein strukturiertes und zeitnahes Wiederanlaufen des normalen Geschäftsbetriebs gewährleistet. Risiken im Vertrieb sowie in der Verwaltung der VersicherungsverträgeVertriebliche Risiken werden gerade auch im Hinblick auf den GDV-Vertriebskodex regelmäßig überwacht. Dem Risiko von Fehlentwicklungen in der Verwaltung und von dolosen Handlungen begegnet die Gesellschaft durch Regelungen und interne Kontrollen in den Fachbereichen. So unterliegen Zahlungsströme und Verpflichtungserklärungen strengen Vollmachts- und Berechtigungsregelungen. Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen, das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Entscheidungen und Stichproben bei serienhaften Geschäftsvorfällen erschweren dolose Handlungen. Darüber hinaus prüft die Interne Revision unternehmensweit Systeme, Prozesse und Einzelfälle. Sonstige wesentliche RisikenStrategische RisikenStrategische Risiken ergeben sich aus der Gefahr eines Missverhältnisses zwischen der Geschäftsstrategie und den sich ständig wandelnden Rahmenbedingungen des Unternehmensumfelds. Ursachen für ein solches Ungleichgewicht können z. B. falsche strategische Grundsatzentscheidungen oder eine inkonsequente Umsetzung der festgelegten Strategien sein. Die Gesellschaft überprüft deshalb jährlich ihre Unternehmens- und Risikostrategie und passt Prozesse und Strukturen im Bedarfsfall an. Eine Umstrukturierung des Konzerns im Bereich der deutschen Privat- und Firmenversicherung wurde im Geschäftsjahr fortgesetzt. Durch den hieraus resultierenden Anpassungsbedarf können sich für die Gesellschaft gewisse Betriebsrisiken sowie anfängliche Kostenrisiken ergeben. Risiken aus der Auslagerung von VerwaltungstätigkeitenDie Gesellschaft ließ im Berichtsjahr Verwaltungstätigkeiten durch andere Gesellschaften ausführen, so z. B.:
Seit 2009 lässt die Gesellschaft außerdem wesentliche Verwaltungstätigkeiten durch die Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH (vormals Proactiv Servicegesellschaft mbH), Hilden, ausführen. Alle genannten Firmen zeichnen sich durch einen vertraglich zugesicherten Sicherheitsstandard aus, der ständigen Kontrollen vonseiten der Gesellschaft und einem regelmäßigen Verbesserungsprozess unterliegt. Bei den geschlossenen Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträgen wurden die Anforderungen der MaRisk VA beachtet. PrognoseberichtUnsere nachstehenden Ausführungen stützen sich auf fundierte Experteneinschätzungen Dritter sowie auf die von uns als schlüssig erachteten Planungen und Prognosen; dennoch handelt es sich um unsere subjektive Einschätzung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen Entwicklungen von der hier wiedergegebenen erwarteten Entwicklung abweichen werden. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie Konjunktur in der Eurozone wird weiterhin von der Staatsschuldenkrise bestimmt werden. Die bislang nur verbal angekündigte Intervention der EZB zeigte an den Kapitalmärkten eine positive Wirkung und sorgte nicht zuletzt auch in der öffentlichen Wahrnehmung für eine Entspannung. Entscheidend für den weiteren Verlauf der Krise wird sein, inwiefern erste strukturelle Erfolgsmeldungen aus den kriselnden Euroländern die zuletzt aufhellende Wahrnehmung untermauern können. Wir sehen in Europa allenfalls vorsichtige Stabilisierungstendenzen, die sich im aktuellen Jahr verfestigen könnten. Die zuletzt verbesserten US-Daten sind sicherlich gute Nachrichten für die globale Konjunktur. Allerdings wird auch in den USA eine Haushaltskonsolidierung immer dringlicher, was sich in den zähen Verhandlungen über die Fiskalklippe zum Jahreswechsel zeigte. Weil sich in den USA Aufwärtstendenzen abzeichnen, könnten die Vereinigten Staaten 2013 einmal mehr zur Haupttriebfeder der globalen Wirtschaft werden. Das globale Konjunkturumfeld könnte durch die Entwicklung in den Schwellenländern gestützt werden, wo die wirtschaftliche Entwicklung, allen voran in China, weiter an Momentum gewinnen dürfte. Die anhaltend sehr expansive Geldpolitik wird unserer Einschätzung nach nicht zu einem deutlichen Anstieg der Inflationsraten im aktuellen Jahr führen, da die durch die Zentralbanken induzierte Liquidität bislang noch nicht in die Realwirtschaft dringt. Inflationsgefahren werden nur dann drängend, wenn auch die Konjunktur deutlich an Fahrt gewinnt. KapitalmärkteAuch wenn sich die Marktstimmung zum Jahresende mit einer Art "positiver Skepsis" beschreiben lässt, ist eine nachhaltige Stabilisierung der allgemeinen Risikosituation weiter unsicher. Die abgeschwächten Liquiditätsrichtlinien nach Basel 3 entlasten zwar die Banken vom Handlungsdruck, außerdem trifft ein nachlassender Refinanzierungsbedarf der Banken und Unternehmen auf einen weiter hohen Anlage- und Renditebedarf der Investoren. Allerdings bleiben die strukturellen Probleme der Euroschuldenkrise bestehen. Störfeuer sind von diversen Seiten denkbar, zum Beispiel durch unerwartete Entscheidungen von Ratingagenturen oder der Politik. Wir erwarten daher, dass Renditen und Risikoaufschläge volatil bleiben und die Zinsen sich vorerst weiter auf niedrigem Niveau bewegen. Die EZB positioniert sich mit Blick auf anstehende Zinsentscheidungen vorerst abwartend. Wir erwarten eine Leitzinssenkung auf 0,5 %, voraussichtlich jedoch erst im zweiten Quartal 2013. Die USA haben sich gewissermaßen darauf festgelegt, die Leitzinsen in den nächsten zwei Jahren auf dem derzeit niedrigen Niveau zu belassen. Die Diskussion über eine vorzeitige Reduzierung der Maßnahmen der Fed wurde zuletzt intensiviert, und weitere Maßnahmen werden verstärkt an die Entwicklung des Arbeitsmarktes geknüpft. Wir erwarten, dass die europäische Schuldenkrise für die Aktienmärkte weiter ein Belastungsfaktor