Arewus GmbHLiquidated

55122 Mainz, DEU

Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 8780
Registered
2/17/2005
Industry
Agents involved in the sale of audio and video equipmentAgents involved in the sale of electrical household appliancesAgents involved in the sale of telecommunications equipment and electrical and electronic products n.e.c.
Purpose
Der Vertrieb und die Vermittlung von elektronischen Geräten, insbesondere im medizinischen Bereich, die Unternehmensberatung, insbesondere im medizinisch-technischen Bereich, die Vermittlung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Monika Arens
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Monika Arens
€25,000
100.00%

Financial Report

Arewus GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 9.261,00 22.394,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 9.260,00 22.393,00
B. Umlaufvermögen 102.611,92 220.102,98
I. Vorräte 99.811,39 133.096,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.755,61 86.811,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.044,92 194,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 250,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 421.095,03 304.867,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 532.967,95 547.614,09

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 329.867,11 217.796,37
III. Jahresfehlbetrag 116.227,92 112.070,74
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 421.095,03 304.867,11
B. Rückstellungen 4.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 528.967,95 543.614,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 532.967,95 547.614,09

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetz­bu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

EIn Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 (2) Satz 3 HGB i. V. m. § 279 (1) HGB wurden nicht vorgenommen.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7 g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht.

Es wurde kein außerbilanzieller Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g (1) EStG gebildet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt, § 253 (1) HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet, § 252 (1) Nr. 3 HGB.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt, § 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 1.703,61 € (31.12.2008: 2.255,40 €), § 268 (4) HGB.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 528.967,95 € (Vorjahr: 543.614,09 €)

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB.

Es wurde von der Gesellschafterin Monika Wüster ein Darlehen in Höhe von 91.432,89 € (Vorjahr: 22.854,98 €) an die Gesellschaft gewährt , § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG:

4. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Alleinige Liquidatorin der Gesellschaft ist Frau Monika Wüster.


5. Sonstige Angaben

Das Unternehmen befindet sich seit dem 08.09.2009 in Liquidation.

Mainz, den 20.05.2011


für die
Arewus GmbH i. L.
Monika Wüster
(Liquidatorin)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2011 festgestellt.

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