Master Data

Registry
Register court Fritzlar HRB 12359
Registered
4/28/2010
Industry
Intermediation service activities for accommodationActivities of real estate agencies relating to non-residential real estateRenting and operating of own or leased residential real estate
Purpose
Die Vermittlung von Ferienimmobilien. Sie kann Mietverträge sowohl im Namen der Vermieter als auch im eigenen Namen abschließen. Desweiteren kann die Gesellschaft Softwarelösungen und Internetdienste für Vermieter erstellen und vermarkten, oder Lösungen von anderen Anbietern vermarkten. Die Geselschaft kann Vermarktungskonzepte entwerfen und vermarkten sowie Beratungsdienstleistungen anbieten.

History

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Management

NameRole
Christian Tollgauer
since 10/15/2025
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Borken
€50,000
100.00%

Financial Report

Sofort FeWo GmbH

Prenzlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   82.599,42   48.771,74
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.705,92   9.604,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   7.186,86   531,49
Summe Aktiva   93.492,20   58.907,78

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   50.000,00   50.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen   0,00   -12.500,00
II. Verlustvortrag   -30.136,32   -21.370,47
III. Jahresfehlbetrag   -2.921,41   -8.765,85
B. Rückstellungen   2.608,04   1.050,00
C. Verbindlichkeiten   56.240,16   50.494,10
D. Passive latente Steuern   17.701,73   0,00
Summe Passiva   93.492,20   58.907,78

ANHANG auf den 31.12.2012

Sofort FeWo GMBH, PRENZLAU

1.

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Januar 2012 Herr Marko Wenthin, Diplom - Betriebswirt. Vom 27. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 waren zu gemeinschaftlichen Geschäftsführerinnen Frau Magali Teodosio de Wenthin, Kauffrau, und Frau Caroline Führer, Kauffrau

2.

Anwendung des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in der erweiterten Form gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.

3.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet.

Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen auf Zugänge des Berichtsjahres zeitanteilig verrechnet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410.- werden voll abgeschrieben.

Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert; absehbare Risiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Für das gesamte Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die nach ihrer Höhe oder Fälligkeit ungewissen Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Anlagegitters verzichtet.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Steuerrechtlich gilt das Bilanzierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG, da das Wirtschaftsgut nicht entgeltlich erworben wurde.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Steuerrückstellungen wurden zum 31.12.2012 nicht gebildet, da mit einem Steueraufwand wegen eines steuerlichen Verlustes und eines Verlustvortrages nicht gerechnet werden muss.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten TEuro 2,0 für die Jahresabschlusskosten 2011 und 2012 sowie TEuro 0,050 für den Berufsgenossenschaftsbeitrag 2012.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEuro 11,24 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, TEuro 40,0 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren und TEuro 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten TEuro 0,0 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und TEuro 0,00 von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht durch Sicherungsübereignung gesichert.

Es wird ein Betrag in Höhe von Euro 17.701,73 als passive latente Steuern unter § 266 Abs. 3 Buchstabe E. HGB ausgewiesen. Die Ansatzdifferenzen, auf denen die latenten Steuern beruhen, betragen Euro 82.578,48. Ursächlich dafür ist das handelsrechtliche Ansatzrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und das steuerrechtliche Ansatzverbot des § 5 Abs. 2 EStG. Die Bewertung erfolgte mit einem einheitlichen Ertragsteuersatz in Höhe von 27,19%.

5.

Sonstige Angaben

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 2.921,41 in voller Höhe nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag zum 01.01.2012 auf neue Rechnung vorzutragen. Den Geschäftsführern wurden für das Geschäftsjahr 2012 durch die Gesellschafterversammlung Entlastungen erteilt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2012 keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

Der erklärte Rangrücktritt eines Gläubigers valutiert hinsichtlich eines Teilbetrages der Forderung in Höhe von Euro 8.870,47 zum 31. Dezember 2012.

Der Jahresabschluss wurde am 04. September 2013 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB n.F. .

Gegen den Gesellschafter Marko Wenthin wird eine Forderung in Höhe von Euro 2.166,86 aus kurzfristiger Verauslagung ausgewiesen. Die Verzinsung beträgt 4 % p.a. und die Restlaufzeit liegt unter einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht entgegen genommen.

Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. .

 

Berlin, 04. September 2013

Gez. Magali Teodosio de Wenthin, Geschäftsführerin Sofort FeWo GmbH

Gez. Caroline Führer, Geschäftsführerin Sofort FeWo GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.09.2013

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