bleibt. Allerdings wird sich unserer aktuellen Einschätzung nach die liquiditätsgetriebene Entwicklung im Berichtsjahr auch 2013 fortsetzen, solange EZB-Kredite unbegrenzt erhältlich sind und auch die Fed äußerst expansiv agiert. Das wird unseres Erachtens noch einige Zeit der Fall sein. Unterstützend sind zudem eine nach wie vor historisch nicht überteuerte fundamentale Bewertung der Märkte, insbesondere für den europäischen Markt, und die relativ zu den Bondmärkten unverändert attraktive Dividendenrendite. Auch lassen sich nach deutlichen Abwärtsrevisionen in den vergangenen Monaten erste Tendenzen zur Stabilisierung der Gewinnerwartungen speziell in der Eurozone erkennen. Wir gehen zurzeit davon aus, dass sich diese Tendenzen in den kommenden Monaten weiter verfestigen und dem Gewinnwachstum damit die Trendumkehr gelingt. Insgesamt überwiegen nach unserer Einschätzung vor allem für den europäischen Aktienmarkt zunehmend die positiven Signale. Gleichwohl bleiben abrupte Rückgänge nach kurzfristigen Liquiditätshaussen bestehen, solange Kursgewinne nicht durch ein sich wieder stabilisierendes globales makroökonomisches Bild untermauert werden. Künftige BranchensituationAngesichts der bereits seit längerem bestehenden und auch 2013 andauernden konjunkturellen Risikofaktoren sind Prognosen generell mit einem Vorbehalt behaftet. Allerdings hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft unter den herrschenden Umfeldbedingungen bisher stabil gezeigt, und dies sollte sich mit Blick auf die kommenden zwei Jahre nicht grundlegend ändern. Unter der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verschlechtern, sollte die Versicherungswirtschaft 2013 ein Beitragswachstum etwa in der Größenordnung wie im Berichtsjahr erreichen. Die Nachfragebasis für die Angebote der Versicherungswirtschaft ist laut Aussagen des GDV grundsätzlich stabil, auch wenn es einige Faktoren gibt, die nachfragedämpfend wirken. Grundlegende Herausforderungen für die Versicherungsbranche insgesamt ergeben sich aus der Intensivierung des Wettbewerbs, der Veränderung regulatorischer Rahmenbedingungen, zunehmend differenzierteren Kundengruppen und dem demografischen Wandel. Dass die Branche diesen Herausforderungen begegnet, dürfte sich auch zukünftig in der Verschiebung von Marktpositionen einzelner Anbieter, Veränderungen auf Produktebene sowie in einer zunehmenden Vielfalt bei Vertriebsstrukturen zeigen. VersicherungswirtschaftIn der Lebensversicherung ist davon auszugehen, dass die Geschäftsentwicklung auch zukünftig von schwierigen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Es ist zwar derzeit anzunehmen, dass sich die wirtschaftliche Situation der privaten Haushalte 2013, ausgehend von der Lage am Arbeitsmarkt und der Entwicklung der verfügbaren Einkommen, verhalten positiv weiterentwickeln wird. Andererseits wirken im kommenden Jahr aber nachfragedämpfende Einflussfaktoren. Hier ist die bereits seit längerem zu beobachtende Unsicherheit und Zurückhaltung der Bevölkerung gegenüber längerfristigen Geldanlagen zu nennen. Diese Vorsichtshaltung wurde durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Eurokrise noch verstärkt und steht einer stärkeren Ausweitung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge entgegen. Eine ernste Herausforderung für Lebensversicherer bleibt darüber hinaus das fortdauernde Niedrigzinsumfeld, das sich negativ auf die Gesamtverzinsung auswirkt und dessen Ende weiterhin nicht in Sicht ist. Die deutsche Lebensversicherungsbranche verfügt über eine solide Kapitalisierung und entsprechende Reserven und hat zudem die Restlaufzeit ihrer Kapitalanlagen frühzeitig ausgeweitet auf inzwischen über zehn Jahre. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte sie in der Lage sein, das niedrige Zinsniveau gegebenenfalls noch für einige Jahre zu verkraften. Chancen aus der Entwicklung der RahmenbedingungenDemografischer Wandel in DeutschlandAusgelöst durch den demografischen Wandel, ist gegenwärtig die Entstehung von zwei Märkten mit hohem Entwicklungspotenzial zu beobachten: zum einen der Markt für Produkte für Senioren und zum anderen der für junge Kunden, die durch die abnehmenden Leistungen des Sozialsystems stärker eigenständig vorsorgen müssen. Schon heute ist festzustellen, dass Senioren nicht mehr mit dem "klassischen Rentner" der Vergangenheit gleichzusetzen sind. Dies zeigt sich nicht nur in der steigenden Inanspruchnahme von Serviceleistungen, für die eine hohe Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft besteht. Der Wandel wird vor allem darin deutlich, dass diese Kundengruppe zunehmend aktiver ist und sich damit mehr mit absicherungsbedürftigen Risiken als die vorherigen Generationen auseinandersetzt. Für die Anbieterseite ist somit nicht genug damit getan, bestehende Produkte um Assistance-Leistungen zu erweitern, sondern es müssen neue Produkte konzipiert werden, um die neu entstehenden Bedürfnisse abzudecken. Beispiele hierfür sind Produkte für den Zweitwohnsitz und intensive Reisetätigkeit im Ausland, für sportliche Aktivitäten bis ins hohe Alter und die Vermögensweitergabe an die Erben. Gleichzeitig tritt das Thema der finanziellen Absicherung im Alter stärker ins Bewusstsein der jungen Kunden. Durch (staatlich geförderte) private Vorsorgeprodukte und attraktive Angebote der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann dieses Potenzial bearbeitet werden. Gegenwärtig wird für diese Kundengruppe von einem Trend der verstärkten Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten, die eine höhere Flexibilität in der Spar- und der Entsparphase aufweisen, ausgegangen. Die Lebensversicherungsgesellschaften im Konzern könnten durch ihre umfassende Produktpalette mit innovativen