Horst
Hofmann GmbH
Wallenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.049,02 |
14.322,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
605,00 |
825,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.393,00 |
12.446,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.051,02 |
1.051,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
171.479,54 |
155.287,83 |
| I.
Vorräte |
23.476,43 |
31.314,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.762,87 |
108.318,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.240,24 |
15.654,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.537,00 |
1.240,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.065,56 |
170.849,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.174,20 |
56.499,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
120.000,00 |
120.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
163.500,18 |
179.308,49 |
| IV.
Jahresüberschuss |
31.674,38 |
15.808,31 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.891,36 |
111.550,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
73.891,36 |
111.550,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.065,56 |
170.849,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB), den
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung erstellt. Es gelten die Regelungen
für kleine Kapitalgesellschaften.
2. Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Die handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (BilMoG) wurden beachtet. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen,
immateriellen Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen. Die Bemessung der
Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der
steuerrechtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Beim
Ansatz der Geringwertigen Vermögensgegenstände
wurden die steuerrechtlichen Änderungen (§ 6 Abs.
2 und Abs. 2a EStG) beachtet. Die Finanzanlagen sind mit
den Anschaffungskosten bilanziert.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- resp. Herstellungskosten bewertet. Soweit
diese am Abschlussstichtag mit dem niedrigeren Börsen-
oder Marktpreis anzusetzen sind, wird entsprechend
abgeschrieben. Ist ein solcher nicht festzustellen, ist auf
den beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abzuschreiben.
Die Aufnahme der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte
durch eine körperliche Bestandsaufnahme zum
Bilanzstichtag. Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nennbeträgen, die Verbindlichkeiten mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Guthaben bei bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind
durch Kontoauszüge belegt. Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß §
250 HGB angesetzt. Der Betrag der Verbindlichkeiten
gegenüber einem Gesellschafter beträgt 21.000,00
EUR. Der Betrag der Forderungen gegenüber einem
anderen Gesellschafter beträgt 116.655,20 EUR.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung bemessen wurde.
3. Sonstige Angaben
Der Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr war unverändert Michael Hofmann.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Der Jahresabschluss per
31.12.2011 wurde durch die Gesellschafterversammlung am
19.07.2012 festgestellt.
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