HARTEG
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.444,00 |
16.343,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.444,00 |
16.343,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.861,74 |
27.933,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.696,34 |
2.539,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.165,40 |
25.394,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.305,74 |
44.276,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.029,36 |
16.048,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.951,19 |
4.629,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.019,45 |
4.321,36 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
1.405,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.526,38 |
26.822,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.305,74 |
44.276,36 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
HARTEG GmbH
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Angaben zu Bilanzposten
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen Euro 0,00
(Vj.0,00), für Sachanlagen Euro 3.899,00 (Vj.
3.960,56).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
beträgt Euro 10.526,38 (Vj 26.822,55). Davon betragen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Euro 10.526,38 (Vj. 26.822,55) und mit einer Restlaufzeit
von über fünf Jahren Euro 0,00 (Vj. 0,00).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen
zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft ist nicht persönlich
haftende Gesellschafterin bei anderen Unternehmen.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Sergey Bogdanov (Kaufmann) geführt.
Dresden, 04.11.2011
HARTEG GmbH
-Dresden-
Sergey Bogdanov
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011 festgestellt.
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