Produkten sowie mit ihrer vertrieblichen Aufstellung überdurchschnittlich im Markt der Senioren und der jungen Kunden profitieren. FinanzmarktstabilitätDurch die Turbulenzen auf den Finanzmärkten ist das Vertrauen der Kunden in Banken erheblich beeinträchtigt worden. Auch bei den Versicherungsnehmern besteht vor dem Hintergrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus sowie der Volatilität an den Aktienmärkten ein hoher Grad an Verunsicherung. Dieses gesamtwirtschaftliche Umfeld bietet aber auch Chancen für Versicherungsunternehmen, innovative Produkte zu entwickeln, die auf diese neuen Gegebenheiten ausgerichtet sind. In Europa, den USA und Asien hatten sich vermehrt Lebensversicherer auf den Absatz moderner, flexibler und an die Aktienmarktentwicklung gebundener Produkte konzentriert. Die klassische deutsche Lebensversicherung, bei der Garantien für die gesamte Laufzeit gegeben werden, steht auf dem Prüfstand. Aufsichts- und bilanzrechtliche ÄnderungenDie gesamte Versicherungswirtschaft sieht sich vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden und teilweise bereits eingetretenen aufsichtsrechtlichen Neuerungen weitreichenden Veränderungen ausgesetzt, insbesondere im Rahmen von IFRS, Solvency II und einer Flut diesbezüglicher europäischer und deutscher Umsetzungsvorschriften. Die bilanz- und aufsichtsrechtlichen Änderungen verfolgen wir eng und haben die damit verbundenen erhöhten Anforderungen identifiziert und Maßnahmen eingeleitet. Dies bietet uns gleichzeitig die Chance, unser Risikomanagement entsprechend weiterzuentwickeln und damit den zukünftig komplexeren und umfangreicheren Vorgaben gerecht zu werden. Zur Bewertung von Risikokategorien sowie der gesamten Risikoposition des Konzerns wird derzeit ein internes, Solvency-II-gerechtes stochastisches Risikokapitalmodell implementiert und weiterentwickelt, das die Talanx-weite Verwendung von internen Modellen ermöglicht und sich in der Vorantragsphase bei der BaFin befindet. BancassuranceDer Vertrieb von Versicherungsprodukten über den Bankschalter hat sich in den vergangenen Jahren unter der Bezeichnung Bancassurance etabliert. Im Talanx-Konzern ist die Bancassurance ein Erfolgsfaktor mit großen Zukunftschancen. Basis des Erfolgs ist das spezielle Geschäftsmodell, bei dem das Versicherungsgeschäft vollständig in die Strukturen des Bankpartners integriert ist. Die Versicherungsgesellschaften übernehmen die Entwicklung der Versicherungsprodukte - Bank, Sparkasse oder Post stellen im Gegenzug vielfältige Vertriebskanäle zur Verfügung. Im Talanx-Konzern ist der Vertriebsweg Bancassurance nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in Ungarn, der Türkei und in Russland etabliert. Durch den Zukauf der TU Europa- und der WARTA-Gruppe konnten weitere Bancassurance-Vertriebswege in Polen hinzugewonnen werden. Die Nutzung des Modells auch im Ausland wird unserer Ansicht nach grundsätzlich ein profitables Wachstum mit Ausrichtung auf europäische Märkte unterstützen. Der Erfolg des Talanx-Bancassurance-Modells beruht bei den bisherigen Konzerngesellschaften im Wesentlichen auf drei Kernfaktoren: zum Ersten werden mit dem Partner langfristige exklusive Kooperationsverträge -mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren -geschlossen. Dabei werden die Versicherungsprodukte über die Vertriebskanäle des Kooperationspartners verkauft; zum Zweiten auf der höchstmöglichen Integration bei exzellenter Produkt- und Servicequalität: Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Partners. Die Versicherungsunternehmen entwickeln exklusive und maßgeschneiderte Produkte für die Kundensegmente der Bank und sind dabei vollständig in den jeweiligen Marktauftritt eingegliedert. Die Integration in die IT-Systeme der Partner erleichtert zudem die ganzheitliche Beratung beim Verkauf von Bank- und Versicherungsprodukten. Und zum Dritten beruht der Erfolg auf der maßgeschneiderten Vertriebsunterstützung des Partners: Die Vertriebsmitarbeiter der Bank erhalten ein individuelles Training und eine exklusive Betreuung durch Vertriebscoachs der Versicherungsgesellschaften. Dabei werden Produktfachwissen und Verkaufsansätze vermittelt. Zudem stellen die Versicherungsgesellschaften leicht verständliche und unterstützende Verkaufsmaterialien zur Verfügung. Entwicklung der PB Pensionskasse AGDie PB Pensionskasse AG war maßgeblich geprägt durch das Konsortialgeschäft aus dem MetallRente-Konsortium. Der Verkauf dieses Teilbestands diente der Fokussierung gemäß der beabsichtigten Unternehmensausrichtung. Derzeit wird geprüft, ob der verbleibende eigenvermittelte Bestand auf eine andere Pensionskasse im Konzern übertragen werden kann.
Hilden, 27. Februar 2013 Der Vorstand Silke Fuchs Fabian von Löbbecke Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2012 (Anlage 1 zum Lagebericht)
Bewegung des Bestandes an Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2012 (Anlage 2 zum Lagebericht)
Versicherungsarten (Anlage 3 zum Lagebericht)Die Produktpalette der PB Pensionskasse AG umfasste im Berichtsjahr: Rentenversicherung
Zusatzversicherung
Jahresabschluss.Bilanz zum 31.12.2012Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Köln, den 20. Februar 2013 Der Treuhänder Walter Schmidt Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG in Verbindung mit § 118b Abs. 5 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 13. Januar 2012, Gesch.-Z VA 14-15500-2275-2010/0002 (2012/0018637), genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Köln, den 20. Februar 2013 Die verantwortliche Aktuarin Sabine Herde Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012
Anmerkung: Aufwandsposten sind zusätzlich mit einem Minuszeichen vor dem entsprechenden Betrag gekennzeichnet.
