Master Data

Registry
Register court Kassel HRB 14604
Registered
8/13/2008
Industry
Wholesale of leather goods, luggage, gifts and giveawaysAgents involved in the sale of games, toys and musical instrumentsWholesale of games, toys and musical instruments
Purpose
Die Produktion und der Groß- und Einzelhandel mit DVDs, Souvenir-, Spielzeug-, Geschenk- und Merchandisingartikeln sowie Modellen; die Dienstleistung im Medien und E-Commerce-Business; Tätigkeit im Bereich Werbe-, Marketing- und PR-Branche; Unternehmenskommunikation; Merchandising-, Präsentations- und Werbeartikel sowie sonstige Werbemaßnahmen für die Luftfahrt-, Tourismus- und Logistikbranche; die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Im- /Export von Waren zu den oben genannten Geschäftsfeldern; Versand- und Systemlogistik.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
André Günther
since 3/29/2023
Managing Director
Stephan Anthonee
since 3/12/2009
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Stephan Anthonee
Lohfelden
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Limox GmbH

Fuldabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 59.747,00 33.961,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 59.744,00 33.958,00
B. Umlaufvermögen 814.918,86 873.838,22
I. Vorräte 515.642,54 426.538,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 181.462,18 265.448,00
davon gegen Gesellschafter 54.391,64 44.099,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.814,14 181.852,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.094,53 2.028,00
Aktiva 875.760,39 909.827,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 371.145,11 332.518,15
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 307.518,15 292.684,05
III. Jahresüberschuss 38.626,96 14.834,10
B. Rückstellungen 60.021,38 39.014,10
C. Verbindlichkeiten 444.593,90 538.294,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 443.673,90 538.294,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 920,00  
davon gegenüber Gesellschaftern 171,27  
Summe Passiva 875.760,39 909.827,22

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregister­eintra­gung lau­ten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: Limox GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Fuldabrück
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB14604

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Ka­pi­talge­sell­schaf­ten (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaf­ten mit be­schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungs­schema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvor­schrif­ten der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätz­lich Ge­brauch ge­macht. Gleiches gilt für die größenab­hängi­gen Er­leich­terungsvorschriften zur Offenle­gung ge­mäß § 326 HGB.

Etwaige Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen der sich nach § 267 Abs. 1 HGB ergebenden Größen­klasse wurden für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung ausschließlich für Offen­le­gungszwecke angewendet.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufge­stellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB la­gen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs­ko­sten aktiviert und, so­fern sie der Abnut­zung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ent­sprechend li­near abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und be­trägt zwi­schen &IND& und &IND& Jah­ren. Selbst geschaffene imma­te­rielle Vermögens­gegen­stände wer­den grund­sätz­lich nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes be­trägt 15 Jahre (§ 285 Nr. 13 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, so­weit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vor­aus­sicht­li­chen Nut­zungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenom­men und orientie­ren sich grundsätz­lich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zuläs­sig. Die Nutzungsdauer beträgt für technische Anla­gen und Ma­schi­nen zwischen 3 und 6 Jahren sowie für Be­triebs- und Geschäftsausstattung zwi­schen 10 und 13 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nut­zung fähig sind, mit einem Nettowert über 250,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden aufgrund un­tergeordneter Bedeutung im Rahmen eines Sammelpostens über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2a EStG). Ent­spre­chende ab­nutz­bare, be­weg­li­che Ver­mögensgegenstän­de mit einem Wert von bis 250 Euro wur­den im Jahr des Zu­gangs in vol­ler Hö­he ab­geschrieben.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Be­deutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und um­fassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Wer­te am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsat­zes an­gesetzt.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinrei­chend er­kenn­ba­ren Ein­zelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem all­ge­mei­nen A­dres­sa­tenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlich­keits­as­pekten  durch die Vor­nah­me ei­ner Pauschalwertbe­rich­ti­gung in Hö­he von 0,76 % des nicht ein­zel­wert­berichtigten Netto­forde­rungs­be­stan­des Rechnung getra­gen.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensge­gen­stän­de zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die je­wei­lige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Ver­zichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla­ge ge­führt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbela­stung ab­ge­leit­et.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennba­ren bilanzierungspflichtigen Ri­si­ken und un­gewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfül­lungs­be­trags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünfti­ge Zahlungsver­pflich­tungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Rest­lauf­zeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Ab­zin­sungssätze werden die den Rest­laufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sie­ben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundes­bank gemäß Rückstellungsabzin­sungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige fi­nan­zielle Verpflichtun­gen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
14.994,00
2.499,00
0,00
Leasingverträge
15.016,03
0,00
0,00
Altersversorgungsvereinbarungen
0,00
0,00
0,00
Sonstige Dauerschuldverhältnisse
0,00
0,00
0,00
Summe
30.010,03
2.499,00
0,00
davon gg. verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäfts­jahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnitt­lich 5 Arbeitnehmer/-innen be­schäf­tigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen und ge­währten Krediten:

Mitglieder der Geschäftsführung

Forderungen aus
Zinssatz
Vortrag
Zugang
Rückzahlung
Erlass
Endstand
...
%
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Darlehen
5,5
18.157,55
998,67
0,00
0,00
19.156,22
Darlehen
1,5
25.787,82
9.447,60
0,00
0,00
35.235,42
Summe

43.945,37
10.446,27
0,00
0,00
54.391,64

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Stephan Anthonee


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024 festgestellt.

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