SRE Cabling & Jointing GmbH

Kurt-Blaum-Platz 8, 63450 Hanau, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 98690
Registered
4/20/2022
Industry
Electrical installationManufacture of wiring devicesRepair of electrical equipment
Purpose
Elektro- und Kabelinstallation in Gebäuden und Objekten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Christopher Metcalfe
since 4/20/2022
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Lana Metcalfe
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Lana Metcalfe
Northfield Farm Mews 1, Cobham KT11 1JZ, England
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

SRE Cabling & Jointing GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 4.024.445,73 1.411.655,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.909.272,23 1.097.866,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 115.173,50 313.789,86
Aktiva 4.024.445,73 1.411.655,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 665.615,66 269.751,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 244.751,30 -4.900,00
III. Jahresüberschuss 395.864,36 249.651,30
B. Rückstellungen 2.370.890,20 116.192,33
C. Verbindlichkeiten 987.939,87 1.025.712,35
Summe Passiva 4.024.445,73 1.411.655,98

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die SRE Cabling & Jointing GmbH hat ihren Sitz in Hanau. Sie ist im Han­delsregister des Amts­gerichts Hanau unter der Nr. HRB 98690 ein­getragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestim­mungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrech­nung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlus­ses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zah­lungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr entspre­chend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspie­gel als Abgang behandelt.

Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das all­gemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksich­tigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt .

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE ANGABEN

Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Hanau, 16.05.2025

gez. Christopher Metcalfe Geschäftsführer


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2025 festgestellt.

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