Anmerkung: Aufwandsposten sind zusätzlich mit einem Minuszeichen vor dem entsprechenden Betrag gekennzeichnet. AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aufgestellt. Aktiva Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Marktwerten bewertet. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Zeitwertermittlung der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Freiverkehrswertes gem. § 56 RechVersV. Dabei handelt es sich bei den an der Börse notierten Kapitalanlagen um den Börsenkurswert am Abschlussstichtag bzw. um die im Folgenden näher beschriebenen Verfahren: Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt dabei für Aktien und Aktienfonds mittels eines Ertragswertverfahrens je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen oder der darüber liegenden Marktwerte. Sofern der EPS-Wert über 120 % des Marktwertes liegt, erfolgt eine Deckelung bei diesen 120 %. Dabei werden bei Bedarf zusätzliche pauschale Abschläge vorgenommen. Für Renten und Rentenfonds erfolgt die Ermittlung auf Basis eines Nominalwertverfahrens, das auf dem Ansatz des bei Endfälligkeit zu erwartenden Nominalwertes beruht, sofern keine bonitätsbedingten Anpassungen vorzunehmen sind. Für gemischte Fonds erfolgt die Ermittlung separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den oben genannten Verfahren. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschulden, übrige Ausleihungen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden gem. § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dabei werden die Kapitalanlagen bei Erwerb mit dem Kaufkurs angesetzt und der Unterschiedsbetrag zum Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Im Rahmen des Wertaufholungsgebots gem. § 253 Abs. 5 HGB werden auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren abgeschrieben wurden, Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungswerte oder auf einen niedrigeren Verkehrs- oder Börsenwert vorgenommen, wenn die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen sind und eine Werterholung eingetreten ist. Die Zuschreibungen werden erfolgswirksam vereinnahmt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert bilanziert. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer werden mit den Nominalwerten, vermindert um Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Ermittlung erfolgt nach den gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegten Methoden. Alle übrigen Aktivposten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Passiva Die Deckungsrückstellung für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG in Verbindung mit § 118 b Abs. 5 Satz 2 VAG wird nach den genehmigten geltenden Geschäftsplänen berechnet. Die Deckungsrückstellung für den Neubestand wird unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet. Die Deckungsrückstellung wird für jede Versicherung einzeln gerechnet und unter Berücksichtigung des Beginnmonats auf den Bilanztermin abgegrenzt. Die Deckungsrückstellung der Verträge der Pensionskasse, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (Fondsgebundene Rentenversicherungen), errechnet sich nach der retrospektiven Methode aus den vorhandenen Anteileinheiten der einzelnen Versicherungen, die am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet werden. Alle Leistungen der Versicherungsverträge sind dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt worden. Die vertraglichen Leistungen umfassen dabei auch garantierte Rückkaufwerte, beitragsfreie Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten für beitragsfreie Versicherungsjahre sowie solche Gewinnanteile, auf die die Versicherungsnehmer bereits einen Anspruch haben (ausgenommen verzinslich angesammelte Gewinnanteile). Die Deckungsrückstellungen sind mit Ausnahme der Deckungsrückstellung für die fondsgebundene Rentenversicherung, bei denen die retrospektive Methode angewandt wird, nach der prospektiven Methode mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten einzelvertraglich berechnet worden. Für alle übrigen Verträge und Vertragsbestandteile wurde die Deckungsrückstellung in Höhe der zugehörigen Kapitalanlagen angesetzt. Von der Deckungsrückstellung entfallen 86,4 % auf Verträge mit Rechnungszins 3,25 %, 11,0 % auf Verträge mit Rechnungszins 2,75 % und 2,6 % auf Verträge mit Rechnungszins 2,25 %. Erläuterung der Rechnungsgrundlagen für das eigenvermittelte GeschäftRechnungsgrundlage für Rentenversicherungen
Die laufende Überprüfung der Entwicklung des Sterblichkeitstrends durch die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat ergeben, dass die Sterbetafel DAV 2004 R-Bestand zum 31. Dezember 2011 nicht mehr angemessene Sicherheitsmargen enthält und eine Reservestärkung in Höhe von sieben Zwanzigstel der Differenz der nach DAV 2004 R-B20 und DAV 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellungen erforderlich ist. Die PB Pensionskasse AG ist den Vorschlägen der DAV gefolgt und hat die Deckungsrückstellungen von vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen, aufgeschobenen Rentenversicherungen entsprechend angepasst.
