TransAction
Software GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
202.316,02 |
196.509,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
840,34 |
845,34 |
| II.
Sachanlagen |
625,50 |
1.423,00 |
| III.
Finanzanlagen |
200.850,18 |
194.240,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
622.075,58 |
458.636,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
619.602,72 |
456.080,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.472,86 |
2.555,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.742,94 |
2.776,85 |
| Aktiva |
826.134,54 |
657.922,52 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.989,57 |
64.216,99 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
103.900,00 |
103.900,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
110.000,00 |
110.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-6.100,00 |
-6.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
161.771,03 |
161.771,03 |
| III.
Verlustvortrag |
201.454,04 |
12.827,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
18.772,58 |
-188.626,75 |
| B.
Rückstellungen |
265.880,60 |
255.831,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
326.703,29 |
293.870,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150.561,08 |
44.003,48 |
| Passiva |
826.134,54 |
657.922,52 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben
Die TransAction Software GmbH hat ihren
Geschäftssitz in München und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB
81603 eingetragen.
Der Jahresabschluss der TransAction Software GmbH,
München, zum 31. Dezember 2021 wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den bisherigen Grundsätzen unverändert unter
Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der §§ 252
bis 256a HGB sowie der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
289a HGB fortgeführt. Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274 HGB und § 288 Abs. 1 HGB teilweise in
Anspruch.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens,
Sach- und Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
aktiviert. Vermögensgegenstände, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
planmäßig nach der linearen Methode
abgeschrieben. Soweit für in den Vorjahren zugegangene
Vermögensgegenstände, die degressiv-lineare
Abschreibungsmethode angewandt wurde, wurde diese
beibehalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend der steuerlichen
Vorschriften im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit
notwendig, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert,
soweit nicht wegen bestehender Einzelrisiken
Bewertungsabschläge vorzunehmen sind.
Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist. Sie decken alle zum
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen ab und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Fremdwährungspositionen wurden gemäß
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlußstichtag umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
189.429,96 (Vorjahr EUR 181.452,43) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
2.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· pauschale durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren
· Der Abzinsungssatz wurde von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht und beträgt 1,87%
(Vorjahr: 2,30%).
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von
2,0 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Gegenüber der Bewertung der
Pensionsrückstellungen auf Basis eines
7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 16, der
ausschüttungsgesperrt ist.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben vollumfänglich eine
Restlaufzeit von einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten betragen EUR 213.757,18
(Vorjahr: 165.457,48). Die sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 91.269,44 (Vorjahr EUR 73.647,02) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von
EUR 2.912,00 (Vorjahr EUR 0,00).
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren 9 Mitarbeiter (Vorjahr 11
Mitarbeiter) beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
München, 18. November
2022
gez.
Dr. Christian Roth, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2022
festgestellt.
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