Kälte
Hunke GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
411.829,36 |
452.619,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
627,24 |
958,24 |
| II.
Sachanlagen |
411.202,12 |
451.660,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.701.871,49 |
11.782.876,74 |
| I.
Vorräte |
254.982,13 |
826.540,93 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
3.175.960,61 |
4.262.409,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.852.586,18 |
1.560.768,44 |
| III.
Wertpapiere |
2.500,00 |
2.500,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.591.803,18 |
9.393.067,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.982,89 |
18.153,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.132.683,74 |
12.253.649,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.231.138,95 |
10.333.422,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.307.857,61 |
8.101.846,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.897.716,75 |
2.206.011,44 |
| B.
Rückstellungen |
1.508.385,23 |
1.290.509,89 |
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
489.738,56 |
503.767,81 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
740.653,67 |
786.742,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
393.159,56 |
629.716,99 |
| davon
aus Steuern |
42.305,06 |
29.347,87 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
4.274,10 |
9.354,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.132.683,74 |
12.253.649,08 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2023
Kälte Hunke GmbH
,
Bonn
Bonn
,
HRB 3783
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kälte Hunke GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und
264 ff. HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 265 ff. und
275 f. HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft
eine "kleine Kapitalgesellschaft".
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften und wurden unverändert
zum Vorjahr beibehalten.
Für die Bilanz wurde das Schema des § 266
Abs. 2 ind 3 HGB verwendet.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Das
Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer,
bilanziert. Steuerlich zulässige
Vereinfachungsvorschriften und Wahlrechte
wurden in Anspruch genommen.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden
grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis 800,00 € wurden im Zugangsjahr in
Anlehnung an die steuerlichen Vereinfachungsregeln des
§ 6 Abs. 2 EStG bis auf den
Erinnerungswert von 1,00 €
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit dem
niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und dem sich zum Bilanzstichtag
ergebenden Börsen- oder Marktpreis bewertet.
Die Bewertung der
unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war. Die Bewertung der Vorräte entspricht
den gesetzlichen Vorschriften nach § 253 Abs. 1
HGB. Von dem Bilanzansatz des Vorratsvermögens wird
seit 2016 der Nettowert der
erhaltenen Anzahlungen abgezogen (§ 268 Abs. 5
Satz 2 HGB). Die erhaltenen
Anzahlungen sind zum Nennwert
angesetzt und nach der
Nettomethode ermittelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
unter Beachtung des Vorsichtsprinzips angesetzt. Dem
erkennbaren Forderungsausfallrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
entsprechende Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.
Eine Pauschalwertberichtigung wurde mit 2 % auf nicht
einzelwertberichtigte Forderungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe
des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Pensionsrückstellungen wurden unter Beachtung
der handelsrechtlichen Vorschriften nach dem
Ansammlungsverfahren (projected unit credit method, kurz
PUC) gebildet. Die Berechnung erfolgte nach den
Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Heubeck unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,78 %
(ermittelt nach dem 10-Jahresdurchschnitt), einem
Rententrend von 1,52 % sowie einem Gehaltstrend
von 1,90 %.
Die gegenüber einem Mitarbeiter auszuweisende
Pensionsverpflichtung ist gemäß § 246
Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung verrechnet worden. Der
Rückstellungswert ermittelt sich wie folgt:
|
|
T€
|
Barwert der
Rentenverpflichtung
|
|
750
|
Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung
|
|
- 260
|
|
|
490
|
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung
entspricht dem Aktivwert.
Der sich im Berichtsjahr aus der
Rückdeckungsversicherung ergebende Ertrag von 3
T€ ist gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsverpflichtung verrechnet worden. Die Differenz
der Rückstellungen aus dem 7- und dem
10-Jahresdurchschnitt des Zinssatzes beträgt 13
T€ und unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB der
Ausschüttungssperre.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage
beigefügt ist.
Bei den
sonstigen Rückstellungen handelt es sich im
Wesentlichen um Rückstellungen für
Gewährleistungen, für Aufwendungen aus dem
Personalbereich, für Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und für Kosten
des Jahresabschlusses.
Die
Verbindlichkeiten in Höhe von 393 T€ sind
innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
Hinsichtlich der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Zinsaufwendungen ist der Aufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsrückstellung nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in
Höhe von 13 T€ sowie ein Ertrag aus der
Aufzinsung der Rückdeckungsversicherung (1 T€)
enthalten.
In den Zinserträgen sind Zinserträge der
Gewährleistungsrückstellung
(0,4 T€) und der
Aufbewahrungsrückstellung
(0,1 T€) berücksichtigt.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 39
Arbeitnehmer in Bonn und 4 Arbeitnehmer
einschließlich 1 Niederlassungsleiter in
Herne beschäftigt.
2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus
Dauermietverhältnissen. Diese belaufen sich auf
191 T€. Diese ergeben sich aus
Mieten für Gebäude und
Geschäftsräume (112 T€),
Mieten für
Betriebsausstattung (47 T€)
sowie aus EDV-Wartungs und
Mobilfunkverträgen
(32 T€); die Laufzeiten
betragen zwischen 3 bis 54 Monaten.
3. Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern der Kälte Hunke
GmbH sind bestellt:
Herr Jürgen Franz Hunke,
Kälteanlagenbauermeister, Bonn
Herr Hunke ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Herr Thorsten Rahn, Staatlich geprüfter
Betriebswirt, Swisttal.
Herr Rahn ist gesamtvertretungsberechtigt und nicht
von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Hinsichtlich der Vergütung der
Geschäftsführer wird von der Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Bonn, den 22. April 2025
gez.
Jürgen Hunke, Geschäftsführer
Geschäftsführer
gez.
Thorsten Rahn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2025
festgestellt.
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