Rechnungsgrundlagen für sonstige Versicherungen
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wird für die in Frage kommenden Versicherungen einzeln ermittelt. Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsleistungen werden in steuerlich zulässiger Höhe berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen werden nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Bewertung mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und soweit die erwarteten Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Passive Steuerlatenzen bestehen zum 31. Dezember 2012 nicht. Aktive Steuerlatenzen aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Grundsätze für Abschreibungen und für Bewertung sowie aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Grundsätze der Rückstellungsbewertung werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und einem Gewerbesteuersatz von 14,00 %. Die effektive Steuerquote liegt aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen unter der nominellen Steuerquote. Alle übrigen Passivposten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Hinweis:Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des Abschlusses, werden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang in Tausend Euro aufgestellt. Die einzelnen Posten, Zwischen- und Endsummen werden kaufmännisch gerundet. Die Addition der Einzelwerte kann daher von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen. Erläuterungen zur Bilanz - AktivaEntwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2012
Zu A. KapitalanlagenErmittlung der Zeitwerte der KapitalanlagenDie Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen, der Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie der übrigen Ausleihungen wird mit Hilfe von produkt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt. Bei den verwendeten Spreadaufschlägen werden spezielle Ausgestaltungen wie zum Beispiel Einlagensicherung, Gewährträgerhaftung oder Nachrangigkeit berücksichtigt. Die Zeitwertermittlung bei Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheinforderungen beruht auf eigenen Berechnungen der Gesellschaft nach finanzmathematischen Methoden. Die Bewertung der übrigen Kapitalanlagen richtet sich grundsätzlich nach den Börsenkursen bzw. Rücknahmepreisen zum Bilanzstichtag. Soweit diese in Einzelfällen nicht verfügbar waren, werden Renditekurse herangezogen. Kapitalanlagen
Bei den zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen lagen die Zeitwerte zum Abschlussstichtag durchweg über den Buchwerten. Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Zu C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten
Erläuterungen zur Bilanz - PassivaZu A.I. Gezeichnetes KapitalDas als "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesene Grundkapital beträgt 5.000 (5.000) TEUR, ist eingeteilt in 5.000 Stammaktien a 1.000 EUR und zu 26 % (= 1.300 TEUR) eingezahlt. Die ausstehenden Einlagen von 3.700 TEUR sind nicht eingefordert. Zu A.III. gesetzliche Rücklage
Zu B.IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB)
Zusammensetzung der RfB
Der Schlussüberschussanteilfonds in den Posten e) bis g), wird gemäß § 28 RechVersV (Grundsätze der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) berechnet. Der Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Gewinnrenten zurück gestellt wird, wird für nicht garantierte Gewinnrenten aus der Differenz der Leistungsbarwerte mit Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung sowie der garantierten Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung in der Rentenbezugszeit ermittelt. Der Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, enthält Mittel für noch nicht fällige summenabhängige und zinsabhängige Schlussüberschüsse. Für den regulierten und den deregulierten Bestand wird der Schlussüberschussanteilfonds des summenabhängigen Schlussüberschusses nach dem für den regulierten Bestand festgelegten Verfahren berechnet. Dabei wird die Berechnung in der Weise durchgeführt, dass der für den Rentenübergang vorgesehene Schlussüberschussanteil mit dem Verhältnis von abgelaufener Versicherungsdauer zu gesamter Aufschubzeit bewertet und mit einem Zinssatz von 3,2 % diskontiert wird. Für den zinsabhängigen Schlussüberschuss des regulierten und des deregulierten Bestandes wird der Schlussüberschussanteilfonds als verzinster Stand der Schlussüberschussanteile gemäß der aktuellen Überschussdeklaration berechnet. Zu D. Andere Rückstellungen
Zu E.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern enthalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 65 (46) TEUR. Zu E.II. Sonstige VerbindlichkeitenVon diesen Verbindlichkeiten haben 0 (0) TEUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZu I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft
Zu I.3. Erträge aus Kapitalanlagen
Davon entfallen auf Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen laufende Kapitalerträge in Höhe von 1 (0) TEUR. Zu I.9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
Zu. I.10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Davon entfallen auf Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 0 (0) TEUR. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen beinhalten im Berichtsjahr im Wesentlichen an den Käufer des Bestandes "Metallrente Pensionskasse" vergütete Bewertungsreserven aus Kapitalanlageübertragungen. Zu II.1. Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen den Veräußerungserlös für die Übertragung des Bestandes "Metallrente Pensionskasse". Sonstige AngabenSonstige finanzielle VerpflichtungenDie PB Pensionskasse AG ist gemäß § 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds kann Sonderbeiträge in Höhe von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 145 TEUR. Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an die Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 1.322 TEUR. HaftungsverhältnisseZum Stichtag bestehen finanzielle Risiken in Höhe von 14 TEUR aus Haftungsfreistellungserklärungen, die die Gesellschaft gegenüber Arbeitgebern im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungsvereinbarungen abgegeben hat, die gezillmerte Tarife vorsehen. Beteiligungen an unserer GesellschaftDie Talanx Deutschland Bancassurance GmbH, Hilden, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Postbank Pensionskasse AG, Hilden, (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Postbank Pensionskasse AG, Hilden, (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört. KonzernabschlussDie Gesellschaft ist Konzerngesellschaft des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Hannover, sowie der Talanx AG, Hannover. Der HDI (Mutterunternehmen des HDI-Konzerns) stellt nach § 341 i HGB einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Für die Talanx AG als Mutterunternehmen des Talanx-Konzerns ergibt sich daneben die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses aus § 290 HGB, welcher auf der Grundlage von § 315 a Absatz 1 HGB gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt wird. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. OrganeUnsere Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sind auf den Seiten 4 und 5 aufgeführt. OrganbezügeDie Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit in unserer Gesellschaft betrugen 18 TEUR. Sofern sie auch Organe anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns sind, erhielten die Vorstandsmitglieder darüber hinaus Bezüge für ihre Tätigkeit in diesen Gesellschaften. Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr keine Bezüge. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die PB Pensionskasse AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.857 TEUR. Der Bilanzgewinn in Höhe von 6.514 TEUR wird vollständig an die Alleinaktionärin Talanx Deutschland Bancassurance GmbH ausgeschüttet.
Hilden, 22. Februar 2013 Der Vorstand Silke Fuchs Fabian von Löbbecke Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der PB Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hilden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PB Pensionskasse Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 6. März 2013 KPMG
AG
Rainer Husch, Wirtschaftsprüfer Alexander Kulms, Wirtschaftsprüfer Vorschlag für die Überschussdeklaration 2013 der PB Pensionskasse AG.ALLGEMEINESZur Erfüllung der dauernden Verpflichtungen aus den langjährigen Versicherungsverträgen werden die Beiträge in der Pensionskasse vorsichtig kalkuliert. Normalerweise entstehen aufgrund dieser vorsichtigen Kalkulation Überschüsse. Die Höhe der Überschüsse kann sich unterschiedlich entwickeln, weil sie vom Sterblichkeitsverlauf, der wirtschaftlichen Gesamtsituation und von der allgemeinen Kostenentwicklung abhängig ist. Die Überschüsse werden den einzelnen Versicherungsnehmern nach den vom Verantwortlichen Aktuar vorgeschlagenen Verteilungsplänen rückerstattet. Dies geschieht teils durch direkte Gutschrift aus dem Überschuss des laufenden Geschäftsjahres, soweit eine Direktgutschrift deklariert wurde, teils durch Zuteilung aus der für die Beitragsrückerstattung gebildeten Rückstellung. Für das Geschäftsjahr 2013 wurde keine Direktgutschrift deklariert. Abweichende Vorjahreswerte sind zum Vergleich in Klammern angegeben. 1 RENTENVERSICHERUNGEN1.1 Bestandsgruppe K1.1.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)1.1.1.1 Laufende ÜberschussbeteiligungGrundüberschussVersicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:
Zinsüberschuss
1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
1.1.1.2 SchlussüberschussbeteiligungDie nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden. Zinsabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. Summenabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.
