Klink GmbHLiquidated

87541 Bad Hindelang, DEU

Master Data

Registry
Register court Kempten HRB 13044
Previous
Klink Profilsysteme GmbH
Registered
10/9/1998
Industry
Agents involved in the sale of building materials, paints and varnishesWholesale of wood in the rough and sawn timberAgents involved in the sale of wood in the rough, products of primary processing of wood, and wooden construction elements
Purpose
Handelsvertretungen von Holzhaussystemen, Bauelementen, Bauprofilen und Baustoffen jeglicher Art, sowohl für den Neubau als auch zur Renovierung und Sanierung von Altbauten. Der Handel und die Montage von Bauelementen, Bauprofilen und Baustoffen jeglicher Art. Ebenso werden die Tätigkeiten als Bauberater und als Bauleiter entsprechend dem Ausbildungs- und Kenntnisstand der jeweils beschäftigten Mitarbeiter ausgeübt.

History

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Management

NameRole
Manfred Klink
since 1/9/2018
Liquidator

Financial Report

Klink GmbH (vormals: Klink Profilsysteme GmbH)

Bad Hindelang (vormals: Bechhofen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

7.487,00

13

B. Umlaufvermögen

40.702,69

82

C. Rechnungsabgrenzungsposten

89,50

0

NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG

44.857,58

42

Summe Aktiva

93.136,77

137



PASSIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

-44.857,58

-42

NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG

44.857,58

42

B. Rückstellungen

6.340,00

9

C. Verbindlichkeiten

86.796,77

128

Summe Passiva

93.136,77

137

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB aufgestellt. Für die Aufstellung und Offenlegung wurde von Erleichterungsvorschriften nach den §§ für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Zugänge im Geschäftsjahr beträgt 3 bis 13 Jahre. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungspreis bis 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel entsprechen den Nominalwerten.

Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen bilanziert.

Die in den Rückstellungen enthaltene Pensionsverpflichtung wurde für die Steuerbilanz mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck auf der Basis eines Rechnungszinsfusses von 6 % angesetzt.

Für die Handelsbilanz wurde der Zeitwert der Pensionsverpflichtung nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen der Bilanzposten

Anlagevermögen

Die Nutzungsdauer des beweglichen Sachanlagevermögens beträgt zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis EUR 410,00 wurden voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Zeitwert der Rückdeckungsversicherung mit TEUR 70 und in der Handelsbilanz mit der Pensionsverpflichtung saldierte Rückdeckungsversicherung (netto TEUR 16) hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Rückstellungen

Der Ansatz der Pensionsrückstellungen erfolgt in der Steuerbilanz zum Teilwert nach § 6a EStG mit € 44.840,00.

In der Handelsbilanz ergibt sich nach Saldierung mit dem Anspruch aus dem Zeitwert der Rückdeckungsvermögen ein aktivischer Überhang von EUR 16.478,00 (VJ TEUR 17). Bei der Ermittlung des Zeitwertes der Pensionsverpflichtung wurden ein Rechnungszins von 5,15 % sowie eine Rentendynamik von 1,0 % zu Grunde gelegt. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zum 31.12.2014 betrug € 3.278,00. Dieser ist weiterhin gleichmäßig auf 10 Jahre zu verteilen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus Kosten des Jahresabschlusses mit TEUR 5 und zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten mit TEUR 1.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben mit TEUR 77 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten bestehen TEUR 72 gegenüber den Gesellschafter. Diese sind den sonstigen Verbindlichkeiten mitzugehörig.

Sonstige Angaben

Par. 285 Nr. 10 HGB: Geschäftsführer ist Herr Manfred Klink, Dipl.-Ingenieur (FH) für Holztechnik

Anmerkungen zur Handelsbilanz 31.12.2014

Aktivischer Überhang Pensionszusage

Die Werte der Pensionsrückstellung und des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung

haben sich wie folgt entwickelt:

Aktiva

Passiva

Rückdeckungs-versicherung

Pensions-verpflichtung

EUR

EUR

Buchwerte 31.12.2013

63.021,00

45.862,00

BilMoG-Umstellung zum 1.1.2010

0,00

328,00

(Verteilung des Anpassungsbetrages der

Pensionsverpflichtung auf 15 Jahre)

Werte HGB zum 1.1.2014

63.021,00

46.190,00

Wertanpassung lt. Gutachten zum

31.12.2014

6.789,00

7.142,00

Werte 31.12.2014

69.810,00

53.332,00

Saldierung gemäß § 246 II HGB

= aktivischer Ausweis in den sonstigen

Vermögensgegenständen

16.478,00

Bilanzpostenunterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz

AKTIVA

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Differenz

Rückdeckungsversicherung

bzw. Nettoausweis

16.478,00

69.810,00

-53.332,00

PASSIVA

Pensionsverpflichtung

0,00

44.840,00

-44.840,00

Die sich anhand der Gesamtbetrachtung ergebenden aktiven latenten Steuern werden nach

§ 274a HGB (Befreiungsvorschrift) nicht bilanziert.

 

Bechhofen, den 17. Dezember 2015

gez. Manfred Klink

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2015

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