Carbonvision GmbH
Unterschleißheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.699,00 |
8.138,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.699,00 |
8.138,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
425.727,87 |
426.768,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.395,16 |
273.298,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.332,71 |
153.469,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.730,84 |
1.456,18 |
| Aktiva |
458.157,71 |
436.362,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.295,52 |
163.583,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
312.295,52 |
138.583,20 |
| davon
Verlustvortrag |
11.416,80 |
-3.103,22 |
| B.
Rückstellungen |
75.467,03 |
108.549,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.395,16 |
164.229,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
45.395,16 |
164.229,74 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5.945,25 |
46.061,53 |
| Passiva |
458.157,71 |
436.362,51 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen für Gesellschaften
mit beschränkter Haftung zu berücksichtigen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk im Anhang
gewählt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft ist in 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und nimmt
die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
II. Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Nutzung begrenzt ist, wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von weniger als € 800,00 werden sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen für latente Steuern waren nicht zu
bilden.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Berichtsgesellschaft
ist Herr Wolfram Schlossmacher, Kaufmann.
Im Geschäftsjahr wurde ein Arbeitnehmer
beschäftigt.
Unterschleißheim, den
13.12.2024
gez.
Wolfram Schlossmacher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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