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Weis Entsorgung GmbH
Leimen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.277,00 |
19.665,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.277,00 |
19.665,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.569.426,45 |
2.434.730,43 |
| I.
Vorräte |
69.880,00 |
42.080,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.207.600,91 |
1.164.628,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
97.086,56 |
87.163,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.291.945,54 |
1.228.021,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.986,90 |
2.986,90 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
61.406,97 |
| Aktiva |
2.596.690,35 |
2.518.789,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.816,76 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
87.406,97 |
220.884,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
120.223,73 |
133.477,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
61.406,97 |
| B.
Rückstellungen |
2.219.496,22 |
2.264.502,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.377,37 |
254.286,36 |
| Summe
Passiva |
2.596.690,35 |
2.518.789,30 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 267, 276 und 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen wurde zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 800,00 wurden im Jahr 2023 voll
abgeschrieben. Die Sammelposten aus den Vorjahren wurden
fortgeführt, soweit sie nicht zu einem unberechtigten
Ausweis von Vermögen führen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Pensionsrückstellung wurde nach den
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der
PUC-Methode (Anwartschaftsbarwertmethode) ermittelt.
Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche
Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 6,00
%, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Ein
Gehaltstrend ist wegen der festen Höhe der
Pensionszusage nicht zu berücksichtigen.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
nach BilMoG ergibt sich für das abgelaufene
Kalenderjahr ein Zuführungsbetrag von Euro -56.392,00.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer
Rückdeckungsversicherung gemäß § 246
Abs.2 Satz 2 HGB. Die Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände betragen Euro 838.702,00,00.
Der beizulegende Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände beträgt Euro 726.002,00
der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
beträgt Euro 1.052.110,00.
Rückstellung für Rückbau
Die Rückstellung für Rückbau wird
ratierlich gebildet, da aufgrund vertraglicher
Verpflichtung der Rückbau in den Ur-Zustand bei
Beendigung des Pachtverhältnisses geboten ist.
Gutachten und Aufzeichnungen zur Höhe der Kosten
liegen vor. Bei der Berechnung der Rückstellung wurde
eine jährliche Preissteigerungsrate von 2% zugrunde
gelegt. Die Rückstellung wurde im Vorjahr neu
berechnet, da sich die Laufzeit des Pachtvertrages
verlängert hat.
Rückstellung für Dekontamination
Die Rückstellung für
Rekultivierung/Dekontamination wird gebildet, da aufgrund
vertraglicher Verpflichtung das gepachtete
Betriebsgelände bei Beendigung des
Pachtverhältnisses frei von Verunreinigungen an die
Verpächterin zu übergeben ist. Gutachten und
Aufzeichnungen zur Höhe der Kosten liegen vor. Bei der
Berechnung der Rückstellung wurde eine jährliche
Preissteigerungsrate von 2% zugrunde gelegt. Die
Rückstellung wurde im Vorjahr neu berechnet, da sich
die Laufzeit des Pachtvertrages verlängert hat.
Aufgrund der Änderungen in der Vertragslaufzeit ist
die berechnete Rückstellung niedriger als in
Vorjahren. Das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und 3
EGHGB wird ausgeübt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 318.377,37 (Vorjahr: Euro 254.119,54).
Betrag der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt Euro
1.052.110,00 (Vorjahr: Euro 1.108.502,00). Verpfändet
ist die Rückdeckungsversicherung zur Pensionszusage.
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 506.500,86 (Vorjahr: Euro 426.572,55).
Aktive Latente Steuern
Im Geschäftsjahr errechnen sich sowohl aktive
als auch passive Latente Steuern. Die nach Verrechnung
verbleibenden aktiven Steuerlatenzen wurden
gemäß § 274 HGB nicht aktiviert.
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die unter der Position sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge ausgewiesenen Aufwendungen aus
der Abzinsung von Pensionsrückstellungen, die
gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB zu verrechnen
sind, betragen Euro 17.321,00. Die verrechneten
Erträge belaufen sich auf Euro 0,00.
5. Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Alexandra Weis, Kauffrau, geführt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss über die Ergebnisverwendung
In der Gesellschafterversammlung vom 17. Februar 2025
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 139.169,53 (Vorjahr Euro
210.798,49).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
sonstige Berichtsbestandteile
Leimen, den 17. Februar
2025
Gez.
Alexandra Weis als Geschäftsführer der Weis
Verwaltungs GmbH als Geschäftsführerin der Weis
GmbH & Co. KG
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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