zuzüglich
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. 1.1.2 Im Rentenbezug1.1.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1.1.2.2 Überschusssystem Steigende GewinnrenteDie Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres. Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente
1) bei der Festlegung der jährlichen
Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
1.1.2.3 Sonstige ÜberschusssystemeAnsammlung oder Kombi-RenteLaufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1) soweit die Rechnungszins für die
Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
3) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlussüberschussbeteiligungZinsabhängiger SchlussüberschussBei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
1.2 Abrechnungsverbände C (Tarif BPR1C) und K1.2.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)1.2.1.1 Laufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) Auf die Altersrente entfallende
Deckungskapital am Ende des abgelaufenen
Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins um ein Jahr
abgezinst
Rentenüberschuss
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
1.2.1.2 SchlussüberschussbeteiligungDie nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.Zinsabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. Summenabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.
zuzüglich
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. 1.2.2 Im Rentenbezug1.2.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1.2.2.2 Überschusssystem Steigende GewinnrenteDie Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres. Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente
1) bei der Festlegung der jährlichen
Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
1.2.2.3 Sonstige ÜberschusssystemeAnsammlung oder Kombi-RenteLaufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1) soweit die Rechnungszins für die
Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlussüberschussbeteiligungZinsabhängiger SchlussüberschussBei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
2 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN2.1 Bestandsgruppe F2.1.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)2.1.1.1 Laufende ÜberschussbeteiligungGrundüberschussVersicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:
Zinsüberschuss
1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
Fondsüberschuss
1) fondsgebundenes Deckungskapital am Ende des
abgelaufenen Versicherungsjahres
Die Überschusssätze sind in der Anlage Fondsüberschüsse aufgelistet.AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
2.1.1.2 SchlussüberschussbeteiligungDie nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden. Zinsabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. Summenabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.
zuzüglich
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. 2.1.2 Im Rentenbezug2.1.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
2.1.2.2 Überschusssystem Steigende GewinnrenteDie Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres. Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente
1) bei der Festlegung der jährlichen
Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2.1.2.3 Sonstige ÜberschusssystemeAnsammlung oder Kombi-RenteLaufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1) soweit die Rechnungszins für die
Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
3) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlussüberschussbeteiligungZinsabhängiger SchlussüberschussBei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
2.2 Abrechnungsverband F2.2.1 Vor Rentenbeginn (Aufschubzeit)2.2.1.1 Laufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) Konventionelles Deckungskapital zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
2.2.1.2 SchlussüberschussbeteiligungDie nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse und die Nachdividende sind nur für den Deklarationszeitraum festgelegt und können für spätere Zuteilungstermine neu deklariert werden.Zinsabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge einen zusätzlichen Zinsüberschuss, der als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl.deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt wird. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. Summenabhängiger SchlussüberschussBei Erreichen des Rentenbeginns erhalten Verträge mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung einen summenabhängigen Schlussüberschuss, der für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt wird.
zuzüglich
Bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung durch Tod oder Kündigung wird ein Schlussüberschussanteil in verminderter Höhe fällig. 2.2.2 Im Rentenbezug2.2.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
2.2.2.2 Überschusssystem Steigende GewinnrenteDie Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl. der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung und ist nur für das im Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr garantiert.Die Darstellung der Überschusssätze für die anfängliche jährliche Gewinnrente erfolgt für monatliche Rentenzahlweise. Bei viertel- und halbjährlicher Rentenzahlweise ist der Überschusssatz um 0%-Punkte (0,1%-Punkte), bei jährlicher Rentenzahlweise um 0%-Punkte (0,2%-Punkte) niedriger. Die Bemessungsgröße ist das jeweilige zum Rentenbeginn vorhandene Deckungskapital. Die Bemessungsgröße für die jährliche Steigerung der Gewinnrente ist die jeweilige gesamte Vorjahresrente; die Wartezeit beträgt ein Jahr. Zuteilungszeitpunkt ist für beide Komponenten der Beginn des Versicherungsjahres. Anfängliche jährliche Gewinnrente und jährliche Steigerung der Gewinnrente
1) bei der Festlegung der jährlichen
Steigerung der Gewinnrente wurde ein zusätzlicher
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt
2.2.2.3 Sonstige ÜberschusssystemeAnsammlung oder Kombi-RenteLaufende ÜberschussbeteiligungZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,35 % (0,5 %) als
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Rentenüberschuss
1) soweit die Rechnungszins für die
Berechnung des Deckungskapitals 2,75 % beträgt
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlussüberschussbeteiligungZinsabhängiger SchlussüberschussBei Tod des Versicherten wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss als Differenz zwischen den Werten bei Hochrechnung des Vertrags mit einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten deklarierten Gesamtzins (Rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die sich bei Hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. Der zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss bzw. der Ansammlungszins.
3 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGEN3.1 Bestandsgruppe BUZ3.1.1 In der AnwartschaftszeitGrundüberschussVersicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:
ZinsüberschussBeitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschuss.
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlusszahlungBei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit kann eine Schlusszahlung fällig werden, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war.
3.1.2 Im Rentenbezug3.1.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung
an den Bewertungsreserven
3.1.2.2 Überschusssystem Direktdeklaration RentensteigerungJährliche Rentensteigerung (Barrente)
3.2 Abrechnungsverbände C (Tarif BPR1C) und BUZ3.2.1 In der AnwartschaftszeitGrundüberschussVersicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten einen Grundüberschuss in Höhe von:
ZinsüberschussBeitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschuss.
AnsammlungszinsSofern ein Ansammlungsguthaben existiert, findet nachfolgender Ansammlungszins Anwendung.
1) Ansammlungsguthaben zu Beginn des
abgelaufenen Versicherungsjahres
SchlusszahlungBei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit kann eine Schlusszahlung fällig werden, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war.
