HATTA GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 100253
Registered
1/25/2006
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateProvision of physiotherapy servicesProvision of occupational therapy services
Purpose
Der Erwerb von Grundbesitz und die Verwaltung desselben sowie sonstiger eigener Vermögenswerte. Die Gesellschaft darf Immobilien und Grundstücke kaufen, modernisieren und sanieren sowie veräußern. Die Gesellschaft darf Dienstleistungen in dem Bereich EDV (insbesondere Softwareprogrammierung, Wartung und Vertrieb) erbringen. Die Gesellschaft darf eine physiotherapeutische Praxis betreiben. Eingeschlossen das Angebot und die Erbringung präventiver und rehabilitativer physio- und trainingstherapeutischer Leistungen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt Geschäfte gemäß § 34 c GewO zu betreiben.

History

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Management

NameRole
Alexander Werschy
since 4/16/2008
Liquidator

Financial Report

HATTA GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 3.134,00 3.610,00
I. Sachanlagen 3.134,00 3.610,00
B. Umlaufvermögen 9.140,36 17.006,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.509,40 8.405,45
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 630,96 8.600,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.119,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.274,36 21.735,69

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 11.190,76 15.580,89
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 9.419,11 0,00
III. Jahresfehlbetrag 4.390,13 9.419,11
B. Rückstellungen 900,00 450,00
C. Verbindlichkeiten 183,60 5.704,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.274,36 21.735,69

Anhang

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


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