Gerd Reimann GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Wuppertal HRB 15935
Registered
5/12/2004
Industry
PlasteringGlazingManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Führung eines Stuckgeschäftes

History

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Management

NameRole
Gerd Reimann
since 5/12/2004
Managing Director

Financial Report

Gerd Reimann GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 1.567,00
I. Sachanlagen 1.567,00
B. Umlaufvermögen 130.509,89
I. Vorräte 40.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.071,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.638,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 146,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 132.223,79

Passiva

31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital -202.974,58
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59
II. Verlustvortrag 220.486,82
III. Jahresfehlbetrag 8.052,35
B. Rückstellungen 86.131,57
C. Verbindlichkeiten 249.066,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 132.223,79

Anhang


Der Jahresabschluss der Firma Gerd Reimann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben
 

I.    Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Fremdwährungsumrechnung
keine

II.   Erläuterungen zur Bilanz


Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
-       € 1.500,49 bei Sachanlagen
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-       notwendige Materialgemeinkosten
-       notwendige Fertigungsgemeinkosten
-       Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 249.066,80 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt strukturiert: keine
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden die folgenden, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: keine

III. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herr Gerd Reimann
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten: keine
Die unter dieser Position in den Vorjahren ausgewiesenen Posten wurden durch die Amtsbetriebsprüfung des zuständigen Finanzamtes im Rahmen der Betriebsprüfung ausgebucht
 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:


Der Jahresüberschuss beträgt


-                           - 8.502,35

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von


-220.486,82

ergibt sich ein Betrag von.

 

 

der zu verwenden ist.


-228.539,17

Ein Betrag in Höhe von

 

 

wird in die freie Rücklage eingestellt.


000.000,00

Auf neue Rechnung wird vorgetragen:


-228.539,17
1.2          Beschlüsse


Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:
-       Feststellung Jahresabschluss 31.12.2010 am 14.02.2012

1.3          Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in €):


 

2012

2011

2010

Anzahl der Arbeitnehmer

7

6

6

Umsatzerlöse

469.604,73

568.725,23

409.777,73

Bilanzsumme

132.223,79

132.198,95

211.431,39


Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 
Gez. Gerd Reimann

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