Ditting
GmbH
Asperg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.828,54 |
44.470,14 |
| I.
Finanzanlagen |
44.828,54 |
44.470,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.025,78 |
37.719,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.025,78 |
37.719,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.018,58 |
1.113,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.854,32 |
82.189,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.354,32 |
81.239,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.239,42 |
29.169,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
114,90 |
69,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
950,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.854,32 |
82.189,42 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Berücksichtigung der für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren i.S.d.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr.
5 HGB verzichtete die Gesellschaft auf den Ansatz von
latenten Steuern.
Zum 1. Januar 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen bzw.
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw.
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden zum Nennwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 1.018,58 eine Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr. Es handelt sich um
Körperschaftsteuerguthaben.
2.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr den einzelvertretungsberechtigten und
von § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern, Frau Tanja Ditting-Gänzle
und Herrn Michael Streitberger. Sie erhielten keine
Vergütung.
V.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am
Abschlussstichtag in Höhe von EUR 44.828,54 (Vj.: EUR
44.470,14).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2011 festgestellt.
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