3.2.2 Im Rentenbezug3.2.2.1 Überschusssystem BonusrenteZinsüberschuss
1) enthält einen zusätzlichen
Zinsüberschuss in Höhe von 0,2 % als Beteiligung
an den Bewertungsreserven
3.2.2.2 Überschusssystem Direktdeklaration RentensteigerungJährliche Rentensteigerung (Barrente)
4 ANLAGE Fondsüberschüsse
1) fondsgebundenes Deckungskapital am Ende des
abgelaufenen Versicherungsjahres
4.1 Fondsüberschuss
5 ANLAGE Schlussüberschussbeteiligung bei vorzeitiger VertragsbeendigungBei vorzeitiger Beendigung der Versicherung innerhalb des Deklarationszeitraumes durch Tod des Versicherten oder im Rückkaufsfall wird eine anteilige Leistung auf die Schlussüberschussanteile fällig, wenn bereits ein laufender Überschussanteil zu gewähren war. Bei Rückkauf wird eine Leistung aus den Schlussüberschussanteilen erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Drittel der Dauer zwischen Versicherungsbeginn und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn, höchstens jedoch von 10 Jahren, fällig. Bei Kündigung in den letzten fünf Jahren vor dem Ende der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 60 Jahren, bzw. in den Gewinnverbänden 4 der Bestandsgruppen K oder F von 62 Jahren, erreicht hat, oder bei Kündigung infolge eines Arbeitgeberwechsels oder infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird aus der Schlussüberschussbeteiligung die gleiche Leistung gezahlt wie in einem Leistungsfall bei Tod. Als Leistung aus den Schlussüberschussanteilen wird bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung ein nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen bestimmter anteiliger Zeitwert aus den Schlussüberschussanteilen gewährt. Dabei richtet sich der maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf der Wartezeit zurückgelegten Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und der bereits bezahlten Beitragssumme. 6 ANLAGE Beteiligung an den BewertungsreservenDie Kapitalanlage der PB Pensionskasse AG ist zu unterscheiden nach Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer (Anlagen aus fondsgebundenen Versicherungsverträgen oder fondsgebundenen Vertragsteilen) und nach konventionellen Kapitalanlagen (Anlagen aus konventionellen, d.h. nicht fondsgebundenen, Versicherungsverträgen oder konventionellen, d.h. nicht fondsgebundenen, Vertragsteilen). Bei den Kapitalanlagen aus den fondsgebundenen Verträgen oder Vertragsteilen wird mit dem aktuellen Kurswert bilanziert, so dass keine Bewertungsreserven entstehen können. Bei den konventionellen Kapitalanlagen entstehen aufgrund der Bewertungsvorschriften Bewertungsreserven bzw. Bewertungslasten. An dem Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten, insoweit der Saldo positiv ist, werden die Versicherungsnehmer verursachungsorientiert beteiligt. Die Grundsätze dieses Beteiligungsverfahrens sind im Folgenden dargestellt. Im Folgenden wird der Begriff Bewertungsreserve synonym zu "positiver Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten" verwendet. 6.1 Anspruchberechtigte Verträge und TarifeEine Beteiligung an Bewertungsreserven nach § 153 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten alle Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Überschussanteilen gebildetes Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten. Fremd geführte Verträge erhalten eine Beteiligung an den Bewertungsreserven nach dem Verfahren der federführenden Gesellschaft, soweit diese eine vorsieht. 6.2 Zeitpunkt der unwiderruflichen Zuteilung der Beteiligung an den BewertungsreservenEin Versicherungsvertrag erhält, soweit er anspruchsberechtigt ist, bei Beendigung der Versicherung durch Ablauf, Tod, Kündigung, Übertragung oder bei Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Leistungspflichtige Rentenversicherungen werden über eine erhöhte Überschussbeteiligung (zusätzlicher Zinsüberschuss) an den Bewertungsreserven beteiligt. 6.3 Bestimmung der verteilungsfähigen BewertungsreservenDer Bestand an Versicherungsverträgen setzt sich zusammen aus den Verträgen im Rentenbezug und den sonstigen anspruchsberechtigten Verträgen. Für jeden dieser Teilbestände werden die verteilungsfähigen Bewertungsreserven gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren bestimmt. 1. Bestimmung der Bewertungsreserven für den GesamtbestandDie Bestimmung der Bewertungsreserven erfolgt monatlich auf Basis der Bewertungsreserven des ersten Börsentages des jeweiligen Monats. 2. Zuordnung und Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven pro TeilbestandDer verteilungsfähige Anteil an den gesamten Bewertungsreserven, der den anspruchsberechtigten Verträgen zugeordnet wird, ergibt sich aus der Multiplikation der gesamten Bewertungsreserven mit dem Wert von Faktor 1, wobei
mit
Die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven der anspruchsberechtigten Verträge pro Teilbestand erfolgt nach dem Verhältnis der zum Bilanz-Stichtag vorhandenen konventionellen Vertragsguthaben (konventionelles Deckungskapital zzgl. nicht fondsgebundenes Überschussguthaben) des Teilbestands zum Gesamtbestand und gilt jeweils ab dem 1.3. für ein ganzes Kalenderjahr. Dieses Verhältnis wird durch den Faktor 2 bestimmt:
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven der anspruchsberechtigten Verträge pro Teilbestand ergeben sich dann aus den gesamten Bewertungsreserven durch die Multiplikation mit den beiden Faktoren (Faktor 1 und Faktor 2): Verteilungsfähige Bewertungsreserven pro Teilbestand = Gesamte Bewertungsreserven x Faktor 1 x Faktor 2 3. Zuordnung und Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven auf den einzelnen Vertrag3.1. Verträge, die nicht im Rentenbezug stehenDer Anteil des Einzelvertrags an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt nach dem Verhältnis der Guthabensaldensumme eines Einzelvertrags zur Guthabensaldensumme des Teilbestands. Die Guthabensaldensumme wird durch Aufsummierung der zum Monatsende vorhandenen konventionellen Vertragsguthaben (konventionelles Deckungskapital zzgl. nicht fondsgebundenes Überschussguthaben) vom Versicherungsbeginn bis Ende des zwei Monate zurückliegenden Monats ermittelt. Bei Beendigung der Versicherung durch Tod, Kündigung, Ablauf oder bei Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen werden Bewertungsreserven anteilig zugeteilt. Nach derzeitigem Gesetzestand beträgt der Anteil des Versicherungsnehmers gemäß § 153 Abs. 3 VVG 50 %. 3.2. Verträge im RentenbezugDie Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt pauschal über eine erhöhte Überschussbeteiligung (zusätzlicher Zinsüberschuss). Schritt 1 (Ermittlung der zuordenbaren Bewertungsreserven)Die Ermittlung der den leistungspflichtigen Rentenversicherungen zuordenbaren Bewertungsreserven erfolgt zum Stichtag 30.09. des Geschäftsjahres für die Deklaration im Folgejahr. Dazu wird zunächst ein Faktor bestimmt:
