IMMFO GmbHLiquidated

42719 Solingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Wuppertal HRB 22267
Registered
10/14/2009
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateDevelopment of building projects for residential buildingsActivities of real estate agencies relating to non-residential real estate
Purpose
Das Vermitteln von Immobilien sowie der Immobilienhandel und die Betreuung und Durchführung von Baumaßnahmen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Tim Ehlenbeck
since 1/5/2023
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Solingen
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

IMMFO GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3914,81

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

3914,81



PASSIVA

EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

12500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-8343,70

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-241,49

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

3914,81

ANHANG

Aufstellung und Gliederung des Jahresabschluss richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden handels- und steuerrechtliche Vorschriften beachtet. Neben dem auf Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss existiert für den Abschlusszeitraum keine abweichende Steuerbilanz.

Nach der Größenklasseneinteilung des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

Die jeweilige Bezeichnung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung stimmt mit dem Gliederungsschema gemäß §§ 266, 275 HGB überein. Zusammenfassungen von Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht vorgenommen worden (§ 265 Abs. 6 und 7 HGB). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 ff. bzw. 279 ff. HGB und ist hinsichtlich der zugrunde liegenden Methoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben.

Im Einzelnen kamen folgende Wertansätze zur Anwendung:

Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens sind, soweit sie entgeltlich erworben wurden, mit den Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Gegenstände, die der Abnutzung unterliegen, wurden planmäßig abgeschrieben.

Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag bewertet. Soweit im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz geboten war, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für allgemeine Kreditrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Liquide Mittel sind mit dem Nennwert berücksichtigt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind zeitanteilig erfasst.

Die Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind mit dem Betrag gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Deckung der ungewissen Verbindlichkeiten bzw. Risiken voraussichtlich benötigt wird.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.

Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im Laufe des Geschäftsjahres mit jeweils aktuellen Kursen umgerechnet worden.

Über die Verwendung des Jahresergebnisses liegt folgender Vorschlag vor: Vortrag auf neue Rechnung.

 

Solingen, den 10. November 2022

gez. Tim Ehlenbeck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. November 2022

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