Die den leistungspflichtigen Renten zuordenbaren Bewertungsreserven bestimmen sich durch die verteilungsfähigen Bewertungsreserven für den eigen geführten Teilbestand x Faktor 3. Schritt 2 (Ermittlung der erhöhten Überschussbeteiligung)Die Ermittlung der erhöhten Überschussbeteiligung erfolgt durch eine Umrechnung der den leistungspflichtigen Rentenversicherungen zuordenbaren Bewertungsreserven in eine Erhöhung des Zinsüberschusses gemäß der Vorschrift:
Der Faktor 1/20 ist die durchschnittliche Restlebenserwartung von 20 Jahren zum Rentenbeginn. Bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen erfolgt im Leistungsbezug eine Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in Höhe des halben Satzes der für die leistungspflichtigen Rentenversicherungen ermittelten Erhöhung des Zinsüberschusses. 6.4 Verteilungsrelevante Bilanzsumme und Passivposten
6.5 Verträge mit Versicherungsbeginn Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2010Die Versicherungsverträge mit Versicherungsbeginn Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2010 erhalten mindestens die Beteiligung an den Bewertungsreserven, wie sie sich aus den Regelungen der diesen Verträgen zugrunde liegenden AVB ergibt. Bericht des Aufsichtsrats.Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der PB Pensionskasse AG auf der Basis ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in zwei ordentlichen Sitzungen und durch regelmäßige Vorlage von Unterlagen über die Lage und die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, den Geschäftsverlauf sowie das Risikomanagement unterrichten lassen. Die einzelnen Themen hat er intensiv hinterfragt, diskutiert und - soweit nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich - nach eingehender Prüfung und Beratung ein Votum abgegeben. Schwerpunkte der Beratungen im PlenumDer Aufsichtsrat hat über Vorstandsangelegenheiten sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands beraten. Mit Blick auf § 87 Abs. 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurden auch horizontale und vertikale Vergütungsaspekte und -konzepte als Vergleich und Orientierung herangezogen. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Sitzungen eingehend insbesondere über den Stand zum Verkauf des Bestands der MetallRente informiert; der Verkauf konnte erfolgreich mit Wirkung zum 31.12.2012 abgeschlossen werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und der laufenden Berichterstattung waren im Geschäftsjahr 2012 keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Abs. 2 AktG erforderlich. In den Quartalsberichten gemäß § 90 AktG wurden unter anderem die Entwicklung der Beitragseinnahmen, des eingelösten Neugeschäfts, des Bestands und der Kosten sowie die Themen Kapitalanlage, Personalentwicklung, Risikolage und Marketing/Vertrieb dargestellt und erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus vom Vorstand laufend über wichtige Entwicklungen, anstehende Entscheidungen und die Risikolage im Unternehmen unterrichtet. Die Geschäftsordnung für den Vorstand sieht vor, dass der Gesamtvorstand auch über die Erstellung und jährliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie entscheidet. Ferner wurde der Aufsichtsrat in den Sitzungen über den aktuellen Stand zum Risikomanagement sowie zur Risikostrategie informiert, er hat sich von der Leistungsfähigkeit des Risikomanagementsystems überzeugt und die Risikostrategien für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 im Rahmen der Sitzungen erörtert. Damit wird auch den aufsichtsbehördlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Rahmen einer guten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung und -überwachung entsprochen. Der Aufsichtsrat konnte feststellen, dass der Vorstand seine operativen Schwerpunkte zutreffend gesetzt und geeignete Maßnahmen ergriffen hat. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeiten an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. JahresabschlussprüfungDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Die Bestellung der Abschlussprüfer erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den konkreten Prüfungsauftrag. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben; in dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wird erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht der KPMG wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Abschlussprüfer war bei der Bilanzaufsichtsratssitzung anwesend, hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat selbst vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat er sich dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 7. März 2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Lagebericht und insbesondere den dort getroffenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung stimmt der Aufsichtsrat zu. Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu lagen vor und wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung unterrichtet und dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, Der Aufsichtsrat schließt sich nach seiner Prüfung dieser Beurteilung an und hat keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Verantwortlichen Aktuars über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts 2012 zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie den Bericht der Internen Revision für das Geschäftsjahr 2012 und den Compliance-Bericht 2012 jeweils nach Aussprache ohne Beanstandung entgegengenommen. Nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der Kapitalbasis und der Vorsorge für die Gesellschaft sowie der Aktionärsinteressen befürwortet der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und schließt sich diesem an. Besetzung von Vorstand und AufsichtsratMit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat Herr Fabian von Löbbecke die Nachfolge von Herrn Clemens Vatter als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft angetreten. In der Aufsichtsratssitzung am 25. Oktober 2012 wurde Herr Alfred Gunda mit Wirkung ab 1. März 2013 zum weiteren stellvertretenden Treuhänder für die Gesellschaft bestellt. Dank an Vorstand und MitarbeiterFerner gilt der Dank den Mitgliedern des Vorstands und allen für die PB Pensionskasse AG tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Talanx Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2012 erfolgreich geleistete Arbeit.
Hilden, 7. März 2013 Für den Aufsichtsrat Stephan Spital, Vorsitzender Konzernstruktur Group structureNur die wesentlichen Beteiligungen Main participations only Stand/As at: 31.12.2012 PB Lebensversicherung AG Proactiv-Platz 1 40721 Hilden Telefon + 49 2103 34-5100 Telefax + 49 2103 34-5109 www.pb-versicherung.de www.talanx.com |
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